Hundesteuer Castrop-Rauxel 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Castrop-Rauxel 96 € Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 108 €, ab drei Hunden jeder 120 €. Listenhunde kosten 288 € im Jahr.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Castrop-Rauxel bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
So hoch ist die Hundesteuer in Castrop-Rauxel
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 96 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 108 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 120 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 288 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Castrop-Rauxel berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Castrop-Rauxel
Quelle: Satzung · Stand Neufassung vom 12.12.2023 (Ratsbeschluss 07.12.2023), in Kraft 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Castrop-Rauxel im Jahr kostet
Rechnest du die 96 € im Jahr herunter, landest du bei 8 € im Monat oder 0,26 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 480 € und in zehn Jahren 960 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Achtung bei mehreren Hunden: Castrop-Rauxel berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 216 € im Jahr (18 € im Monat), drei Hunde kosten 360 €.
Für einen Listenhund verlangt Castrop-Rauxel 3-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 24 €.
Einordnung im Vergleich
Castrop-Rauxel zählt etwa 72.353 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Castrop-Rauxel liegt damit unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Castrop-Rauxel 12 € mehr als Bocholt und 1 € weniger als Detmold.
Zweithund und weitere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Castrop-Rauxel gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 96 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 108 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 120 Euro im Jahr.
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Castrop-Rauxel 288 € im Jahr.
§ 2a: gefährlich sind Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen (Abs. 2) und im Einzelfall von der Ordnungsbehörde nach amtstierärztlicher Begutachtung festgestellte Hunde (Abs. 3). Seit 01.07.2025 gilt für jeden gefährlichen Hund das Dreifache des nach der Hundezahl maßgeblichen Satzes (§ 2 Abs. 1 d, § 10 Abs. 2), bei einem Hund 288 Euro; Regelsatz bei bestandenem Wesenstest (§ 2 Abs. 2).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Castrop-Rauxel gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 3 Abs. 1)
- Blindenhunde für Personen mit Merkzeichen BL (§ 3 Abs. 2)
- Assistenzhunde nach § 12e BGG mit Prüfungsnachweis (§ 3 Abs. 3)
- Hunde aus dem Tierheim Deininghauser Weg (Tierschutz Castrop-Rauxel e.V.): befristet 24 Monate (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) oder gleichstehendem Einkommen (§ 4 Abs. 1)
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2)
- Vergünstigung ab dem Monat, in dem die Unterlagen schriftlich beim Bereich Finanzen eingehen (§ 5 Abs. 2)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Finanzen
- Frist: innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten vier Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 12.12.2023 (Satzung 9.02)
- Fassung
- Neufassung vom 12.12.2023 (Ratsbeschluss 07.12.2023), in Kraft 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
a) nur ein Hund gehalten wird 96,00 EUR je Hund b)zwei Hunde gehalten werden 108,00 EUR je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 120,00 EUR je Hund d)für jeden gefährlichen Hund i. S. d. § 2a unter Berücksichtigung der Zahl der insgesamt von den genannten Personen gehaltenen Hunde das Dreifache des Steuersatzes der Buchstaben a) bis c).
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Castrop-Rauxel
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Castrop-Rauxel?
Im Jahr 2026 verlangt Castrop-Rauxel für den ersten Hund 96 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 108 €, ab drei Hunden jeder 120 €. Für einen Listenhund werden 288 € fällig. Grundlage ist die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 12.12.2023 (Satzung 9.02). Fassung: Neufassung vom 12.12.2023 (Ratsbeschluss 07.12.2023), in Kraft 01.01.2024.
Was kostet ein zweiter Hund in Castrop-Rauxel?
Für den zweiten Hund gilt in Castrop-Rauxel ein Satz von 108 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 216 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 96 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 108 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 120 Euro im Jahr.
Sind Rentner in Castrop-Rauxel von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Castrop-Rauxel kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) oder gleichstehendem Einkommen (§ 4 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Castrop-Rauxel?
Steuerfrei sind in Castrop-Rauxel laut Satzung: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 3 Abs. 1), Blindenhunde für Personen mit Merkzeichen BL (§ 3 Abs. 2), Assistenzhunde nach § 12e BGG mit Prüfungsnachweis (§ 3 Abs. 3) und Hunde aus dem Tierheim Deininghauser Weg (Tierschutz Castrop-Rauxel e.V.): befristet 24 Monate (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) oder gleichstehendem Einkommen (§ 4 Abs. 1), Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2) und Vergünstigung ab dem Monat, in dem die Unterlagen schriftlich beim Bereich Finanzen eingehen (§ 5 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wie melde ich meinen Hund in Castrop-Rauxel an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Finanzen», und zwar innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten vier Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Castrop-Rauxel. Stand 22.10.2026.