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Hundesteuer Moers 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Moers beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 136,50 €, ab drei Hunden jeder 153 €.

Für jeden Hund, der in Moers gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Hundesteuer Moers 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Moers
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Je Hund bei zwei Hunden136,50 €
Je Hund ab drei Hunden153 €

Rechner: Was zahlst du in Moers?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Moers

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 31.05.2017 (Ratsbeschluss) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2017 (Amtsblatt vom 08.06.2017), in Kraft ab 01.07.2017

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Moers 10 € Steuer, am Tag sind es 0,33 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 600 € zusammen, in zehn Jahren 1.200 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Achtung bei mehreren Hunden: Moers berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 273 € im Jahr (22,75 € im Monat), drei Hunde kosten 459 €.

    Moers im Vergleich

    Bei rund 101.298 Einwohnern zählt Moers zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.

    Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Moers liegt damit genau auf diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Moers 36 € mehr als Düren und genauso viel wie Bergisch Gladbach.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Remscheid156 €
    2. Witten138 €
    3. Moers120 €
    4. Bergisch Gladbach120 €
    5. Iserlohn90 €
    6. Düren84 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Moers gilt laut Satzung: Nach § 2 gilt der höhere Satz für jeden Hund: 120 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 136,50 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 153 Euro.

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Moers verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Moers selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Moers gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1)
    • auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) sowie aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen (§ 3 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Hälfte auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Diabetesassistenz- oder Schutzhunde mit Prüfung vor einem anerkannten Verein/Verband (§ 4 Abs. 1, 2)
    • Hälfte auf Antrag für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Bürgergeld/Arbeitslosengeld II (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 4 Abs. 3)
    • Hälfte auf Antrag für Hunde aus Moerser Tierheimen bzw. der Fundtier-Vertragseinrichtung, höchstens zwei Jahre, nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen nach §§ 3, 10 LHundG NRW (§ 4 Abs. 4)
    • Ermäßigung außer nach § 4 Abs. 4 nur für einen Hund; je Hund nur ein Ermäßigungsgrund (§ 4 Abs. 5)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Moers, Fachdienst Steuern (Hundesteuer), Rathausplatz 1, 47441 Moers, Tel. 02841 201-676, Hemmers@Moers.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Moers anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Moers ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Moers (Ortsrecht 22/01)
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 31.05.2017 (Ratsbeschluss) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2017 (Amtsblatt vom 08.06.2017), in Kraft ab 01.07.2017
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 120,00 € b) zwei Hunde gehalten werden 136,50 € je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 153,00 € je Hund

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Moers

    Was kostet die Hundesteuer in Moers 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Moers für den ersten Hund 120 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 136,50 €, ab drei Hunden jeder 153 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Moers (Ortsrecht 22/01). Fassung: Hundesteuersatzung vom 31.05.2017 (Ratsbeschluss) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2017 (Amtsblatt vom 08.06.2017), in Kraft ab 01.07.2017.

    Was kosten zwei Hunde in Moers an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Moers ein Satz von 136,50 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 273 €. Laut Satzung: Nach § 2 gilt der höhere Satz für jeden Hund: 120 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 136,50 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 153 Euro.

    Gibt es in Moers eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Moers kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte auf Antrag für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Bürgergeld/Arbeitslosengeld II (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Moers?

    Steuerfrei sind in Moers laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1) und auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) sowie aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen (§ 3 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Hälfte auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Diabetesassistenz- oder Schutzhunde mit Prüfung vor einem anerkannten Verein/Verband (§ 4 Abs. 1, 2), Hälfte auf Antrag für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Bürgergeld/Arbeitslosengeld II (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 4 Abs. 3), Hälfte auf Antrag für Hunde aus Moerser Tierheimen bzw. der Fundtier-Vertragseinrichtung, höchstens zwei Jahre, nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen nach §§ 3, 10 LHundG NRW (§ 4 Abs. 4) und Ermäßigung außer nach § 4 Abs. 4 nur für einen Hund; je Hund nur ein Ermäßigungsgrund (§ 4 Abs. 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Moers anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Moers, Fachdienst Steuern (Hundesteuer), Rathausplatz 1, 47441 Moers, Tel. 02841 201-676, Hemmers@Moers.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Moers. Stand 22.10.2026.