Hundesteuer Rheine 2026
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Kurze Antwort
Rheine setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 78 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 100,80 € fällig, für jeden weiteren 122,40 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 586,80 €.
Kommt ein Hund in einen Haushalt in Rheine, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.
Die Sätze in Rheine
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 78 € |
| Zweiter Hund | 100,80 € |
| Jeder weitere Hund | 122,40 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 586,80 € |
| Steuermarke | nein |
Rechner: Was zahlst du in Rheine?
Hundesteuer pro Jahr in Rheine
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 15.12.2022 (Ratsbeschluss 06.12.2022), in Kraft 01.01.2023
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Rheine im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Rheine 6,50 € Steuer, am Tag sind es 0,21 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 390 €, auf zehn Jahre 780 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Rheine zusammen 178,80 € im Jahr, also 100,80 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 301,20 €.
Für einen Listenhund verlangt Rheine rund 7,5-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 48,90 €.
Rheine im Vergleich
Mit rund 77.552 Einwohnern ist Rheine keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Im Vergleich mit 92 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 103 €) liegt Rheine unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Rheine 22 € weniger als Viersen und 42 € weniger als Troisdorf.
Mehrere Hunde in Rheine
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Rheine gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer ab dem Jahr 2024 jährlich 78,00 Euro für den ersten, 100,80 Euro für den zweiten und 122,40 Euro für jeden weiteren Hund; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte werden mitgezählt.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Rheine 586,80 € im Jahr.
§ 2 Abs. 1 d bis f und Abs. 2: gefährliche Hunde kosten ab 2024 586,80 Euro (erster), 663,60 Euro (zweiter) und 736,80 Euro (jeder weitere); gefährlich sind auf Angriffslust gezüchtete oder zum Nachteil des Menschen ausgebildete, als bissig begutachtete oder auffällige Hunde sowie insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Die Hundesteuer regelt Rheine selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Rheine zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- steuerfrei: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Rheine aufhalten, bei Versteuerung/Befreiung andernorts (§ 3 Abs. 1)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) (§ 3 Abs. 2), nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4)
- nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe (§ 3 Abs. 3 a)
- Herdengebrauchshunde für nicht gewerblich gehaltene Herden (§ 3 Abs. 3 b)
- für das erste Jahr: Hunde aus dem Tierheim 'Rote Erde' des Tierschutzvereins Rheine und Umgebung e. V., bei Anmeldung binnen zwei Wochen (§ 4 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 4 Abs. 1 a)
- Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b)
- Hälfte für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 1 c)
- Hälfte für den ersten Hund von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II (§ 4 Abs. 1 d)
- keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Rheine, Steuerverwaltung, Rathaus, Klosterstraße 14, 48431 Rheine, Tel. 05971 939-305 / -302, steuerverwaltung@rheine.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Rheine anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 2022 (Ortsrecht A 22-01)
- Fassung
- Satzung vom 15.12.2022 (Ratsbeschluss 06.12.2022), in Kraft 01.01.2023
- Abgerufen am
- 22.10.2026
und ab dem Jahr 2024: a) für den ersten Hund 78,00 € b) für den zweiten Hund 100,80 €
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rheine?
Im Jahr 2026 verlangt Rheine für den ersten Hund 78 €. Der zweite Hund kostet 100,80 €, jeder weitere 122,40 €. Für einen Listenhund werden 586,80 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 2022 (Ortsrecht A 22-01). Fassung: Satzung vom 15.12.2022 (Ratsbeschluss 06.12.2022), in Kraft 01.01.2023.
Was kostet ein zweiter Hund in Rheine?
Für den zweiten Hund gilt in Rheine ein Satz von 100,80 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 178,80 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer ab dem Jahr 2024 jährlich 78,00 Euro für den ersten, 100,80 Euro für den zweiten und 122,40 Euro für jeden weiteren Hund; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte werden mitgezählt.
Sind Rentner in Rheine von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Rheine kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte für den ersten Hund von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II (§ 4 Abs. 1 d). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Rheine?
Steuerfrei sind in Rheine laut Satzung: steuerfrei: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Rheine aufhalten, bei Versteuerung/Befreiung andernorts (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) (§ 3 Abs. 2), nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4), nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe (§ 3 Abs. 3 a), Herdengebrauchshunde für nicht gewerblich gehaltene Herden (§ 3 Abs. 3 b) und für das erste Jahr: Hunde aus dem Tierheim 'Rote Erde' des Tierschutzvereins Rheine und Umgebung e. V., bei Anmeldung binnen zwei Wochen (§ 4 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 4 Abs. 1 a), Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b), Hälfte für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 1 c), Hälfte für den ersten Hund von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II (§ 4 Abs. 1 d) und keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wo melde ich meinen Hund in Rheine an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Rheine, Steuerverwaltung, Rathaus, Klosterstraße 14, 48431 Rheine, Tel. 05971 939-305 / -302, steuerverwaltung@rheine.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Rheine. Stand 22.10.2026.