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Hundesteuer Düren 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Düren 2026 eine Hundesteuer von 84 € pro Jahr. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 96 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 400 €.

Für jeden Hund, der in Düren gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Die Sätze in Düren

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund84 €
Je Hund bei zwei Hunden96 €
Je Hund ab drei Hunden96 €
Listenhund (gefährlicher Hund)400 €

Hundesteuer für Düren berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Düren

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 10.12.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021 (Amtsblatt der Stadt Düren vom 23.12.2021, Nr. 44), gültig ab 01.01.2022

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Düren pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Düren 7 €, pro Tag 0,23 €. Wann der Jahresbetrag von 84 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 420 € zusammen, in zehn Jahren 840 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Hältst du zwei Hunde, gilt in Düren für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 192 € pro Jahr; das sind 108 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 288 €.

    Für einen Listenhund verlangt Düren rund 4,8-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 33,33 €.

    Düren im Vergleich

    In Mittelstädten wie Düren (etwa 94.539 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Düren liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Düren 54 € weniger als Witten und 6 € weniger als Iserlohn.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Witten138 €
    2. Moers120 €
    3. Ratingen115 €
    4. Marl109,80 €
    5. Iserlohn90 €
    6. Düren84 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Düren gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer 84,00 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 96,00 Euro (ebenso bei drei oder mehr Hunden 96,00 Euro je Hund); steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon.

    Listenhunde in Düren

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Düren 400 € im Jahr.

    Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 sind Hunde mit im Einzelfall festgestellter Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW sowie Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen; Steuer je gefährlichem Hund 400,00 Euro (200,00 Euro für schon vor dem 01.01.2009 im Stadtgebiet gehaltene Hunde), keine Befreiung nach § 3 Abs. 2–5 und keine Ermäßigung (§ 2 Abs. 2 bis 4).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Düren das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Düren kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Düren aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Gebrauchshunde, die nicht zu Erwerbszwecken ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 3)
    • acht Jahre alte oder ältere Hunde, die nach dem 31.05.2012 aus dem Tierheim für den Kreis Düren übernommen werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 4)
    • Hunde, die ab dem 01.01.2022 unmittelbar aus dem Tierheim für den Kreis Düren übernommen werden, für die ersten drei Jahre, ein Hund pro Haushalt, auf Antrag (§ 3 Abs. 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 a)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband), auf Antrag (§ 4 Abs. 1 b)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung für einen Hund auf jährlich 18,00 Euro bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder einkommensmäßig Gleichgestellten sowie bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Düren (Steueramt) (§ 8 Abs. 1 und 4); E-Mail in der Satzung nicht genannt
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Düren vom 10.12.1997 (Ortsrecht S2-01, Stand 01.01.2022)
    Fassung
    Satzung vom 10.12.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021 (Amtsblatt der Stadt Düren vom 23.12.2021, Nr. 44), gültig ab 01.01.2022
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 84,00 Euro b) zwei oder mehr Hunde gehalten werden 96,00 Euro je Hund.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Düren 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Düren für den ersten Hund 84 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 96 €. Für einen Listenhund werden 400 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Düren vom 10.12.1997 (Ortsrecht S2-01, Stand 01.01.2022). Fassung: Satzung vom 10.12.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2021 (Amtsblatt der Stadt Düren vom 23.12.2021, Nr. 44), gültig ab 01.01.2022.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Düren?

    Für den zweiten Hund gilt in Düren ein Satz von 96 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 192 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer 84,00 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 96,00 Euro (ebenso bei drei oder mehr Hunden 96,00 Euro je Hund); steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon.

    Gibt es in Düren eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Düren kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung für einen Hund auf jährlich 18,00 Euro bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder einkommensmäßig Gleichgestellten sowie bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Düren von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Düren laut Satzung: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Düren aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen, auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Gebrauchshunde, die nicht zu Erwerbszwecken ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden verwendet werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 3), acht Jahre alte oder ältere Hunde, die nach dem 31.05.2012 aus dem Tierheim für den Kreis Düren übernommen werden, auf Antrag (§ 3 Abs. 4) und Hunde, die ab dem 01.01.2022 unmittelbar aus dem Tierheim für den Kreis Düren übernommen werden, für die ersten drei Jahre, ein Hund pro Haushalt, auf Antrag (§ 3 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 a), Ermäßigung auf die Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband), auf Antrag (§ 4 Abs. 1 b), Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2) und Ermäßigung für einen Hund auf jährlich 18,00 Euro bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) oder einkommensmäßig Gleichgestellten sowie bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Düren anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Düren (Steueramt) (§ 8 Abs. 1 und 4); E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Düren. Stand 22.10.2026.