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Hundesteuer Krefeld 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Krefeld beträgt 2026 für den ersten Hund 111,32 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 129,47 €, ab drei Hunden jeder 147,62 €. Listenhunde kosten 800 € im Jahr.

In Krefeld richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

Die Sätze in Krefeld

Jahresbeträge in Krefeld
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund111,32 €
Je Hund bei zwei Hunden129,47 €
Je Hund ab drei Hunden147,62 €
Listenhund (gefährlicher Hund)800 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Krefeld berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Krefeld

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 19.06.2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 25.06.2015, S. 209–211), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 13.04.2022 (Krefelder …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Krefeld pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 9,28 € pro Monat für einen Hund in Krefeld. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 111,32 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 556,60 € und in zehn Jahren 1.113,20 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Achtung bei mehreren Hunden: Krefeld berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 258,94 € im Jahr (21,58 € im Monat), drei Hunde kosten 442,86 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Krefeld rund 7,2-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 66,67 € im Monat.

    Wie teuer ist Krefeld?

    Krefeld ist mit rund 230.738 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.

    Der Median der 37 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 120 €. Der Satz in Krefeld liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Krefeld 56,68 € weniger als Oberhausen und 8,68 € weniger als Aachen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Hagen180 €
    2. Oberhausen168 €
    3. Mönchengladbach138 €
    4. Gelsenkirchen129 €
    5. Aachen120 €
    6. Krefeld111,32 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Krefeld gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde: ein Hund 111,32 Euro, bei zwei Hunden je Hund 129,47 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 147,62 Euro.

    Listenhunde in Krefeld

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Krefeld 800 € im Jahr.

    § 2 Abs. 2–4: Für gefährliche Hunde (erhöhte Verletzungsgefahr nach Veranlagung, Erziehung oder Charaktereigenschaft) und Hunde der Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (u. a. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) sowie § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff, Dogo Argentino, Tosa Inu) einschließlich Kreuzungen gelten 800 Euro für einen Hund und bei zwei und mehr solcher Hunde 900 Euro je Hund; auf Antrag Regelsatz, wenn per Verhaltensprüfung nachgewiesen wird, dass keine Gefahr besteht (§ 2 Abs. 4).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Landesrecht für Hunde in Krefeld

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Krefeld das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Krefeld kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen, die sich höchstens zwei Monate in Krefeld aufhalten, für mitgebrachte Hunde bei Nachweis der Versteuerung andernorts (§ 3 Abs. 1)
    • Auf Antrag Hunde, die ausschließlich Blinden, Tauben oder hilflosen Personen dienen; hilflos sind Personen mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H im Schwerbehindertenausweis (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde aus dem Tierheim Krefeld oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Krefeld für die ersten 12 Monate (§ 3 Abs. 3)
    • Befreiungen nach Abs. 2 und 3 gelten nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung: auf Antrag halber Satz nach § 2 Abs. 1 (§ 4 Abs. 1)
    • Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder vergleichbares Einkommen: auf Antrag ein Viertel des Satzes, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 2)
    • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 4 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Krefeld (Fachbereich/E-Mail in der Satzung nicht genannt)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Hunderasse und der Rasse der Elterntiere; Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Haltung (§ 8 Abs. 1 und 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Krefeld ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 in der ersten Änderungsfassung vom 13.04.2022
    Fassung
    Satzung vom 19.06.2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 25.06.2015, S. 209–211), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 13.04.2022 (Krefelder …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem/r Hundehalter/in oder von mehreren Personen gemeinsam nur ein Hund gehalten wird 111,32 Euro zwei Hunde gehalten werden 129,47 Euro je Hund drei oder mehr Hunde gehalten werden 147,62 Euro je Hund

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Krefeld

    Was kostet die Hundesteuer in Krefeld 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Krefeld für den ersten Hund 111,32 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 129,47 €, ab drei Hunden jeder 147,62 €. Für einen Listenhund werden 800 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 in der ersten Änderungsfassung vom 13.04.2022. Fassung: Satzung vom 19.06.2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 25.06.2015, S. 209–211), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 13.04.2022 (Krefelder ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Krefeld?

    Für den zweiten Hund gilt in Krefeld ein Satz von 129,47 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 258,94 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde: ein Hund 111,32 Euro, bei zwei Hunden je Hund 129,47 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 147,62 Euro.

    Muss ich als Rentner in Krefeld Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Krefeld kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder vergleichbares Einkommen: auf Antrag ein Viertel des Satzes, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Krefeld?

    Steuerfrei sind in Krefeld laut Satzung: Personen, die sich höchstens zwei Monate in Krefeld aufhalten, für mitgebrachte Hunde bei Nachweis der Versteuerung andernorts (§ 3 Abs. 1), Auf Antrag Hunde, die ausschließlich Blinden, Tauben oder hilflosen Personen dienen; hilflos sind Personen mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H im Schwerbehindertenausweis (§ 3 Abs. 2), Hunde aus dem Tierheim Krefeld oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Krefeld für die ersten 12 Monate (§ 3 Abs. 3) und Befreiungen nach Abs. 2 und 3 gelten nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung: auf Antrag halber Satz nach § 2 Abs. 1 (§ 4 Abs. 1), Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder vergleichbares Einkommen: auf Antrag ein Viertel des Satzes, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 2) und Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Krefeld anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Krefeld (Fachbereich/E-Mail in der Satzung nicht genannt)», und zwar innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Hunderasse und der Rasse der Elterntiere; Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Haltung (§ 8 Abs. 1 und 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

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    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Krefeld redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.