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Hundesteuer Aachen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Aachen 120 € Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 144 €, ab drei Hunden jeder 156 €. Listenhunde kosten 720 € im Jahr.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Aachen bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

So hoch ist die Hundesteuer in Aachen

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Je Hund bei zwei Hunden144 €
Je Hund ab drei Hunden156 €
Listenhund (gefährlicher Hund)720 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Aachen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Aachen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 08.12.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 13.12.2023, gültig ab 01.01.2024

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Aachen ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Bei zwei Hunden steigt in Aachen der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 288 € im Jahr, also 168 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 468 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Aachen 6-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 60 € im Monat.

    Wie teuer ist Aachen?

    Aachen hat etwa 263.703 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.

    Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Aachen liegt damit genau auf diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Aachen 9 € weniger als Gelsenkirchen und 18 € weniger als Mönchengladbach.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bonn162 €
    2. Mönchengladbach138 €
    3. Gelsenkirchen129 €
    4. Aachen120 €
    5. Münster120 €
    6. Krefeld111,32 €

    Mehrere Hunde in Aachen

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Aachen gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich die Steuer nach der Anzahl der Hunde: ein Hund 120 €, bei zwei Hunden je Hund 144 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 156 €.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Aachen 720 € im Jahr.

    § 2 Abs. 2 und 3: Für gefährliche Hunde (Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW festgestellt) und Hunde bestimmter Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) ab 6 Monaten gelten 720 € für einen Hund, bei zwei solchen Hunden je Hund 960 €, bei drei und mehr je Hund 1.152 €.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Aachen selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Aachen gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Aachen aufhalten, bei Nachweis der Versteuerung andernorts (§ 3)
    • Auf Antrag Hunde, die Blinden, Gehörlosen oder hilflosen Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), sowie anerkannte Assistenzhunde (§ 3a Abs. 1)
    • Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Aachen für die ersten 24 Monate, bei Übernahme ab 8 Jahren bis zum Lebensende (§ 3a Abs. 2)
    • Auf Antrag regelmäßig bei anerkannten Hilfsorganisationen eingesetzte Rettungshunde mit Prüfungszeugnis und jährlichem Einsatznachweis (§ 3a Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Inhaber des Aachen-Passes: auf Antrag Ermäßigung auf ein Drittel des Satzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, entfällt bei mehr als einem Hund (§ 4 Abs. 1)
    • Gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen aus dem Tierheim Aachen: auf Antrag ein Drittel für die ersten 24 Monate, bei Übernahme ab 8 Jahren lebenslang; Voraussetzung u. a. Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Aachen, Fachbereich Steuern und Kasse, Veranlagungssachgebiet Hundesteuer (FB 22/101), Habsburgerallee 11-13, 52064 Aachen, E-Mail grundbesitzabgaben@mail.aachen.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug; bei Welpen ab Vollendung des dritten Lebensmonats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen zwei Wochen

    Hund online bei der Stadt Aachen anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997 (in der Fassung des 6. Nachtrages vom 13.12.2023)
    Fassung
    Satzung vom 08.12.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 13.12.2023, gültig ab 01.01.2024
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer richtet sich nach der Anzahl und der Art der gehaltenen Hunde. Sie beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam ein Hund gehalten wird 120 € zwei Hunde gehalten werden, je Hund 144 € drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 156 €

    Fragen und Antworten zu Aachen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Aachen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Aachen für den ersten Hund 120 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 144 €, ab drei Hunden jeder 156 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997 (in der Fassung des 6. Nachtrages vom 13.12.2023). Fassung: Satzung vom 08.12.1997 (in Kraft 01.01.1998), zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 13.12.2023, gültig ab 01.01.2024.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Aachen?

    Für den zweiten Hund gilt in Aachen ein Satz von 144 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 288 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich die Steuer nach der Anzahl der Hunde: ein Hund 120 €, bei zwei Hunden je Hund 144 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 156 €.

    Sind Rentner in Aachen von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Aachen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Aachen von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Aachen laut Satzung: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Aachen aufhalten, bei Nachweis der Versteuerung andernorts (§ 3), Auf Antrag Hunde, die Blinden, Gehörlosen oder hilflosen Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), sowie anerkannte Assistenzhunde (§ 3a Abs. 1), Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Aachen für die ersten 24 Monate, bei Übernahme ab 8 Jahren bis zum Lebensende (§ 3a Abs. 2) und Auf Antrag regelmäßig bei anerkannten Hilfsorganisationen eingesetzte Rettungshunde mit Prüfungszeugnis und jährlichem Einsatznachweis (§ 3a Abs. 3). Ermäßigt wird für: Inhaber des Aachen-Passes: auf Antrag Ermäßigung auf ein Drittel des Satzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, entfällt bei mehr als einem Hund (§ 4 Abs. 1) und Gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen aus dem Tierheim Aachen: auf Antrag ein Drittel für die ersten 24 Monate, bei Übernahme ab 8 Jahren lebenslang; Voraussetzung u. a. Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Aachen an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Aachen, Fachbereich Steuern und Kasse, Veranlagungssachgebiet Hundesteuer (FB 22/101), Habsburgerallee 11-13, 52064 Aachen, E-Mail grundbesitzabgaben@mail.aachen.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug; bei Welpen ab Vollendung des dritten Lebensmonats (§ 8 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen zwei Wochen. Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Aachen.