Zum Inhalt springen

Hundesteuer Ratingen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Ratingen kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 115 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 200 €, ab drei Hunden jeder 250 €. Listenhunde kosten 950 € im Jahr.

In Ratingen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

Die Sätze in Ratingen

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund115 €
Je Hund bei zwei Hunden200 €
Je Hund ab drei Hunden250 €
Listenhund (gefährlicher Hund)950 €
Steuermarkeja

Beschlossene Änderung: Zum 01.01.2027 steigt die Hundesteuer laut XI. Nachtrag (Amtsblatt Nr. 09/2026) auf 127 € für einen Hund, 220 € bei zwei und 275 € bei drei oder mehr Hunden (je Hund); gefährliche Hunde 1.045 €.

Deine Hundesteuer in Ratingen

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Ratingen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.12.1997 (Amtsblatt Ratingen S. 255), zuletzt geändert durch den X. Nachtrag vom 22.12.2023 (Amtsblatt Ratingen S. 285), in Kraft seit 01.01.2024

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Ratingen pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Ratingen 9,58 €, pro Tag 0,32 €. Wann der Jahresbetrag von 115 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 575 € zusammen, in zehn Jahren 1.150 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Achtung bei mehreren Hunden: Ratingen berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 400 € im Jahr (33,33 € im Monat), drei Hunde kosten 750 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Ratingen rund 8,3-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 79,17 € pro Monat.

    Wie teuer ist Ratingen?

    In Mittelstädten wie Ratingen (etwa 88.914 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Der Median der 37 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 120 €. Der Satz in Ratingen liegt unter diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Ratingen 5,20 € mehr als Marl und 25 € mehr als Iserlohn.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Witten138 €
    2. Velbert119 €
    3. Ratingen115 €
    4. Marl109,80 €
    5. Iserlohn90 €
    6. Düren84 €

    Mehrere Hunde in Ratingen

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Ratingen gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der höhere Satz für jeden Hund: 115 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 200 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 250 Euro; gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach § 2 Abs. 3 je Hund 950 Euro (gültig für 2026; ab 01.01.2027 127, 220, 275 bzw. 1.045 Euro).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Ratingen 950 € im Jahr.

    § 2 Abs. 3 und 4: erhöhter Satz für gefährliche Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen) und bestimmte Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu). Nach erfolgreicher Verhaltensprüfung kann auf Antrag der normale Satz nach Abs. 1 festgesetzt werden (§ 2 Abs. 5); keine Befreiung oder Ermäßigung für diese Hunde (§ 2 Abs. 6).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Ratingen selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Ratingen gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für anderswo versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1)
    • auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2)
    • auf Antrag: nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Hälfte auf Antrag für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a)
    • Hälfte auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein/Verband (§ 4 Abs. 1 b)
    • ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)
    • Hälfte auf Antrag für Empfänger laufender Leistungen nach SGB II bzw. XII sowie mit gültigem Ratinger Sozialpass, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Ratingen an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Ratingen, Amt für Finanzwirtschaft, Sachgebiet 20.22 Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Vergnügungssteuer, steuer@ratingen.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; schriftlich mit Unterschrift (§ 8 Abs. 1)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Ratingen ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen (HuStSR, ORS-Nr. 220)
    Fassung
    Satzung vom 22.12.1997 (Amtsblatt Ratingen S. 255), zuletzt geändert durch den X. Nachtrag vom 22.12.2023 (Amtsblatt Ratingen S. 285), in Kraft seit 01.01.2024
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam a) ein Hund gehalten wird 115,00 EUR b) zwei Hunde gehalten werden 200,00 EUR je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 250,00 EUR je Hund

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ratingen

    Was kostet die Hundesteuer in Ratingen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Ratingen für den ersten Hund 115 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 200 €, ab drei Hunden jeder 250 €. Für einen Listenhund werden 950 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen (HuStSR, ORS-Nr. 220). Fassung: Satzung vom 22.12.1997 (Amtsblatt Ratingen S. 255), zuletzt geändert durch den X. Nachtrag vom 22.12.2023 (Amtsblatt Ratingen S. 285), in Kraft seit 01.01.2024. Zum 01.01.2027 steigt die Hundesteuer laut XI. Nachtrag (Amtsblatt Nr. 09/2026) auf 127 € für einen Hund, 220 € bei zwei und 275 € bei drei oder mehr Hunden (je Hund); gefährliche Hunde 1.045 €.

    Was kostet ein zweiter Hund in Ratingen?

    Für den zweiten Hund gilt in Ratingen ein Satz von 200 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 400 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der höhere Satz für jeden Hund: 115 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 200 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 250 Euro; gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach § 2 Abs. 3 je Hund 950 Euro (gültig für 2026; ab 01.01.2027 127, 220, 275 bzw. 1.045 Euro).

    Gibt es in Ratingen eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Ratingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte auf Antrag für Empfänger laufender Leistungen nach SGB II bzw. XII sowie mit gültigem Ratinger Sozialpass, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Ratingen von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Ratingen laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für anderswo versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1), auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2) und auf Antrag: nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Hälfte auf Antrag für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a), Hälfte auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein/Verband (§ 4 Abs. 1 b), ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2) und Hälfte auf Antrag für Empfänger laufender Leistungen nach SGB II bzw. XII sowie mit gültigem Ratinger Sozialpass, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Ratingen anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Ratingen, Amt für Finanzwirtschaft, Sachgebiet 20.22 Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Vergnügungssteuer, steuer@ratingen.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats; schriftlich mit Unterschrift (§ 8 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Ratingen redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.