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Hundesteuer Viersen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Viersen beträgt 2026 für den ersten Hund 100 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 120 €, ab drei Hunden jeder 144 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.

Was ein Hund in Viersen jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

So hoch ist die Hundesteuer in Viersen

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund100 €
Je Hund bei zwei Hunden120 €
Je Hund ab drei Hunden144 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Viersen berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Viersen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 16.12.1997 (Amtsblatt Kreis Viersen Nr. 44 vom 30.12.1997), in Kraft ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch die Sechste Änderungssatzung vom …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Viersen pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Viersen 8,33 €, pro Tag 0,27 €. Wann der Jahresbetrag von 100 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 500 € und in zehn Jahren 1.000 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Achtung bei mehreren Hunden: Viersen berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 240 € im Jahr (20 € im Monat), drei Hunde kosten 432 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Viersen 6-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 50 € im Monat.

    Wie teuer ist Viersen?

    In Mittelstädten wie Viersen (etwa 78.227 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Im Vergleich mit 37 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 120 €) liegt Viersen unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Viersen 8 € weniger als Dorsten und 19 € weniger als Velbert.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Velbert119 €
    2. Ratingen115 €
    3. Marl109,80 €
    4. Dorsten108 €
    5. Viersen100 €
    6. Iserlohn90 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Viersen gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 100,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 120,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 144,00 Euro (befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon, § 2 Abs. 2).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Viersen 600 € im Jahr.

    Für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rasse gilt nach § 2 Abs. 1 d und e: ein solcher Hund 600,00 Euro, bei zwei oder mehr solchen Hunden je Hund 720,00 Euro. Gefährlich sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW vermutet oder nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW im Einzelfall festgestellt wurde, samt Kreuzungen (§ 2 Abs. 3); Hunde bestimmter Rasse sind die Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW samt Kreuzungen (§ 2 Abs. 4). Bei Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung auf Antrag Normalsatz (§ 3 Abs. 6); keine Befreiung nach § 3 Abs. 3 und keine Ermäßigung (§ 3 Abs. 5, § 4 Abs. 5).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Viersen selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Viersen gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 a)
    • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 b)
    • Hunde, die nach dem 31.12.2014 nachweislich aus dem Matthias-Neelen-Tierheim e. V. (Nettetal) oder dem Tierheim Mönchengladbach übernommen werden, für 24 Monate ab Übernahme, auf Antrag (§ 3 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 a)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 b)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Empfänger laufender Leistungen nach SGB II und SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
    • Jede Ermäßigung nur für einen Hund (§ 4 Abs. 4)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Viersen an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Viersen, Steueramt (Fachbereich Finanzverwaltung), Telefon 02162 101 569, E-Mail steuern@viersen.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, unter Angabe der Rasse; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Viersen anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Viersen vom 16.12.1997 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.02.2024
    Fassung
    Satzung vom 16.12.1997 (Amtsblatt Kreis Viersen Nr. 44 vom 30.12.1997), in Kraft ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch die Sechste Änderungssatzung vom …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 100,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden 120,00 Euro je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 144,00 Euro je Hund

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Viersen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Viersen für den ersten Hund 100 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 120 €, ab drei Hunden jeder 144 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Viersen vom 16.12.1997 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.02.2024. Fassung: Satzung vom 16.12.1997 (Amtsblatt Kreis Viersen Nr. 44 vom 30.12.1997), in Kraft ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch die Sechste Änderungssatzung vom ….

    Was kosten zwei Hunde in Viersen an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Viersen ein Satz von 120 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 240 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Gesamtzahl der Hunde und gilt für jeden Hund: ein Hund 100,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 120,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 144,00 Euro (befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon, § 2 Abs. 2).

    Sind Rentner in Viersen von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Viersen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf ein Viertel für Empfänger laufender Leistungen nach SGB II und SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Viersen?

    Steuerfrei sind in Viersen laut Satzung: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 a), Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 3 Abs. 3 b) und Hunde, die nach dem 31.12.2014 nachweislich aus dem Matthias-Neelen-Tierheim e. V. (Nettetal) oder dem Tierheim Mönchengladbach übernommen werden, für 24 Monate ab Übernahme, auf Antrag (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 a), Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 b), Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 2), Ermäßigung auf ein Viertel für Empfänger laufender Leistungen nach SGB II und SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte, auf Antrag (§ 4 Abs. 3) und Jede Ermäßigung nur für einen Hund (§ 4 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Viersen anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Viersen, Steueramt (Fachbereich Finanzverwaltung), Telefon 02162 101 569, E-Mail steuern@viersen.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, unter Angabe der Rasse; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

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