Hundesteuer Minden 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Minden beträgt 2026 für den ersten Hund 102 € pro Jahr. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 120 €, ab drei Hunden jeder 156 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.
Hundehalter in Minden finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Hundesteuer Minden 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 102 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 120 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 156 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Minden?
Hundesteuer pro Jahr in Minden
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 09.12.2024 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 05.12.2024), öffentlich bekanntgemacht am 13.12.2024, in Kraft 01.01.2025
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Minden im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Minden 8,50 € Steuer, am Tag sind es 0,28 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 510 € und in zehn Jahren 1.020 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Bei zwei Hunden steigt in Minden der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 240 € im Jahr, also 138 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 468 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Minden rund 5,9-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.
Minden im Vergleich
Mit rund 83.598 Einwohnern ist Minden keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Der Median der 92 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 103 €. Der Satz in Minden liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Minden 17 € weniger als Velbert und 7,80 € weniger als Marl.
Zweithund und weitere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Minden gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 102 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 156 Euro; steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte werden mitgezählt (§ 2 Abs. 3).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Minden 600 € im Jahr.
§ 2 Abs. 2 und § 3: für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW sowie im Einzelfall amtstierärztlich festgestellte Hunde nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW) 600 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, 700 Euro je Hund bei zwei und 800 Euro je Hund bei drei oder mehr Hunden; Kreuzungen, wenn der Phänotyp einer genannten Rasse deutlich hervortritt.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Minden das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Minden zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- steuerfrei: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt bei Versteuerung/Befreiung andernorts (§ 4 Nr. 1)
- steuerfrei: vorübergehend in Tierheimen von Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde (§ 4 Nr. 2)
- Hunde, die ausschließlich Hilfe und Schutz hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, H, GL oder TBL) (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Blindenführhunde mit nachgewiesener Ausbildung (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
- Herdengebrauchshunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
- Diensthunde von Behörden und Hilfsorganisationen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde direkt aus dem Tierheim Minden für die ersten zwölf Monate (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
- keine Befreiung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 5 Abs. 2)
- nicht steuerpflichtig: Hundehaltung ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken, aber anmeldepflichtig (§ 1 Abs. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Hälfte für Hunde im Wachdienst des Bewachungsgewerbes (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Hälfte für geprüfte Rettungs-, Katastrophen- oder Sanitätshunde (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
- auf ein Viertel für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 6 Abs. 2)
- auf ein Viertel für Empfänger von Leistungen nach SGB II/SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Inhaber des Weser-Werre-Tickets; entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird (§ 6 Abs. 3)
- keine Ermäßigung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 6 Abs. 4)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Minden (Steuerabteilung; konkrete Stelle und E-Mail nicht amtlich verifiziert)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 10 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Minden vom 09.12.2024 (Stadtrecht 2.1)
- Fassung
- Satzung vom 09.12.2024 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 05.12.2024), öffentlich bekanntgemacht am 13.12.2024, in Kraft 01.01.2025
- Abgerufen am
- 22.10.2026
a) nur ein Hund gehalten wird: 102,00 EUR, b) zwei Hunde gehalten werden: je Hund 120,00 EUR, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: je Hund 156,00 EUR.
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Minden 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Minden für den ersten Hund 102 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 120 €, ab drei Hunden jeder 156 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Minden vom 09.12.2024 (Stadtrecht 2.1). Fassung: Satzung vom 09.12.2024 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 05.12.2024), öffentlich bekanntgemacht am 13.12.2024, in Kraft 01.01.2025.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Minden?
Für den zweiten Hund gilt in Minden ein Satz von 120 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 240 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 102 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 156 Euro; steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte werden mitgezählt (§ 2 Abs. 3).
Muss ich als Rentner in Minden Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Minden kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für auf ein Viertel für Empfänger von Leistungen nach SGB II/SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Inhaber des Weser-Werre-Tickets; entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird (§ 6 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Minden von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Minden laut Satzung: steuerfrei: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt bei Versteuerung/Befreiung andernorts (§ 4 Nr. 1), steuerfrei: vorübergehend in Tierheimen von Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde (§ 4 Nr. 2), Hunde, die ausschließlich Hilfe und Schutz hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, H, GL oder TBL) (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Blindenführhunde mit nachgewiesener Ausbildung (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4), Herdengebrauchshunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 5), Diensthunde von Behörden und Hilfsorganisationen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6), Hunde direkt aus dem Tierheim Minden für die ersten zwölf Monate (§ 5 Abs. 1 Nr. 7), keine Befreiung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 5 Abs. 2) und nicht steuerpflichtig: Hundehaltung ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken, aber anmeldepflichtig (§ 1 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Hälfte für Hunde im Wachdienst des Bewachungsgewerbes (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Hälfte für geprüfte Rettungs-, Katastrophen- oder Sanitätshunde (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), auf ein Viertel für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 6 Abs. 2), auf ein Viertel für Empfänger von Leistungen nach SGB II/SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Inhaber des Weser-Werre-Tickets; entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird (§ 6 Abs. 3) und keine Ermäßigung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 6 Abs. 4). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wie melde ich meinen Hund in Minden an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Minden (Steuerabteilung; konkrete Stelle und E-Mail nicht amtlich verifiziert)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 10 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Minden redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.