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Hundesteuer Bonn 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Bonn setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 162 € pro Jahr fest. Bei zwei Hunden kostet jeder 210 €, ab drei Hunden jeder 264 €. Listenhunde kosten 840 € im Jahr.

Die Hundesteuer in Bonn ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.

Hundesteuer Bonn 2026 im Überblick

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund162 €
Je Hund bei zwei Hunden210 €
Je Hund ab drei Hunden264 €
Listenhund (gefährlicher Hund)840 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Bonn?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Bonn

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25. März 1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2023 (ABl. S. 1685), in Kraft getreten am 1. Januar 2024 (geändert: §§ 2 III, 4 I, …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Bonn im Jahr kostet

    Rechnest du die 162 € im Jahr herunter, landest du bei 13,50 € im Monat oder 0,44 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Bonn ergeben nach heutigem Satz 810 €, zehn Jahre 1.620 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Achtung bei mehreren Hunden: Bonn berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 420 € im Jahr (35 € im Monat), drei Hunde kosten 792 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Bonn rund 5,2-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 70 € im Monat.

    Wie teuer ist Bonn?

    Bonn hat etwa 323.587 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.

    Im Vergleich mit 37 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 120 €) liegt Bonn über der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Bonn 18 € mehr als Bielefeld und 42 € mehr als Münster.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bochum168 €
    2. Bonn162 €
    3. Wuppertal160 €
    4. Bielefeld144 €
    5. Mönchengladbach138 €
    6. Münster120 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Bonn gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der höhere Satz für jeden Hund: 162 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 210 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 264 Euro; gefährliche Hunde 840 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 1.140 Euro.

    Listenhunde in Bonn

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Bonn 840 € im Jahr.

    § 2 Abs. 2 bestimmt gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) nach Verhalten (u. a. Ausbildung auf Aggressivität/Zivilschärfe, Beißvorfälle bei Menschen oder Hunden, Hetzen von Tieren); nach § 2 Abs. 3 gelten grundsätzlich Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen als gefährlich. Bei Befreiung von Anlein- und Maulkorbpflicht nach LHundG NRW wird die erhöhte Steuer für diese Zeit nicht erhoben.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Bonn

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Bonn zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bonn aufhalten, für mitgebrachte Hunde, die nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Empfänger laufender Sozialhilfe nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte: 24 Euro für einen Hund, zusätzlich 162 Euro für den zweiten Hund, bei drei oder mehr Hunden je 210 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund, auf Antrag (§ 4 Abs. 1)
    • geprüfte, regelmäßig eingesetzte Rettungshunde einer anerkannten Hilfsorganisation: Hälfte des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
    • keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3)
    • Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme des Hundes bzw. Eintritt der Voraussetzungen (§ 5 Abs. 1)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Bundesstadt Bonn, Kassen- und Steueramt (Steuern), Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn; Servicetelefon 0228 772370; hundesteuer@bonn.de
    • Frist: innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme in den Haushalt bzw. nach Zuzug, unter Angabe der Hunderasse (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Bonn anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    22-2 Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn
    Fassung
    Satzung vom 25. März 1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2023 (ABl. S. 1685), in Kraft getreten am 1. Januar 2024 (geändert: §§ 2 III, 4 I, …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn nur ein Hund gehalten wird 162 Euro, zwei Hunde gehalten werden 210 Euro je Hund, drei oder mehr Hunde gehalten werden 264 Euro je Hund, ein gefährlicher Hund (sog. Kampfhund) gehalten wird 840 Euro, zwei oder mehr gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) gehalten werden 1.140 Euro je Hund

    Fragen und Antworten zu Bonn

    Was kostet die Hundesteuer in Bonn 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Bonn für den ersten Hund 162 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 210 €, ab drei Hunden jeder 264 €. Für einen Listenhund werden 840 € fällig. Grundlage ist die 22-2 Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn. Fassung: Satzung vom 25. März 1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2023 (ABl. S. 1685), in Kraft getreten am 1. Januar 2024 (geändert: §§ 2 III, 4 I, ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Bonn?

    Für den zweiten Hund gilt in Bonn ein Satz von 210 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 420 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der höhere Satz für jeden Hund: 162 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 210 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 264 Euro; gefährliche Hunde 840 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 1.140 Euro.

    Gibt es in Bonn eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Bonn kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Empfänger laufender Sozialhilfe nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte: 24 Euro für einen Hund, zusätzlich 162 Euro für den zweiten Hund, bei drei oder mehr Hunden je 210 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund, auf Antrag (§ 4 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Bonn von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Bonn laut Satzung: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bonn aufhalten, für mitgebrachte Hunde, die nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3). Ermäßigt wird für: Empfänger laufender Sozialhilfe nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte: 24 Euro für einen Hund, zusätzlich 162 Euro für den zweiten Hund, bei drei oder mehr Hunden je 210 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund, auf Antrag (§ 4 Abs. 1), geprüfte, regelmäßig eingesetzte Rettungshunde einer anerkannten Hilfsorganisation: Hälfte des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1, auf Antrag (§ 4 Abs. 2), keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3) und Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme des Hundes bzw. Eintritt der Voraussetzungen (§ 5 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Bonn an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Bundesstadt Bonn, Kassen- und Steueramt (Steuern), Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn; Servicetelefon 0228 772370; hundesteuer@bonn.de», und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme in den Haushalt bzw. nach Zuzug, unter Angabe der Hunderasse (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Bonn. Stand 22.10.2026.