Hundesteuer Wesel 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Wesel 94 € Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 112 €, ab drei Hunden jeder 134 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 672 €.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Wesel am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
Die Sätze in Wesel
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 94 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 112 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 134 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 672 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Wesel?
Hundesteuer pro Jahr in Wesel
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 12.04.2011, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2011
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Wesel 7,83 € Steuer, am Tag sind es 0,26 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 470 € zusammen, in zehn Jahren 940 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Achtung bei mehreren Hunden: Wesel berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 224 € im Jahr (18,67 € im Monat), drei Hunde kosten 402 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Wesel rund 7,1-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 56 € im Monat.
Einordnung im Vergleich
Mit rund 60.717 Einwohnern ist Wesel keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Im Vergleich mit 37 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 120 €) liegt Wesel unter der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Wesel 34 € mehr als Kleve und 14 € weniger als Dorsten.
Die Staffel für mehrere Hunde
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Wesel gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 94,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 112,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 134,00 Euro (steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon, § 2 Abs. 2).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Wesel 672 € im Jahr.
Für einen gefährlichen Hund gilt 672,00 Euro (§ 2 Abs. 1 d). Gefährlich sind insbesondere die Rassen nach § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen sowie Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW im Einzelfall festgestellt wurde (§ 2 Abs. 3 und 4); keine Befreiung und keine Ermäßigung für diese Hunde (§ 3, § 4).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Regeln des Landes
Die Hundesteuer regelt Wesel selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Wesel zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3 Abs. 1)
- Assistenzhunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
- Rettungshunde, die nachweislich für den Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildet und verwendet werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
- Therapiehunde, die nachweislich für eine tiergestützte medizinische Behandlung ausgebildet sind und verwendet werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
- Hunde aus dem Weseler Tierheim für zwei Jahre ab Übernahme, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund, auf Antrag, für Empfänger von Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) (§ 4 Abs. 1)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Wesel, Team Steuern und Abgaben, Postkorb Hundesteuer, E-Mail hundesteuer@wesel.de (Telefon 0281 203-2281 für A-K, 0281 203-2282 für L-Z)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, unter Angabe der Rasse; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 7 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Wesel anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Wesel ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Wesel vom 12.04.2011 (Fassung vom 02.09.2020)
- Fassung
- Satzung vom 12.04.2011, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2011
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam nur ein Hund gehalten wird 94,00 €, zwei Hunde gehalten werden 112,00 € je Hund, drei oder mehr Hunde gehalten werden 134,00 € je Hund, ein gefährlicher Hund gehalten wird 672,00 €.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wesel 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Wesel für den ersten Hund 94 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 112 €, ab drei Hunden jeder 134 €. Für einen Listenhund werden 672 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Wesel vom 12.04.2011 (Fassung vom 02.09.2020). Fassung: Satzung vom 12.04.2011, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2011.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Wesel?
Für den zweiten Hund gilt in Wesel ein Satz von 112 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 224 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 94,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 112,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 134,00 Euro (steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon, § 2 Abs. 2).
Gibt es in Wesel eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Wesel kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund, auf Antrag, für Empfänger von Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) (§ 4 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Wesel von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Wesel laut Satzung: Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3 Abs. 1), Assistenzhunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Rettungshunde, die nachweislich für den Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildet und verwendet werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Therapiehunde, die nachweislich für eine tiergestützte medizinische Behandlung ausgebildet sind und verwendet werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 2) und Hunde aus dem Weseler Tierheim für zwei Jahre ab Übernahme, auf Antrag (§ 3 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund, auf Antrag, für Empfänger von Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) (§ 4 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Wesel an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Wesel, Team Steuern und Abgaben, Postkorb Hundesteuer, E-Mail hundesteuer@wesel.de (Telefon 0281 203-2281 für A-K, 0281 203-2282 für L-Z)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, unter Angabe der Rasse; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 7 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Wesel.