Hundesteuer Hilden 2026
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Kurze Antwort
Hilden setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 120 € pro Jahr fest. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 150 €, ab drei Hunden jeder 162 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 960 €.
Die Hundesteuer in Hilden ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Die Sätze in Hilden
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 150 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 162 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 960 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Hilden?
Hundesteuer pro Jahr in Hilden
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.11.1997 (Ratsbeschluss 29.10.1997, in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 11. Nachtrag vom 18.12.2024, in Kraft 01.01.2025
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Hilden im Jahr kostet
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 10 € pro Monat für einen Hund in Hilden. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 120 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Hilden ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Hältst du zwei Hunde, gilt in Hilden für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 300 € pro Jahr; das sind 180 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 486 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Hilden 8-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 80 € pro Monat.
Wie teuer ist Hilden?
Hilden ist mit rund 54.859 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Der Median der 92 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 103 €. Der Satz in Hilden liegt über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Hilden 45,20 € mehr als Bad Salzuflen und genauso viel wie Sankt Augustin.
- Hilden120 €
- Sankt Augustin120 €
- Hattingen120 €
- Meerbusch96 €
- Bad Salzuflen74,80 €
- Kleve60 €
Mehrere Hunde in Hilden
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Hilden gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 120 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 162 Euro im Jahr.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Hilden 960 € im Jahr.
§ 2 Abs. 2: gefährlich sind Hunde mit Zucht/Ausbildung auf Angriffslust oder Schärfe, amtstierärztlich festgestellt bissige, in Gefahr drohender Weise anspringende oder hetzende Hunde sowie die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen; Satz 960 Euro für einen Hund, 1.200 Euro je Hund bei zwei oder mehr (§ 2 Abs. 1 d, e). Auf Antrag Normalsatz bei Nachweis der Befreiung von Maulkorb- und Anleinpflicht durch das Ordnungsamt (§ 2 Abs. 2).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht für Hunde in Hilden
Die Hundesteuer regelt Hilden selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Hilden gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 3 Abs. 1)
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen, Nachweis Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H (§ 3 Abs. 2 a)
- Hunde aus dem Tierheim Hilden: befristet 24 Monate ab Übernahme (§ 3 Abs. 2 b)
- Keine Befreiung nach Abs. 2 für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde (§ 4 Abs. 1 a)
- Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b)
- Halbe Steuer für einen Hund, wenn alle Halter im Haushalt Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II beziehen oder gleichstehendes Einkommen haben; Nachweis per Leistungsbescheid oder Itterpass (§ 4 Abs. 2)
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3)
- Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 5 Abs. 2)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Hilden, Steueramt (Amt für Finanzservice)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Hilden (Ordnungsziffer IX-01, Lesefassung)
- Fassung
- Satzung vom 17.11.1997 (Ratsbeschluss 29.10.1997, in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 11. Nachtrag vom 18.12.2024, in Kraft 01.01.2025
- Abgerufen am
- 22.10.2026
a) nur ein Hund gehalten wird 120,00 € b) zwei Hunde gehalten werden 150,00 € je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 162,00 € je Hund d) ein gefährlicher Hund oder ein Hund bestimmter Rassen gehalten wird 960,00 €
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hilden 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Hilden für den ersten Hund 120 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 162 €. Für einen Listenhund werden 960 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hilden (Ordnungsziffer IX-01, Lesefassung). Fassung: Satzung vom 17.11.1997 (Ratsbeschluss 29.10.1997, in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 11. Nachtrag vom 18.12.2024, in Kraft 01.01.2025.
Was kostet ein zweiter Hund in Hilden?
Für den zweiten Hund gilt in Hilden ein Satz von 150 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 300 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 120 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 162 Euro im Jahr.
Gibt es in Hilden eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Hilden kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für einen Hund, wenn alle Halter im Haushalt Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II beziehen oder gleichstehendes Einkommen haben; Nachweis per Leistungsbescheid oder Itterpass (§ 4 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Hilden von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Hilden laut Satzung: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 3 Abs. 1), Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen, Nachweis Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H (§ 3 Abs. 2 a), Hunde aus dem Tierheim Hilden: befristet 24 Monate ab Übernahme (§ 3 Abs. 2 b) und Keine Befreiung nach Abs. 2 für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde (§ 4 Abs. 1 a), Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b), Halbe Steuer für einen Hund, wenn alle Halter im Haushalt Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II beziehen oder gleichstehendes Einkommen haben; Nachweis per Leistungsbescheid oder Itterpass (§ 4 Abs. 2), Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3) und Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Hilden an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Hilden, Steueramt (Amt für Finanzservice)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Hilden redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.