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Hundesteuer Remscheid 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Remscheid 156 € Hundesteuer. Bei zwei Hunden kostet jeder 204 €, ab drei Hunden jeder 240 €. Listenhunde kosten 1.020 € im Jahr.

Wer in Remscheid einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Remscheid selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

Die Sätze in Remscheid

Jahresbeträge in Remscheid
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund156 €
Je Hund bei zwei Hunden204 €
Je Hund ab drei Hunden240 €
Listenhund (gefährlicher Hund)1.020 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Remscheid

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Remscheid

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 01.07.2024 (Ratsbeschluss 27.06.2024, Amtsblatt Nr. 7/2024 vom 17.07.2024), gültig ab 01.08.2024

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Remscheid pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Remscheid 13 €, pro Tag 0,43 €. Wann der Jahresbetrag von 156 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Remscheid ergeben nach heutigem Satz 780 €, zehn Jahre 1.560 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Achtung bei mehreren Hunden: Remscheid berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 408 € im Jahr (34 € im Monat), drei Hunde kosten 720 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Remscheid rund 6,5-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 85 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Großstädte wie Remscheid (etwa 113.333 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.

    Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Remscheid liegt damit über diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Remscheid 48 € mehr als Recklinghausen und 36 € mehr als Bergisch Gladbach.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Remscheid156 €
    2. Bergisch Gladbach120 €
    3. Bottrop120 €
    4. Moers120 €
    5. Recklinghausen108 €
    6. Düren84 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Remscheid gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein Hund 156 €, bei zwei Hunden je Hund 204 €, bei drei und mehr Hunden je Hund 240 €; für jeden gefährlichen Hund im Sinne des § 2 Abs. 3 werden 1.020 € fällig (mit gültiger ordnungsbehördlicher Ausnahmegenehmigung gelten die Regelsätze).

    Listenhunde in Remscheid

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Remscheid 1.020 € im Jahr.

    § 2 Abs. 3: gefährlich sind Hunde, die auf Kampfbereitschaft gezüchtet wurden, sich als bissig erwiesen, Menschen gefährdend angesprungen haben oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen; zudem gelten bestimmte Rassen (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Mastiff, Tosa Inu) und deren Kreuzungen stets als gefährlich.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Remscheid

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Remscheid das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Remscheid gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Rettungs- und Katastrophenschutzhunde (§ 3 Abs. 1)
    • Blindenführhunde (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde für hilflose Personen mit Schwerbehindertenausweis Merkzeichen B, BL, aG oder H (§ 3 Abs. 1 c)
    • Assistenzhunde (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde direkt aus dem Tierheim Remscheid für die ersten 12 Monate (§ 3 Abs. 1)
    • Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt und anderswo versteuerten Hunden (§ 3 Abs. 2)
    • Gefährliche Hunde sind von bestimmten Befreiungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 33,00 € jährlich auf Antrag für Empfänger bestimmter Sozialleistungen (u. a. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach SGB XII); entfällt bei mehr als einem Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Remscheid, Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung (Kassen- und Steueramt), Telefon 02191 1600
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung (§ 8 Abs. 1)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid vom 01.07.2024 (Amtsblatt für die Stadt Remscheid Nr. 7/2024 vom 17.07.2024)
    Fassung
    Satzung vom 01.07.2024 (Ratsbeschluss 27.06.2024, Amtsblatt Nr. 7/2024 vom 17.07.2024), gültig ab 01.08.2024
    Abgerufen am
    22.10.2026

    a) ein Hund gehalten wird 156,00 Euro, b) zwei Hunde gehalten werden 204,00 Euro je Hund, c) drei und mehr Hunde gehalten werden 240,00 Euro je Hund.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Remscheid

    Was kostet die Hundesteuer in Remscheid 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Remscheid für den ersten Hund 156 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 204 €, ab drei Hunden jeder 240 €. Für einen Listenhund werden 1.020 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid vom 01.07.2024 (Amtsblatt für die Stadt Remscheid Nr. 7/2024 vom 17.07.2024). Fassung: Satzung vom 01.07.2024 (Ratsbeschluss 27.06.2024, Amtsblatt Nr. 7/2024 vom 17.07.2024), gültig ab 01.08.2024.

    Was kosten zwei Hunde in Remscheid an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Remscheid ein Satz von 204 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 408 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein Hund 156 €, bei zwei Hunden je Hund 204 €, bei drei und mehr Hunden je Hund 240 €; für jeden gefährlichen Hund im Sinne des § 2 Abs. 3 werden 1.020 € fällig (mit gültiger ordnungsbehördlicher Ausnahmegenehmigung gelten die Regelsätze).

    Sind Rentner in Remscheid von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Remscheid kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf 33,00 € jährlich auf Antrag für Empfänger bestimmter Sozialleistungen (u. a. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach SGB XII); entfällt bei mehr als einem Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Remscheid?

    Steuerfrei sind in Remscheid laut Satzung: Rettungs- und Katastrophenschutzhunde (§ 3 Abs. 1), Blindenführhunde (§ 3 Abs. 1), Hunde für hilflose Personen mit Schwerbehindertenausweis Merkzeichen B, BL, aG oder H (§ 3 Abs. 1 c), Assistenzhunde (§ 3 Abs. 1), Hunde direkt aus dem Tierheim Remscheid für die ersten 12 Monate (§ 3 Abs. 1), Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt und anderswo versteuerten Hunden (§ 3 Abs. 2) und Gefährliche Hunde sind von bestimmten Befreiungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 33,00 € jährlich auf Antrag für Empfänger bestimmter Sozialleistungen (u. a. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach SGB XII); entfällt bei mehr als einem Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Remscheid anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Remscheid, Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung (Kassen- und Steueramt), Telefon 02191 1600», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung (§ 8 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Remscheid redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.