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Hundesteuer Hürth 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Hürth kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 100 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 132 €, ab drei Hunden jeder 176 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 640 €.

Wer in Hürth einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Hürth selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

Hundesteuer Hürth 2026 im Überblick

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund100 €
Je Hund bei zwei Hunden132 €
Je Hund ab drei Hunden176 €
Listenhund (gefährlicher Hund)640 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Hürth

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Hürth

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25.11.2025 (Ratsbeschluss 25.11.2025), gültig ab 01.01.2026

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Hürth im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8,33 € pro Monat für einen Hund in Hürth. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 100 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 500 € zusammen, in zehn Jahren 1.000 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Hältst du zwei Hunde, gilt in Hürth für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 264 € pro Jahr; das sind 164 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 528 €.

    Für einen Listenhund verlangt Hürth rund 6,4-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 53,33 €.

    Hürth im Vergleich

    Hürth ist mit rund 61.732 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 92 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 103 €. Der Satz in Hürth liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Hürth 32 € weniger als Bergheim und 6 € mehr als Wesel.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bergheim132 €
    2. Herten108 €
    3. Dormagen106 €
    4. Hürth100 €
    5. Wesel94 €
    6. Euskirchen78 €

    Mehrere Hunde in Hürth

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Hürth gilt laut Satzung: Nach § 2 Nr. 2.11 bis 2.13 kostet ein einzelner Hund 100 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 132 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 176 €.

    Listenhunde in Hürth

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Hürth 640 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 2 Nr. 2.3 Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Alano samt Kreuzungen mit deutlich hervortretendem Phänotyp sowie nach Nr. 2.4 Hunde mit im Einzelfall festgestellter Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW; ein gefährlicher Hund kostet 640 €, bei zwei je Hund 740 €, bei drei oder mehr je Hund 840 € (Nr. 2.14 bis 2.16).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Hürth

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Hürth gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für bereits anderswo versteuerte Hunde (§ 3)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, aG, GL oder H dienen (§ 4 Nr. 4.1)
    • anerkannte Assistenzhunde nach BGG (§ 4 Nr. 4.2)
    • nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Herdengebrauchshunde (§ 4 Nr. 4.3)
    • ein Hund aus einem anerkannten Tierheim des Rhein-Erft-Kreises für ein Jahr (§ 4 Nr. 4.4)
    • keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 4 Nr. 4.5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Nr. 5.1)
    • Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 5 Nr. 5.2)
    • ein Viertel des Satzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 5 Nr. 5.3)
    • Hälfte für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Bürgergeld sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur ein Hund pro Haushalt (§ 5 Nr. 5.4)
    • keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Nr. 5.5)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Hürth an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Hürth, Steueramt (Anmeldung bei der Stadt nach § 9 Nr. 9.1); Anschrift und E-Mail nicht amtlich verifiziert
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse (§ 9 Nr. 9.1)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Hürth vom 25.11.2025 (Ortsrecht 2.03)
    Fassung
    Satzung vom 25.11.2025 (Ratsbeschluss 25.11.2025), gültig ab 01.01.2026
    Abgerufen am
    22.10.2026

    2.1 Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Person oder mehreren Personen gemeinsam 2.11 nur ein Hund gehalten wird: 100,00 € 2.12 zwei Hunde gehalten werden, je Hund: 132,00 € 2.13 drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund: 176,00 €

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Hürth 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Hürth für den ersten Hund 100 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 132 €, ab drei Hunden jeder 176 €. Für einen Listenhund werden 640 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hürth vom 25.11.2025 (Ortsrecht 2.03). Fassung: Satzung vom 25.11.2025 (Ratsbeschluss 25.11.2025), gültig ab 01.01.2026.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Hürth?

    Für den zweiten Hund gilt in Hürth ein Satz von 132 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 264 €. Laut Satzung: Nach § 2 Nr. 2.11 bis 2.13 kostet ein einzelner Hund 100 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 132 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 176 €.

    Muss ich als Rentner in Hürth Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Hürth kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Bürgergeld sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur ein Hund pro Haushalt (§ 5 Nr. 5.4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Hürth?

    Steuerfrei sind in Hürth laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für bereits anderswo versteuerte Hunde (§ 3), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, aG, GL oder H dienen (§ 4 Nr. 4.1), anerkannte Assistenzhunde nach BGG (§ 4 Nr. 4.2), nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Herdengebrauchshunde (§ 4 Nr. 4.3), ein Hund aus einem anerkannten Tierheim des Rhein-Erft-Kreises für ein Jahr (§ 4 Nr. 4.4) und keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 4 Nr. 4.5). Ermäßigt wird für: Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Nr. 5.1), Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 5 Nr. 5.2), ein Viertel des Satzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 5 Nr. 5.3), Hälfte für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Bürgergeld sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur ein Hund pro Haushalt (§ 5 Nr. 5.4) und keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Nr. 5.5). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wie melde ich meinen Hund in Hürth an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Hürth, Steueramt (Anmeldung bei der Stadt nach § 9 Nr. 9.1); Anschrift und E-Mail nicht amtlich verifiziert», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse (§ 9 Nr. 9.1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Hürth. Stand 22.10.2026.