Hundesteuer Bottrop 2026
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Kurze Antwort
In Bottrop kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 120 €. Bei zwei Hunden kostet jeder 144 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Listenhunde kosten 350 € im Jahr.
Hundehalter in Bottrop finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Die Sätze in Bottrop
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 144 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 180 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 350 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Bottrop berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Bottrop
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 11.12.2024 (in Kraft 01.01.2025), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 09.07.2025 (Ratsbeschluss 08.07.2025, Bekanntmachung …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Bottrop pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Bottrop 10 € Steuer, am Tag sind es 0,33 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 600 € zusammen, in zehn Jahren 1.200 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Hältst du zwei Hunde, gilt in Bottrop für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 288 € pro Jahr; das sind 168 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 540 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Bottrop rund 2,9-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 29,17 € pro Monat.
Bottrop im Vergleich
Bei rund 118.482 Einwohnern zählt Bottrop zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.
Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Bottrop liegt damit genau auf diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Bottrop 12 € mehr als Recklinghausen und 36 € weniger als Remscheid.
- Remscheid156 €
- Bottrop120 €
- Bergisch Gladbach120 €
- Moers120 €
- Recklinghausen108 €
- Düren84 €
Mehrere Hunde in Bottrop
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Bottrop gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde: ein Hund 120,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 144,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 180,00 Euro.
Listenhunde in Bottrop
Für einen gefährlichen Hund verlangt Bottrop 350 € im Jahr.
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2a: 350 Euro je gefährlichem Hund; gefährlich sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen) oder im Einzelfall festgestellt wurde (z. B. nach einem Biss); die Feststellung ist dem Fachbereich Finanzen binnen zwei Wochen anzuzeigen.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Bottrop das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Bottrop gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Personen, die sich höchstens zwei Monate in Bottrop aufhalten (§ 3)
- Hunde, die Blinden, Tauben oder hilflosen Personen dienen (§ 4 Abs. 1)
- Hunde auf Binnenschiffen und Gebrauchshunde zur Herdenbewachung (§ 4 Abs. 2)
- Auf Antrag Hunde aus dem Tierheim Bottrop (Tierfreunde Bottrop e.V.), befristet auf 12 Monate und je Übernahme nur ein Hund (§ 4 Abs. 4)
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halber Satz für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, sowie für Rettungs- und Suchhunde (§ 5 Abs. 1)
- Ein Viertel des Satzes für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mit mehr als 400 m Abstand (§ 5 Abs. 2)
- Halber Satz für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII, Bürgergeld/Grundsicherung nach SGB II, Leistungen nach AsylbLG oder einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 5 Abs. 3)
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Bottrop an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Bottrop, Fachbereich Finanzen, Sachgebiet 20/3 (E-Mail auf der Service-Seite verschleiert als „hundesteuer*bottrop*de“ angegeben)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme schriftlich; bei Welpen ab Vollendung des dritten Lebensmonats (§ 9 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Bottrop anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Bottrop ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung 2025 der Stadt Bottrop vom 11. Dezember 2024 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 09. Juli 2025
- Fassung
- Satzung vom 11.12.2024 (in Kraft 01.01.2025), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 09.07.2025 (Ratsbeschluss 08.07.2025, Bekanntmachung …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter / einer Hundehalterin oder von mehreren Personen gemeinsam nur ein Hund gehalten wird: 120,00 Euro, zwei Hunde gehalten werden: 144,00 Euro je Hund, drei oder mehr Hunde gehalten werden: 180,00 Euro je Hund.
Fragen und Antworten zu Bottrop
Was kostet die Hundesteuer in Bottrop 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Bottrop für den ersten Hund 120 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 144 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Für einen Listenhund werden 350 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung 2025 der Stadt Bottrop vom 11. Dezember 2024 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 09. Juli 2025. Fassung: Satzung vom 11.12.2024 (in Kraft 01.01.2025), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 09.07.2025 (Ratsbeschluss 08.07.2025, Bekanntmachung ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Bottrop?
Für den zweiten Hund gilt in Bottrop ein Satz von 144 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 288 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde: ein Hund 120,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 144,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 180,00 Euro.
Gibt es in Bottrop eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Bottrop kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halber Satz für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII, Bürgergeld/Grundsicherung nach SGB II, Leistungen nach AsylbLG oder einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 5 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Bottrop?
Steuerfrei sind in Bottrop laut Satzung: Personen, die sich höchstens zwei Monate in Bottrop aufhalten (§ 3), Hunde, die Blinden, Tauben oder hilflosen Personen dienen (§ 4 Abs. 1), Hunde auf Binnenschiffen und Gebrauchshunde zur Herdenbewachung (§ 4 Abs. 2), Auf Antrag Hunde aus dem Tierheim Bottrop (Tierfreunde Bottrop e.V.), befristet auf 12 Monate und je Übernahme nur ein Hund (§ 4 Abs. 4) und Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Halber Satz für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, sowie für Rettungs- und Suchhunde (§ 5 Abs. 1), Ein Viertel des Satzes für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mit mehr als 400 m Abstand (§ 5 Abs. 2), Halber Satz für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII, Bürgergeld/Grundsicherung nach SGB II, Leistungen nach AsylbLG oder einkommensmäßig Gleichgestellte (§ 5 Abs. 3) und Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Bottrop an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Bottrop, Fachbereich Finanzen, Sachgebiet 20/3 (E-Mail auf der Service-Seite verschleiert als „hundesteuer*bottrop*de“ angegeben)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme schriftlich; bei Welpen ab Vollendung des dritten Lebensmonats (§ 9 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Bottrop. Stand 22.10.2026.