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Hundesteuer Bocholt 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Bocholt beträgt 2026 für den ersten Hund 84 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 108 €, ab drei Hunden jeder 126 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.

In Bocholt richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

Die Sätze in Bocholt

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund84 €
Je Hund bei zwei Hunden108 €
Je Hund ab drei Hunden126 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkenein

Hundesteuer für Bocholt berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Bocholt

    Quelle: Satzung · Stand Neufassung der Hundesteuersatzung, beschlossen vom Rat am 17.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Bocholt pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Bocholt 7 € Steuer, am Tag sind es 0,23 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Bocholt ergeben nach heutigem Satz 420 €, zehn Jahre 840 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Bei zwei Hunden steigt in Bocholt der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 216 € im Jahr, also 132 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 378 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Bocholt rund 7,1-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.

    Bocholt im Vergleich

    Mit rund 73.048 Einwohnern ist Bocholt keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Bocholt liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Bocholt 12 € weniger als Castrop-Rauxel und 13 € weniger als Detmold.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Gladbeck132 €
    2. Troisdorf120 €
    3. Dorsten108 €
    4. Detmold97 €
    5. Castrop-Rauxel96 €
    6. Bocholt84 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Bocholt gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde und gilt für jeden Hund: nur ein Hund 84,00 €, bei zwei Hunden je Hund 108,00 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 126,00 € (steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon, § 3 Abs. 2).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Bocholt 600 € im Jahr.

    Für einen gefährlichen Hund gelten nach § 3 Abs. 1 Buchst. d 600,00 €, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 900,00 € je Hund; gefährlich sind nach § 3 Abs. 3 gefährliche Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes NRW sowie Hunde mit im Einzelfall festgestellter Gefährlichkeit; mit bestandener Wesensprüfung gilt ab dem Folgemonat der normale Satz, und vor dem 17.12.2025 gehaltene und gemeldete gefährliche Hunde bleiben beim normalen Satz (§ 3 Abs. 3, § 10 Abs. 1).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Bocholt das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Bocholt zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bocholt aufhalten, für mitgebrachte und anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 5 Abs. 1)
    • Befreiung auf Antrag für einen Hund, der ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, GL, TBI, aG oder H dient (§ 5 Abs. 2 Buchst. a)
    • Befreiung auf Antrag für einen Schulhund mit jährlicher Bestätigung der Schulleitung zum 01.08. (§ 5 Abs. 2 Buchst. b)
    • Befreiung auf Antrag für einen nach § 12e ff. BGG ausgebildeten Assistenzhund für die Dauer der Aufgabenwahrnehmung (§ 5 Abs. 2 Buchst. c)
    • Befreiung auf Antrag für einen zertifizierten Therapiehund oder pädagogischen Begleithund mit regelmäßigem Einsatz, jährlich nachzuweisen (§ 5 Abs. 2 Buchst. d)
    • Befreiung auf Antrag für einen vorbereiteten bzw. ausgebildeten Besuchshund mit Anbindung an eine Hilfsorganisation, jährlich nachzuweisen (§ 5 Abs. 2 Buchst. e)
    • Befreiung auf Antrag für einen Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund mit bestandener Prüfung (§ 5 Abs. 2 Buchst. f)
    • Befreiung auf Antrag für einen Hund beauftragter Feld- und Forstaufseher für den Feld-, Forst- und Jagdschutz mit bestandener Prüfung (§ 5 Abs. 2 Buchst. g)
    • Befreiung auf Antrag für einen Hund aus dem Tierheim Bocholt, nicht für Tiere, die von außerhalb des Kreises Borken ins Tierheim kamen; nur für Übernahmen ab 01.01.2026 (§ 5 Abs. 3, § 10 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1 Buchst. a)
    • Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für einen Jagdhund eines Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, wenn der Hund die vorgesehene Prüfung bestanden hat (§ 6 Abs. 1 Buchst. b)
    • Ermäßigung auf ¼ des Steuersatzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 6 Abs. 2)
    • Ermäßigung auf ¼ des Steuersatzes für einen Hund bei Bezug von Bürgergeld (ohne Zuschlag nach § 24 SGB II), Sozialhilfe nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII, laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vergleichbar geringem Einkommen, mit Nachweis (§ 6 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Bocholt, Fachbereich Finanzen und Compliance, Zentrales Finanzmanagement und Compliance, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt, Telefon +49 2871 953-4132, E-Mail steuerverwaltung@bocholt.de
    • Frist: innerhalb von einem Monat nach Aufnahme in den Haushalt, nach Zuzug oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Bocholt anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Bocholt ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Bocholt (Stand: 17.12.2025)
    Fassung
    Neufassung der Hundesteuersatzung, beschlossen vom Rat am 17.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter/einer Hundehalterin oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 84,00 €, b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 108,00 €, c) drei oder mehrere Hunde gehalten werden, je Hund 126,00 €, d) ein gefährlicher Hund gehalten wird, 600,00 €, e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, 900,00 € je Hund.

    Fragen und Antworten zu Bocholt

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Bocholt 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Bocholt für den ersten Hund 84 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 108 €, ab drei Hunden jeder 126 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Bocholt (Stand: 17.12.2025). Fassung: Neufassung der Hundesteuersatzung, beschlossen vom Rat am 17.12.2025, in Kraft ab 01.01.2026.

    Was kosten zwei Hunde in Bocholt an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Bocholt ein Satz von 108 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 216 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde und gilt für jeden Hund: nur ein Hund 84,00 €, bei zwei Hunden je Hund 108,00 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 126,00 € (steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon, § 3 Abs. 2).

    Muss ich als Rentner in Bocholt Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Bocholt kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf ¼ des Steuersatzes für einen Hund bei Bezug von Bürgergeld (ohne Zuschlag nach § 24 SGB II), Sozialhilfe nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII, laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vergleichbar geringem Einkommen, mit Nachweis (§ 6 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Bocholt?

    Steuerfrei sind in Bocholt laut Satzung: Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bocholt aufhalten, für mitgebrachte und anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 5 Abs. 1), Befreiung auf Antrag für einen Hund, der ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, GL, TBI, aG oder H dient (§ 5 Abs. 2 Buchst. a), Befreiung auf Antrag für einen Schulhund mit jährlicher Bestätigung der Schulleitung zum 01.08. (§ 5 Abs. 2 Buchst. b), Befreiung auf Antrag für einen nach § 12e ff. BGG ausgebildeten Assistenzhund für die Dauer der Aufgabenwahrnehmung (§ 5 Abs. 2 Buchst. c), Befreiung auf Antrag für einen zertifizierten Therapiehund oder pädagogischen Begleithund mit regelmäßigem Einsatz, jährlich nachzuweisen (§ 5 Abs. 2 Buchst. d), Befreiung auf Antrag für einen vorbereiteten bzw. ausgebildeten Besuchshund mit Anbindung an eine Hilfsorganisation, jährlich nachzuweisen (§ 5 Abs. 2 Buchst. e), Befreiung auf Antrag für einen Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund mit bestandener Prüfung (§ 5 Abs. 2 Buchst. f), Befreiung auf Antrag für einen Hund beauftragter Feld- und Forstaufseher für den Feld-, Forst- und Jagdschutz mit bestandener Prüfung (§ 5 Abs. 2 Buchst. g) und Befreiung auf Antrag für einen Hund aus dem Tierheim Bocholt, nicht für Tiere, die von außerhalb des Kreises Borken ins Tierheim kamen; nur für Übernahmen ab 01.01.2026 (§ 5 Abs. 3, § 10 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1 Buchst. a), Ermäßigung auf die Hälfte auf Antrag für einen Jagdhund eines Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, wenn der Hund die vorgesehene Prüfung bestanden hat (§ 6 Abs. 1 Buchst. b), Ermäßigung auf ¼ des Steuersatzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 6 Abs. 2) und Ermäßigung auf ¼ des Steuersatzes für einen Hund bei Bezug von Bürgergeld (ohne Zuschlag nach § 24 SGB II), Sozialhilfe nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII, laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vergleichbar geringem Einkommen, mit Nachweis (§ 6 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Bocholt an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bocholt, Fachbereich Finanzen und Compliance, Zentrales Finanzmanagement und Compliance, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt, Telefon +49 2871 953-4132, E-Mail steuerverwaltung@bocholt.de», und zwar innerhalb von einem Monat nach Aufnahme in den Haushalt, nach Zuzug oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Bocholt.