Hundesteuer Velbert 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Velbert 2026 eine Hundesteuer von 119 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 146 €, ab drei Hunden jeder 174 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 780 €.
Die Hundesteuer in Velbert ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Hundesteuer Velbert 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 119 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 146 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 174 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 780 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Velbert?
Hundesteuer pro Jahr in Velbert
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung der Stadt Velbert
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Velbert im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Velbert 9,92 € Steuer, am Tag sind es 0,33 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Velbert ergeben nach heutigem Satz 595 €, zehn Jahre 1.190 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Bei zwei Hunden steigt in Velbert der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 292 € im Jahr, also 173 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 522 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Velbert rund 6,6-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 65 € im Monat.
Wie teuer ist Velbert?
Mit rund 82.166 Einwohnern ist Velbert keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Velbert liegt damit unter diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Velbert 19 € mehr als Viersen und 9,20 € mehr als Marl.
Mehrere Hunde in Velbert
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Velbert gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 119,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 146,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 174,00 Euro; steuerfreie und befreite Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 3).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Velbert 780 € im Jahr.
Für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gilt je Hund 780,00 Euro (§ 2 Abs. 2); erfasst sind nach § 2 Abs. 4 jedenfalls die Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) und nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen; bei nachgewiesener bestandener Verhaltensprüfung auf Antrag Normalsatz (§ 2 Abs. 5); keine Steuerbefreiung für diese Hunde (§ 2 Abs. 6).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht für Hunde in Velbert
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Velbert das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Velbert zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3 Abs. 1)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 a)
- erster Hund von Personen mit Leistungen nach SGB II oder Grundsicherung nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 b)
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 c)
- Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 d)
- Hunde aus dem Tierheim Velbert oder von Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Velbert vermitteln, bei erstmaliger Aufnahme in einen Haushalt für 24 Monate nach Ablauf der ersten 12 Haltungsmonate; nicht für aus dem Ausland eingeführte Hunde und nur für einen gleichzeitig gehaltenen Tierheimhund (§ 3 Abs. 3 e)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Velbert, Fachgebiet Steuerwesen (§ 2 Abs. 5); E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, unter Angabe der Rasse, schriftlich oder zur Niederschrift; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 11 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Velbert (Lesefassung, Stand 01.07.2024)
- Fassung
- Hundesteuersatzung der Stadt Velbert
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen a) nur ein Hund gehalten wird 119,00 €, b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 146,00 €, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 174,00 €.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Velbert
Was kostet die Hundesteuer in Velbert 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Velbert für den ersten Hund 119 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 146 €, ab drei Hunden jeder 174 €. Für einen Listenhund werden 780 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Velbert (Lesefassung, Stand 01.07.2024). Fassung: Hundesteuersatzung der Stadt Velbert.
Was kostet ein zweiter Hund in Velbert?
Für den zweiten Hund gilt in Velbert ein Satz von 146 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 292 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 119,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 146,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 174,00 Euro; steuerfreie und befreite Hunde werden mitgezählt (§ 2 Abs. 3).
Gibt es in Velbert eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Velbert kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für erster Hund von Personen mit Leistungen nach SGB II oder Grundsicherung nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 b). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Velbert keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Velbert laut Satzung: Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 a), erster Hund von Personen mit Leistungen nach SGB II oder Grundsicherung nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 b), Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 c), Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 d) und Hunde aus dem Tierheim Velbert oder von Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Velbert vermitteln, bei erstmaliger Aufnahme in einen Haushalt für 24 Monate nach Ablauf der ersten 12 Haltungsmonate; nicht für aus dem Ausland eingeführte Hunde und nur für einen gleichzeitig gehaltenen Tierheimhund (§ 3 Abs. 3 e). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Velbert an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Velbert, Fachgebiet Steuerwesen (§ 2 Abs. 5); E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, unter Angabe der Rasse, schriftlich oder zur Niederschrift; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 11 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Velbert redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.