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Hundesteuer Münster 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Münster kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 120 €. Bei zwei Hunden kostet jeder 132 €, ab drei Hunden jeder 144 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 750 €.

In Münster richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

Die Sätze in Münster

Hundesteuer Münster 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Je Hund bei zwei Hunden132 €
Je Hund ab drei Hunden144 €
Listenhund (gefährlicher Hund)750 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Münster berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Münster

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 20.12.2021 (Amtsblatt 2021 S. 362 Nr. 38), gültig ab 01.01.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2025 (Amtsblatt 29/2025 …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Münster 10 € Steuer, am Tag sind es 0,33 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 600 € zusammen, in zehn Jahren 1.200 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Achtung bei mehreren Hunden: Münster berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 264 € im Jahr (22 € im Monat), drei Hunde kosten 432 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Münster rund 6,3-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 62,50 € pro Monat.

    Wie teuer ist Münster?

    Bei rund 306.368 Einwohnern zählt Münster zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.

    Im Vergleich mit 37 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 120 €) liegt Münster genau auf der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Münster 42 € weniger als Bonn und 24 € weniger als Bielefeld.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bonn162 €
    2. Bielefeld144 €
    3. Mönchengladbach138 €
    4. Gelsenkirchen129 €
    5. Münster120 €
    6. Aachen120 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Münster gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der Satz je nach Gesamtzahl der Hunde für jeden Hund: ein Hund 120,00 €, bei zwei Hunden je Hund 132,00 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 144,00 €; gefährliche Hunde je Hund 750,00 € (sie zählen bei der Hundeanzahl mit).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Münster 750 € im Jahr.

    § 2 Abs. 2: gefährlich sind Hunde mit Zucht/Ausbildung auf Angriffslust oder Schärfe, behördlich als bissig festgestellte, Menschen gefahrdrohend anspringende oder unkontrolliert Tiere hetzende/reißende Hunde sowie insbesondere die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen; für die Rassen entfällt der erhöhte Satz bei bestandener Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Münster selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Münster kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Steuerfreiheit bei Aufenthalt von höchstens zwei Monaten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H (§ 3 Abs. 2 Nr. 1)
    • geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 3 Abs. 2 Nr. 2)
    • anerkannte Assistenzhunde im Sinne des BGG (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
    • geprüfte Hunde beauftragter Feld- und Forstaufseher für den Feld-, Forst- und Jagdschutz (§ 3 Abs. 2 Nr. 4)
    • Hunde aus dem Tierheim Münster, befristet für 12 Monate (§ 3 Abs. 2 Nr. 5)
    • keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2 letzter Satz)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Nr. 1)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für einen Jagdhund mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, der von einer jagdausübungsberechtigten Person eingesetzt wird (§ 4 Nr. 2)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II, bis Ende des Antragsjahres (§ 4 Nr. 3)
    • keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 letzter Satz)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Münster, Amt für Finanzen und Beteiligungen, Hundesteuer@stadt-muenster.de
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Aufnahme, Zuzug, Erreichen des Alters von drei Monaten bzw. nach Ablauf von zwei Monaten bei Pflege/Probe, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Münster anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Münster (Ortsrecht 20.01)
    Fassung
    Satzung vom 20.12.2021 (Amtsblatt 2021 S. 362 Nr. 38), gültig ab 01.01.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2025 (Amtsblatt 29/2025 …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter/einer Hundehalterin oder mehreren Personen gemeinsam 1. nur ein Hund gehalten wird 120,00 € 2. zwei Hunde gehalten werden 132,00 € je Hund 3. drei oder mehr Hunde gehalten werden 144,00 € je Hund 4. ein gem. Abs. (2) als gefährlich eingestufter Hund gehalten wird 750,00 €

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Münster?

    Im Jahr 2026 verlangt Münster für den ersten Hund 120 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 132 €, ab drei Hunden jeder 144 €. Für einen Listenhund werden 750 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Münster (Ortsrecht 20.01). Fassung: Satzung vom 20.12.2021 (Amtsblatt 2021 S. 362 Nr. 38), gültig ab 01.01.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2025 (Amtsblatt 29/2025 ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Münster?

    Für den zweiten Hund gilt in Münster ein Satz von 132 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 264 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der Satz je nach Gesamtzahl der Hunde für jeden Hund: ein Hund 120,00 €, bei zwei Hunden je Hund 132,00 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 144,00 €; gefährliche Hunde je Hund 750,00 € (sie zählen bei der Hundeanzahl mit).

    Sind Rentner in Münster von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Münster kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II, bis Ende des Antragsjahres (§ 4 Nr. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Münster?

    Steuerfrei sind in Münster laut Satzung: Steuerfreiheit bei Aufenthalt von höchstens zwei Monaten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 3 Abs. 1), Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H (§ 3 Abs. 2 Nr. 1), geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 3 Abs. 2 Nr. 2), anerkannte Assistenzhunde im Sinne des BGG (§ 3 Abs. 2 Nr. 3), geprüfte Hunde beauftragter Feld- und Forstaufseher für den Feld-, Forst- und Jagdschutz (§ 3 Abs. 2 Nr. 4), Hunde aus dem Tierheim Münster, befristet für 12 Monate (§ 3 Abs. 2 Nr. 5) und keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2 letzter Satz). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Nr. 1), Ermäßigung auf die Hälfte für einen Jagdhund mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, der von einer jagdausübungsberechtigten Person eingesetzt wird (§ 4 Nr. 2), Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II, bis Ende des Antragsjahres (§ 4 Nr. 3) und keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 letzter Satz). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Münster an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Münster, Amt für Finanzen und Beteiligungen, Hundesteuer@stadt-muenster.de», und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme, Zuzug, Erreichen des Alters von drei Monaten bzw. nach Ablauf von zwei Monaten bei Pflege/Probe, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Münster redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.