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Hundesteuer Siegen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Siegen 2026 eine Hundesteuer von 108 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 120 €, ab drei Hunden jeder 132 €.

Was ein Hund in Siegen jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

Die Sätze in Siegen

Hundesteuer Siegen 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Je Hund bei zwei Hunden120 €
Je Hund ab drei Hunden132 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Siegen berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Siegen

    Quelle: Satzung · Stand Fassung der 2. Änderungssatzung, Ratsbeschluss vom 14.04.2010, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2010 (§ 10)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Siegen 9 €, pro Tag 0,30 €. Wann der Jahresbetrag von 108 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 540 €, auf zehn Jahre 1.080 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Achtung bei mehreren Hunden: Siegen berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 240 € im Jahr (20 € im Monat), drei Hunde kosten 396 €.

    Siegen im Vergleich

    Großstädte wie Siegen (etwa 102.450 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.

    Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Siegen liegt damit über diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Siegen 12 € weniger als Moers und 24 € mehr als Düren.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Remscheid156 €
    2. Witten138 €
    3. Moers120 €
    4. Bergisch Gladbach120 €
    5. Siegen108 €
    6. Düren84 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Siegen gilt laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 108 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 132 Euro im Jahr.

    Was für Listenhunde gilt

    Siegen verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz und keine Bestimmung gefährlicher Hunde oder Listenhunde.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Siegen selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Siegen kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde in Tierheimen von Tierschutzvereinen (§ 3 Abs. 2)
    • Diensthunde von Polizei, Hilfspolizei, Zoll und Ordnungsbehörden (§ 3 Abs. 3 a)
    • Hunde der Bundeswehr oder des Bundesgrenzschutzes (§ 3 Abs. 3 b)
    • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 3 Abs. 3 c)
    • Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen (§ 3 Abs. 3 d)
    • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 3 e)
    • Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3 f)
    • Hunde öffentlich bestellten Wachpersonals (§ 3 Abs. 3 g)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 4 Abs. 1 a)
    • Halbe Steuer für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst (§ 4 Abs. 1 b)
    • Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 c)
    • Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 1 d)
    • Halbe Steuer für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Satzung nennt noch das Bundessozialhilfegesetz) und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 1 e)
    • Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. mindestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 5 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Siegen, Abteilung 3/1 Finanzen
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Siegen (Ortsrecht, Ordnungsziffer 22.040)
    Fassung
    Fassung der 2. Änderungssatzung, Ratsbeschluss vom 14.04.2010, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2010 (§ 10)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    a) nur ein Hund gehalten wird 108,00 EUR b) zwei Hunde gehalten werden 120,00 EUR je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 132,00 EUR je Hund.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Siegen

    Was kostet die Hundesteuer in Siegen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Siegen für den ersten Hund 108 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 120 €, ab drei Hunden jeder 132 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Siegen (Ortsrecht, Ordnungsziffer 22.040). Fassung: Fassung der 2. Änderungssatzung, Ratsbeschluss vom 14.04.2010, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2010 (§ 10).

    Was kosten zwei Hunde in Siegen an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Siegen ein Satz von 120 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 240 €. Laut Satzung: Nach § 2 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 108 Euro für einen einzelnen Hund, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 132 Euro im Jahr.

    Gibt es in Siegen eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Siegen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Satzung nennt noch das Bundessozialhilfegesetz) und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 1 e). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Siegen von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Siegen laut Satzung: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 3 Abs. 1), Hunde in Tierheimen von Tierschutzvereinen (§ 3 Abs. 2), Diensthunde von Polizei, Hilfspolizei, Zoll und Ordnungsbehörden (§ 3 Abs. 3 a), Hunde der Bundeswehr oder des Bundesgrenzschutzes (§ 3 Abs. 3 b), Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben (§ 3 Abs. 3 c), Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen (§ 3 Abs. 3 d), Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 3 e), Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3 f) und Hunde öffentlich bestellten Wachpersonals (§ 3 Abs. 3 g). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 4 Abs. 1 a), Halbe Steuer für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst (§ 4 Abs. 1 b), Halbe Steuer für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 c), Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 1 d), Halbe Steuer für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Satzung nennt noch das Bundessozialhilfegesetz) und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 4 Abs. 1 e) und Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. mindestens zwei Wochen vor Monatsbeginn (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Siegen an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Siegen, Abteilung 3/1 Finanzen», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Siegen.