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Hundesteuer Grevenbroich 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Grevenbroich kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 102 €. Bei zwei Hunden kostet jeder 121 €, ab drei Hunden jeder 140 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 400 €.

In Grevenbroich richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

Die Sätze in Grevenbroich

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund102 €
Je Hund bei zwei Hunden121 €
Je Hund ab drei Hunden140 €
Listenhund (gefährlicher Hund)400 €

Hundesteuer für Grevenbroich berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Grevenbroich

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 14.12.2010, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 26.06.2023 (Ratsbeschluss 15.06.2023), gültig ab dem Tag nach der öffentlichen …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Grevenbroich 8,50 €, pro Tag 0,28 €. Wann der Jahresbetrag von 102 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 510 €, auf zehn Jahre 1.020 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Bei zwei Hunden steigt in Grevenbroich der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 242 € im Jahr, also 140 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 420 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Grevenbroich rund 3,9-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 33,33 € pro Monat.

    Grevenbroich im Vergleich

    In Mittelstädten wie Grevenbroich (etwa 65.605 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Grevenbroich liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Grevenbroich 18 € weniger als Dinslaken und 22 € mehr als Herford.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bergheim132 €
    2. Dinslaken120 €
    3. Dormagen106 €
    4. Grevenbroich102 €
    5. Hürth100 €
    6. Herford80 €

    Mehrere Hunde in Grevenbroich

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Grevenbroich gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 102,00 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 121,00 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 140,00 Euro; gefährliche Hunde kosten je Hund 400,00 Euro.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Grevenbroich 400 € im Jahr.

    § 2 Abs. 2: Gefährlich sind Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder zum Nachteil des Menschen bzw. als Schutzhund ausgebildet wurden, sich nach amtstierärztlichem Gutachten als bissig erwiesen, Menschen gefahrdrohend angesprungen oder unkontrolliert Tiere gehetzt/gebissen haben; insbesondere die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, Alano sowie deren Kreuzungen.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Grevenbroich selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Grevenbroich gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Grevenbroich aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung, auf Antrag (§ 3 Abs. 2a)
    • Ein Hund aus dem Tierheim Oekoven für 24 Monate, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 3 und 5)
    • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung auf Antrag für einen Hund bei Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46 SGB XII); nicht für gefährliche Hunde (§ 4)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Grevenbroich, Steuern, Gebühren und Beiträge (22), Am Markt 2, 41515 Grevenbroich, E-Mail steuern@grevenbroich.de; Anmeldeformular als Download im Kommunalportal
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Grevenbroich vom 14.12.2010 in der Fassung der 4. Änderung vom 26.06.2023
    Fassung
    Satzung vom 14.12.2010, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 26.06.2023 (Ratsbeschluss 15.06.2023), gültig ab dem Tag nach der öffentlichen …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 102,00 €; b) zwei Hunde gehalten werden 121,00 € je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 140,00 Euro je Hund;

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Grevenbroich?

    Im Jahr 2026 verlangt Grevenbroich für den ersten Hund 102 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 121 €, ab drei Hunden jeder 140 €. Für einen Listenhund werden 400 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Grevenbroich vom 14.12.2010 in der Fassung der 4. Änderung vom 26.06.2023. Fassung: Satzung vom 14.12.2010, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 26.06.2023 (Ratsbeschluss 15.06.2023), gültig ab dem Tag nach der öffentlichen ….

    Was kosten zwei Hunde in Grevenbroich an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Grevenbroich ein Satz von 121 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 242 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 102,00 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 121,00 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 140,00 Euro; gefährliche Hunde kosten je Hund 400,00 Euro.

    Gibt es in Grevenbroich eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Grevenbroich kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbierung auf Antrag für einen Hund bei Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46 SGB XII); nicht für gefährliche Hunde (§ 4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Grevenbroich keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Grevenbroich laut Satzung: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Grevenbroich aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung, auf Antrag (§ 3 Abs. 2a), Ein Hund aus dem Tierheim Oekoven für 24 Monate, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 3 und 5) und Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbierung auf Antrag für einen Hund bei Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46 SGB XII); nicht für gefährliche Hunde (§ 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Grevenbroich an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Grevenbroich, Steuern, Gebühren und Beiträge (22), Am Markt 2, 41515 Grevenbroich, E-Mail steuern@grevenbroich.de; Anmeldeformular als Download im Kommunalportal», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Grevenbroich. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.