Hundesteuer Gladbeck 2026
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Kurze Antwort
Gladbeck setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 132 € pro Jahr fest. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 150 €, ab drei Hunden jeder 162 €.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Gladbeck bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
Hundesteuer Gladbeck 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 150 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 162 € |
Hundesteuer für Gladbeck berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Gladbeck
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 03.11.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 9. Änderungssatzung vom 08.12.2012
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Gladbeck 11 € Steuer, am Tag sind es 0,36 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 660 € zusammen, in zehn Jahren 1.320 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Hältst du zwei Hunde, gilt in Gladbeck für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 300 € pro Jahr; das sind 168 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 486 €.
Gladbeck im Vergleich
Mit rund 75.647 Einwohnern ist Gladbeck keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Gladbeck liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Gladbeck 12 € mehr als Troisdorf und 24 € mehr als Dorsten.
Mehrere Hunde in Gladbeck
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Gladbeck gilt laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: seit 01.01.2017 132 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 162 Euro im Jahr.
Gefährliche Hunde und Steuer
Gladbeck verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung kennt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche oder Listenhunde; sie schließt lediglich die Gladbeck-Card-Ermäßigung für Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (einschließlich Kreuzungen) und für im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW als gefährlich festgestellte Hunde aus (§ 4 Abs. 3).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht für Hunde in Gladbeck
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Gladbeck das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Gladbeck gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 3 Abs. 1)
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3)
- Hunde aus den Tierheimen Bottrop oder Gelsenkirchen-Erle, die aus Gladbeck eingeliefert wurden: befristet auf zwei Jahre (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 4 Abs. 1 a)
- Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b)
- Ein Viertel der Steuer für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2)
- Halbe Steuer für Inhaber der Gladbeck Card, nur für einen Hund und nicht für Listenhunde/gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3)
- Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. mindestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 5 Abs. 2)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Gladbeck, Steueramt
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); schriftlich formlos oder per Vordruck (Service-Seite)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Gladbeck vom 03. November 1997 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 08.12.2012
- Fassung
- Satzung vom 03.11.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 9. Änderungssatzung vom 08.12.2012
- Abgerufen am
- 22.10.2026
a) nur ein Hund gehalten wird ab 01.01.2013 120,00 € ab 01.01.2017 132,00 € b) zwei Hunde gehalten werden ab 01.01.2013 138,00 € je Hund ab 01.01.2017 150,00 € je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden ab 01.01.2013 150,00 € je Hund ab 01.01.2017 162,00 € je Hund
Fragen und Antworten zu Gladbeck
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gladbeck?
Im Jahr 2026 verlangt Gladbeck für den ersten Hund 132 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 162 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Gladbeck vom 03. November 1997 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 08.12.2012. Fassung: Satzung vom 03.11.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch 9. Änderungssatzung vom 08.12.2012.
Was kostet ein zweiter Hund in Gladbeck?
Für den zweiten Hund gilt in Gladbeck ein Satz von 150 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 300 €. Laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: seit 01.01.2017 132 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 162 Euro im Jahr.
Sind Rentner in Gladbeck von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Gladbeck kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Gladbeck?
Steuerfrei sind in Gladbeck laut Satzung: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 3 Abs. 1), Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3) und Hunde aus den Tierheimen Bottrop oder Gelsenkirchen-Erle, die aus Gladbeck eingeliefert wurden: befristet auf zwei Jahre (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 4 Abs. 1 a), Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b), Ein Viertel der Steuer für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2), Halbe Steuer für Inhaber der Gladbeck Card, nur für einen Hund und nicht für Listenhunde/gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3) und Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. mindestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Gladbeck an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Gladbeck, Steueramt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1); schriftlich formlos oder per Vordruck (Service-Seite). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Gladbeck. Stand 22.10.2026.