Hundesteuer Iserlohn 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Iserlohn 90 € Hundesteuer. Bei zwei Hunden kostet jeder 108 €, ab drei Hunden jeder 126 €.
Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Iserlohn staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.
Hundesteuer Iserlohn 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 90 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 108 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 126 € |
| Steuermarke | ja |
Beschlossene Änderung: Zum 01.01.2027 steigt die Hundesteuer laut 7. Änderungssatzung vom 05.05.2026 auf 110 € für den ersten Hund, 130 € bei zwei Hunden und 150 € bei drei oder mehr Hunden (je Hund).
Deine Hundesteuer in Iserlohn
Hundesteuer pro Jahr in Iserlohn
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 15. Dezember 1997 (Ratsbeschluss), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 10.07.2018, in dieser Fassung in Kraft ab 01.08.2018
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Iserlohn pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Iserlohn 7,50 €, pro Tag 0,25 €. Wann der Jahresbetrag von 90 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 450 € zusammen, in zehn Jahren 900 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Hältst du zwei Hunde, gilt in Iserlohn für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 216 € pro Jahr; das sind 126 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 378 €.
Einordnung im Vergleich
In Mittelstädten wie Iserlohn (etwa 91.317 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Iserlohn liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Iserlohn 48 € weniger als Witten und 25 € weniger als Ratingen.
Zweithund und weitere Hunde
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Iserlohn gilt laut Satzung: Nach § 2 gilt der höhere Satz für jeden Hund: 90 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 108 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 126 Euro (gültig für 2026; ab 01.01.2027 110, 130 bzw. 150 Euro je Hund).
Gefährliche Hunde und Steuer
Iserlohn verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Die Hundesteuer regelt Iserlohn selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Iserlohn gefährliche Hunde bestimmt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für anderswo versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1)
- auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2)
- auf Antrag: nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3)
- auf Antrag: Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn und Umgebung e.V. für drei Jahre ab Aufnahme; nicht für aus dem Ausland stammende Hunde, die weniger als ein Jahr in Iserlohn gelebt haben (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte auf Antrag für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a)
- Hälfte auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein/Verband (§ 4 Abs. 1 b)
- ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)
- Hälfte auf Antrag für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3)
- Zwingersteuer für nicht gewerbliche Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch: je Zwinger Steuer für zwei Hunde nach § 2 a; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate steuerfrei (§ 5)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Iserlohn, Bereich Steuern und Gebühren, Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn, Tel. 02371 217-1518, steuern@iserlohn.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 9 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Iserlohn anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Iserlohn (Ortsrecht 22.02)
- Fassung
- Satzung vom 15. Dezember 1997 (Ratsbeschluss), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 10.07.2018, in dieser Fassung in Kraft ab 01.08.2018
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) 1 Hund gehalten wird 90,00 € b) 2 Hunde gehalten werden, je Hund 108,00 € c) 3 oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 126,00 €
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Iserlohn
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Iserlohn?
Im Jahr 2026 verlangt Iserlohn für den ersten Hund 90 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 108 €, ab drei Hunden jeder 126 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Iserlohn (Ortsrecht 22.02). Fassung: Satzung vom 15. Dezember 1997 (Ratsbeschluss), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 10.07.2018, in dieser Fassung in Kraft ab 01.08.2018. Zum 01.01.2027 steigt die Hundesteuer laut 7. Änderungssatzung vom 05.05.2026 auf 110 € für den ersten Hund, 130 € bei zwei Hunden und 150 € bei drei oder mehr Hunden (je Hund).
Was kostet ein zweiter Hund in Iserlohn?
Für den zweiten Hund gilt in Iserlohn ein Satz von 108 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 216 €. Laut Satzung: Nach § 2 gilt der höhere Satz für jeden Hund: 90 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 108 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 126 Euro (gültig für 2026; ab 01.01.2027 110, 130 bzw. 150 Euro je Hund).
Sind Rentner in Iserlohn von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Iserlohn kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte auf Antrag für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Iserlohn keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Iserlohn laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für anderswo versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1), auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2), auf Antrag: nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3) und auf Antrag: Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn und Umgebung e.V. für drei Jahre ab Aufnahme; nicht für aus dem Ausland stammende Hunde, die weniger als ein Jahr in Iserlohn gelebt haben (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Hälfte auf Antrag für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a), Hälfte auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein/Verband (§ 4 Abs. 1 b), ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2), Hälfte auf Antrag für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3) und Zwingersteuer für nicht gewerbliche Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) und Eintrag im Zuchtbuch: je Zwinger Steuer für zwei Hunde nach § 2 a; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate steuerfrei (§ 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Iserlohn an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Iserlohn, Bereich Steuern und Gebühren, Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn, Tel. 02371 217-1518, steuern@iserlohn.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 9 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Iserlohn. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.