Hundesteuer Detmold 2026
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Kurze Antwort
In Detmold kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 97 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 108 €, ab drei Hunden jeder 120 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 540 €.
In Detmold richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
Die Sätze in Detmold
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 97 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 108 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 120 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 540 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Detmold
Hundesteuer pro Jahr in Detmold
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 30.10.2000, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, öffentlich bekannt gemacht am 20.12.2024, gültig seit 01.01.2025
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8,08 € pro Monat für einen Hund in Detmold. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 97 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Detmold ergeben nach heutigem Satz 485 €, zehn Jahre 970 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Achtung bei mehreren Hunden: Detmold berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 216 € im Jahr (18 € im Monat), drei Hunde kosten 360 €.
Für einen Listenhund verlangt Detmold rund 5,6-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 45 €.
Detmold im Vergleich
Detmold ist mit rund 74.438 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Der Median der 92 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 103 €. Der Satz in Detmold liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Detmold 11 € weniger als Dorsten und 35 € weniger als Gladbeck.
- Gladbeck132 €
- Troisdorf120 €
- Dorsten108 €
- Detmold97 €
- Castrop-Rauxel96 €
- Bocholt84 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Detmold gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 97,00 €, bei zwei Hunden je Hund 108,00 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 120,00 € (befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Detmold 540 € im Jahr.
Für einen gefährlichen Hund gelten nach § 2 Abs. 1 Buchst. d 540,00 €, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 675,00 € je Hund; gefährlich sind nach § 2 Abs. 2 Hunde mit Zucht auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe bzw. entsprechender Ausbildung, amtstierärztlich festgestellte bissige Hunde, Hunde, die Menschen gefahrdrohend angesprungen oder unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen haben, sowie insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu samt Kreuzungen; nach bestandener Verhaltensprüfung vor einem Kreisveterinär kann auf Antrag von der erhöhten Steuer befreit werden (§ 4 Abs. 4).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht für Hunde in Detmold
Die Hundesteuer regelt Detmold selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Detmold gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 1)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen sowie Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in benötigter Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
- Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Detmold aufhalten, für mitgebrachte und anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 3)
- Hunde aus dem Lippischen Tierheim Detmold („Tierschutz der Tat“ e.V.), die in Detmold gehalten oder gefunden wurden und mehr als 2 Monate im Tierheim waren, befristet für 24 Monate ab dem Übernahmemonat, auf Antrag (§ 3 Abs. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung um ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
- Ermäßigung um ein Viertel auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
- Ermäßigung um ein Viertel auf Antrag für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Besuchs- oder Begleithunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband (§ 4 Abs. 1 Buchst. c)
- Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 2)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Detmold, Bürgerberatung, Paulinenstraße 45, 32756 Detmold, Telefon 05231 977-580, E-Mail buergerberatung@detmold.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Detmold anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Detmold vom 30.10.2000 (zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024), Ortsrecht 22.01
- Fassung
- Satzung vom 30.10.2000, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, öffentlich bekannt gemacht am 20.12.2024, gültig seit 01.01.2025
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) ein Hund gehalten wird 97,00 € b) zwei Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 120,00 € je Hund d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 540,00 € e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 675,00 € je Hund
Fragen und Antworten zu Detmold
Was kostet die Hundesteuer in Detmold 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Detmold für den ersten Hund 97 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 108 €, ab drei Hunden jeder 120 €. Für einen Listenhund werden 540 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Detmold vom 30.10.2000 (zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024), Ortsrecht 22.01. Fassung: Satzung vom 30.10.2000, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 12.12.2024, öffentlich bekannt gemacht am 20.12.2024, gültig seit 01.01.2025.
Was kostet ein zweiter Hund in Detmold?
Für den zweiten Hund gilt in Detmold ein Satz von 108 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 216 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 97,00 €, bei zwei Hunden je Hund 108,00 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 120,00 € (befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon).
Muss ich als Rentner in Detmold Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Detmold kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Detmold von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Detmold laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 1), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen sowie Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in benötigter Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Detmold aufhalten, für mitgebrachte und anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 3) und Hunde aus dem Lippischen Tierheim Detmold („Tierschutz der Tat“ e.V.), die in Detmold gehalten oder gefunden wurden und mehr als 2 Monate im Tierheim waren, befristet für 24 Monate ab dem Übernahmemonat, auf Antrag (§ 3 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Ermäßigung um ein Viertel auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Ermäßigung um ein Viertel auf Antrag für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Besuchs- oder Begleithunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband (§ 4 Abs. 1 Buchst. c) und Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichgestellte, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Detmold anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Detmold, Bürgerberatung, Paulinenstraße 45, 32756 Detmold, Telefon 05231 977-580, E-Mail buergerberatung@detmold.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Detmold. Stand 22.10.2026.