Hundesteuer Mönchengladbach 2026
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Kurze Antwort
Mönchengladbach setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 138 € pro Jahr fest. Bei zwei Hunden kostet jeder 165,60 €, ab drei Hunden jeder 207 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 720 €.
Die Hundesteuer in Mönchengladbach ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Hundesteuer Mönchengladbach 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 138 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 165,60 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 207 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 720 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Mönchengladbach?
Hundesteuer pro Jahr in Mönchengladbach
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 27.03.2019 (Abl. MG S. 51), geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14.09.2022 (Abl. MG S. 243)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Mönchengladbach pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Mönchengladbach 11,50 € Steuer, am Tag sind es 0,38 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Mönchengladbach ergeben nach heutigem Satz 690 €, zehn Jahre 1.380 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Hältst du zwei Hunde, gilt in Mönchengladbach für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 331,20 € pro Jahr; das sind 193,20 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 621 €.
Für einen Listenhund verlangt Mönchengladbach rund 5,2-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 60 €.
Mönchengladbach im Vergleich
Bei rund 267.176 Einwohnern zählt Mönchengladbach zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.
Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Mönchengladbach liegt damit über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Mönchengladbach 9 € mehr als Gelsenkirchen und 18 € mehr als Aachen.
- Bonn162 €
- Mönchengladbach138 €
- Gelsenkirchen129 €
- Aachen120 €
- Münster120 €
- Krefeld111,32 €
Zweithund und weitere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Mönchengladbach gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der Satz je nach Gesamtzahl der Hunde für jeden Hund: ein Hund 138,00 EUR, bei zwei Hunden je Hund 165,60 EUR, bei drei oder mehr Hunden je Hund 207,00 EUR; für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach § 2 Abs. 2 ein Hund 720,00 EUR, bei zwei solchen Hunden je Hund 960,00 EUR, ab drei je Hund 1.152,00 EUR.
Listenhunde in Mönchengladbach
Für einen gefährlichen Hund verlangt Mönchengladbach 720 € im Jahr.
§ 2 Abs. 3 und 4: erhöhter Satz für Hunde mit nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellter Gefährlichkeit, für Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW) sowie für American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW) und deren Kreuzungen; bei Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag Normalsatz (§ 2 Abs. 5). Keine Befreiungen/Ermäßigungen für diese Hunde (§ 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht für Hunde in Mönchengladbach
Die Hundesteuer regelt Mönchengladbach selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Mönchengladbach kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Aufenthalt von höchstens zwei Monaten bei anderswo versteuertem/befreitem Hund (§ 3 Abs. 1)
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, Gl, TBl oder H) (§ 3 Abs. 2)
- Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildungsnachweis (§ 3 Abs. 2a)
- Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach, für 12 Monate ab Übernahme (§ 3 Abs. 3)
- geprüfte Rettungshunde (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte des Steuersatzes für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a)
- Hälfte des Steuersatzes für einen Jagdhund von Jagdausübungsberechtigten mit Eignungsprüfung vor einem Jagdfachverband (§ 4 Abs. 1 b)
- ein Viertel des Steuersatzes für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2)
- ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 für einen Hund bei Bezug laufender Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder wirtschaftlich Gleichgestellten (Leistungsbescheid oder Mönchengladbach-Ausweis) (§ 4 Abs. 3)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben, Abteilung Aufwandsteuern, steuern@moenchengladbach.de
- Frist: innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten vier Wochen des Folgemonats, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Mönchengladbach anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019 (Ortsrecht 22.1)
- Fassung
- Satzung vom 27.03.2019 (Abl. MG S. 51), geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14.09.2022 (Abl. MG S. 243)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 138,00 EUR b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 165,60 EUR c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 207,00 EUR.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mönchengladbach?
Im Jahr 2026 verlangt Mönchengladbach für den ersten Hund 138 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 165,60 €, ab drei Hunden jeder 207 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019 (Ortsrecht 22.1). Fassung: Satzung vom 27.03.2019 (Abl. MG S. 51), geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14.09.2022 (Abl. MG S. 243).
Was kostet ein zweiter Hund in Mönchengladbach?
Für den zweiten Hund gilt in Mönchengladbach ein Satz von 165,60 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 331,20 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der Satz je nach Gesamtzahl der Hunde für jeden Hund: ein Hund 138,00 EUR, bei zwei Hunden je Hund 165,60 EUR, bei drei oder mehr Hunden je Hund 207,00 EUR; für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach § 2 Abs. 2 ein Hund 720,00 EUR, bei zwei solchen Hunden je Hund 960,00 EUR, ab drei je Hund 1.152,00 EUR.
Muss ich als Rentner in Mönchengladbach Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Mönchengladbach kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 für einen Hund bei Bezug laufender Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder wirtschaftlich Gleichgestellten (Leistungsbescheid oder Mönchengladbach-Ausweis) (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Mönchengladbach?
Steuerfrei sind in Mönchengladbach laut Satzung: Aufenthalt von höchstens zwei Monaten bei anderswo versteuertem/befreitem Hund (§ 3 Abs. 1), Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, Gl, TBl oder H) (§ 3 Abs. 2), Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildungsnachweis (§ 3 Abs. 2a), Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach, für 12 Monate ab Übernahme (§ 3 Abs. 3) und geprüfte Rettungshunde (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Hälfte des Steuersatzes für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a), Hälfte des Steuersatzes für einen Jagdhund von Jagdausübungsberechtigten mit Eignungsprüfung vor einem Jagdfachverband (§ 4 Abs. 1 b), ein Viertel des Steuersatzes für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2) und ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 für einen Hund bei Bezug laufender Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder wirtschaftlich Gleichgestellten (Leistungsbescheid oder Mönchengladbach-Ausweis) (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Bis wann muss ich meinen Hund in Mönchengladbach anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben, Abteilung Aufwandsteuern, steuern@moenchengladbach.de», und zwar innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten vier Wochen des Folgemonats, schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Mönchengladbach redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.