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Hundesteuer Marl 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Marl setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 109,80 € pro Jahr fest. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 124,80 €, ab drei Hunden jeder 140,40 €.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Marl, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

So hoch ist die Hundesteuer in Marl

Jahresbeträge in Marl
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund109,80 €
Je Hund bei zwei Hunden124,80 €
Je Hund ab drei Hunden140,40 €
Steuermarkenein

Hundesteuer für Marl berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Marl

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 18.12.2013 (Amtsblatt Nr. 26 vom 20.12.2013), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung (Amtsblatt Nr. 13/2021 vom 28.07.2021), in Kraft ab …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Marl im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 9,15 € pro Monat für einen Hund in Marl. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 109,80 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Marl ergeben nach heutigem Satz 549 €, zehn Jahre 1.098 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Bei zwei Hunden steigt in Marl der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 249,60 € im Jahr, also 139,80 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 421,20 €.

    Einordnung im Vergleich

    Marl ist mit rund 86.899 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Der Median der 37 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 120 €. Der Satz in Marl liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Marl 5,20 € weniger als Ratingen und 19,80 € mehr als Iserlohn.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Witten138 €
    2. Velbert119 €
    3. Ratingen115 €
    4. Marl109,80 €
    5. Iserlohn90 €
    6. Düren84 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Marl gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 109,80 Euro, bei zwei Hunden je Hund 124,80 Euro, bei drei und mehr Hunden je Hund 140,40 Euro (steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon, § 2 Abs. 2).

    Listenhunde in Marl

    Marl verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Marl

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Marl gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3)
    • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie von Dienstkräften der Ordnungsbehörden, wenn die Kosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden, auf Antrag (§ 4 a)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H), Nachweis der Eignung, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 4 b)
    • Melde-, Sanitäts- und Rettungshunde mit bestandener Prüfung eines anerkannten Vereins oder Verbandes, jeweils für ein Jahr, verlängerbar, auf Antrag (§ 4 c)
    • Hunde, die nachweislich aus dem Marler Tierheim übernommen wurden, für ein Jahr ab dem Ersten des Übernahmemonats, auf Antrag (§ 4 d)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes für einen Hund, auf Antrag, für Empfänger von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichgestellte, wenn der Hund schon vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit gehalten wurde (§ 5 Abs. 1)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Marl, Sachbearbeitung Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bergstraße 228-230, 45768 Marl, Telefon 02365 99-2292, E-Mail steuern@marl.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Marl anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Marl ab dem Jahr 2014 vom 18.12.2013 (Lesefassung)
    Fassung
    Satzung vom 18.12.2013 (Amtsblatt Nr. 26 vom 20.12.2013), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung (Amtsblatt Nr. 13/2021 vom 28.07.2021), in Kraft ab …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter oder mehreren Personen a) nur 1 Hund gehalten wird 109,80 € b) 2 Hunde gehalten werden je Hund 124,80 € c) 3 und mehr Hunde gehalten werden je Hund 140,40 €

    Fragen und Antworten zu Marl

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Marl?

    Im Jahr 2026 verlangt Marl für den ersten Hund 109,80 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 124,80 €, ab drei Hunden jeder 140,40 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Marl ab dem Jahr 2014 vom 18.12.2013 (Lesefassung). Fassung: Satzung vom 18.12.2013 (Amtsblatt Nr. 26 vom 20.12.2013), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung (Amtsblatt Nr. 13/2021 vom 28.07.2021), in Kraft ab ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Marl?

    Für den zweiten Hund gilt in Marl ein Satz von 124,80 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 249,60 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 109,80 Euro, bei zwei Hunden je Hund 124,80 Euro, bei drei und mehr Hunden je Hund 140,40 Euro (steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon, § 2 Abs. 2).

    Sind Rentner in Marl von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Marl kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes für einen Hund, auf Antrag, für Empfänger von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichgestellte, wenn der Hund schon vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit gehalten wurde (§ 5 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Marl keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Marl laut Satzung: Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3), Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie von Dienstkräften der Ordnungsbehörden, wenn die Kosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden, auf Antrag (§ 4 a), Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H), Nachweis der Eignung, nur für einen Hund, auf Antrag (§ 4 b), Melde-, Sanitäts- und Rettungshunde mit bestandener Prüfung eines anerkannten Vereins oder Verbandes, jeweils für ein Jahr, verlängerbar, auf Antrag (§ 4 c) und Hunde, die nachweislich aus dem Marler Tierheim übernommen wurden, für ein Jahr ab dem Ersten des Übernahmemonats, auf Antrag (§ 4 d). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes für einen Hund, auf Antrag, für Empfänger von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichgestellte, wenn der Hund schon vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit gehalten wurde (§ 5 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Marl an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Marl, Sachbearbeitung Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bergstraße 228-230, 45768 Marl, Telefon 02365 99-2292, E-Mail steuern@marl.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Marl redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.