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Hundesteuer Bergisch Gladbach 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Bergisch Gladbach beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 700 €.

Wer in Bergisch Gladbach einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Bergisch Gladbach selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

So hoch ist die Hundesteuer in Bergisch Gladbach

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Je Hund bei zwei Hunden120 €
Je Hund ab drei Hunden120 €
Listenhund (gefährlicher Hund)700 €
Steuermarkenein

Hundesteuer für Bergisch Gladbach berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Bergisch Gladbach

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 14.12.2022 (Ratsbeschluss vom 13.12.2022), bekannt gemacht am 22.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Bergisch Gladbach im Jahr kostet

    Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 600 € zusammen, in zehn Jahren 1.200 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Hältst du zwei Hunde, gilt in Bergisch Gladbach für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 240 € pro Jahr; das sind 120 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 360 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Bergisch Gladbach rund 5,8-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 58,33 € im Monat.

    Bergisch Gladbach im Vergleich

    Bergisch Gladbach hat etwa 111.174 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.

    Im Vergleich mit 37 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 120 €) liegt Bergisch Gladbach genau auf der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Bergisch Gladbach 36 € weniger als Remscheid und 12 € mehr als Recklinghausen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Remscheid156 €
    2. Bergisch Gladbach120 €
    3. Bottrop120 €
    4. Moers120 €
    5. Recklinghausen108 €
    6. Düren84 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Bergisch Gladbach gilt laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich für jeden Hund 120,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 120,00 Euro.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Bergisch Gladbach 700 € im Jahr.

    § 2 Abs. 2 bis 5: 700,00 Euro je gefährlichem Hund; als gefährlich gelten Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen (Abs. 4) sowie im Einzelfall nach behördlicher Begutachtung festgestellte Hunde (Abs. 5); keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde (Abs. 6).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Bergisch Gladbach zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, deren Hund anderswo versteuert ist (§ 3 Abs. 1)
    • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H dienen, ggf. Assistenzhunde (§ 3 Abs. 2)
    • Auf Antrag: bei Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII, nur wenn ein einziger Hund gehalten wird (§ 3 Abs. 3)
    • Auf Antrag: Hunde mit VDH-anerkannter Therapie- oder Begleithundeprüfung im nicht gewerblichen Therapieeinsatz (§ 3 Abs. 4)
    • Nicht steuerpflichtig: Hunde zu gewerblichen oder hauptberuflichen Zwecken (§ 1 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halber Satz für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1)
    • Halber Satz bei Bezug von Leistungen nach §§ 19 bis 27 SGB II (Bürgergeld), nur wenn ein einziger Hund gehalten wird (§ 4 Abs. 2)
    • Gewährung ab Monat des vollständigen schriftlichen Antrags (§ 5 Abs. 1)
    • Anrechnung bereits anderswo gezahlter Hundesteuer (§ 7 Abs. 3)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Bergisch Gladbach, Fachbereich Finanzen, Abteilung Kommunalsteuern (Steuerwesen), Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach, steuer@stadt-gl.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach (Ortsrecht 21.2)
    Fassung
    Satzung vom 14.12.2022 (Ratsbeschluss vom 13.12.2022), bekannt gemacht am 22.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich für jeden Hund 120,00 Euro. (2) Für jeden gefährlichen Hund im Sinne des § 2 Absatzes 3 dieser Satzung beträgt die Steuer jährlich 700,00 Euro.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bergisch Gladbach?

    Im Jahr 2026 verlangt Bergisch Gladbach für den ersten Hund 120 €. Für einen Listenhund werden 700 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach (Ortsrecht 21.2). Fassung: Satzung vom 14.12.2022 (Ratsbeschluss vom 13.12.2022), bekannt gemacht am 22.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.

    Was kosten zwei Hunde in Bergisch Gladbach an Steuer?

    In Bergisch Gladbach kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 120 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 2 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich für jeden Hund 120,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 120,00 Euro.

    Muss ich als Rentner in Bergisch Gladbach Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Bergisch Gladbach kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halber Satz bei Bezug von Leistungen nach §§ 19 bis 27 SGB II (Bürgergeld), nur wenn ein einziger Hund gehalten wird (§ 4 Abs. 2) und Auf Antrag: bei Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII, nur wenn ein einziger Hund gehalten wird (§ 3 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Bergisch Gladbach?

    Steuerfrei sind in Bergisch Gladbach laut Satzung: Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, deren Hund anderswo versteuert ist (§ 3 Abs. 1), Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H dienen, ggf. Assistenzhunde (§ 3 Abs. 2), Auf Antrag: bei Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII, nur wenn ein einziger Hund gehalten wird (§ 3 Abs. 3), Auf Antrag: Hunde mit VDH-anerkannter Therapie- oder Begleithundeprüfung im nicht gewerblichen Therapieeinsatz (§ 3 Abs. 4) und Nicht steuerpflichtig: Hunde zu gewerblichen oder hauptberuflichen Zwecken (§ 1 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halber Satz für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1), Halber Satz bei Bezug von Leistungen nach §§ 19 bis 27 SGB II (Bürgergeld), nur wenn ein einziger Hund gehalten wird (§ 4 Abs. 2), Gewährung ab Monat des vollständigen schriftlichen Antrags (§ 5 Abs. 1) und Anrechnung bereits anderswo gezahlter Hundesteuer (§ 7 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Bergisch Gladbach anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bergisch Gladbach, Fachbereich Finanzen, Abteilung Kommunalsteuern (Steuerwesen), Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach, steuer@stadt-gl.de», und zwar innerhalb eines Monats nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Bergisch Gladbach. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.