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Hundesteuer Wuppertal 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Ein einzelner Hund kostet in Wuppertal 160 € Hundesteuer jährlich. Bei zwei Hunden kostet jeder 288 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 1.000 €.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Wuppertal bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

Die Sätze in Wuppertal

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund160 €
Je Hund bei zwei Hunden288 €
Je Hund ab drei Hunden288 €
Listenhund (gefährlicher Hund)1.000 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Wuppertal

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Wuppertal

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 16.12.2008 (in Kraft 01.01.2009), zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 18.12.2013 (Der Stadtbote Nr. 42/2013), gültig ab 01.01.2014

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Wuppertal im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 13,33 € pro Monat für einen Hund in Wuppertal. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 160 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Wuppertal ergeben nach heutigem Satz 800 €, zehn Jahre 1.600 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Hältst du zwei Hunde, gilt in Wuppertal für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 576 € pro Jahr; das sind 416 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 864 €.

    Für einen Listenhund verlangt Wuppertal rund 6,3-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 83,33 €.

    Wuppertal im Vergleich

    Wuppertal ist mit rund 357.243 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.

    Unter den 7 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 160 €. Wuppertal liegt damit genau auf diesem Wert. Zum Vergleich: In den 17 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 90 € und 174 €, in der Mitte 150 €.

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Wuppertal gilt laut Satzung: ein Hund 160 EUR; werden zwei oder mehr Hunde gehalten, je Hund 288 EUR (§ 2 Abs. 1 b)

    Listenhunde in Wuppertal

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Wuppertal 1.000 € im Jahr.

    1.000 EUR je gefährlichem Hund (Kampfhund): Rassen nach § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW sowie Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde (§ 2 Abs. 1 c, Abs. 2)

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Wuppertal selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Wuppertal zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Wuppertal aufhalten (§ 3 Abs. 1 a)
    • Hunde, die Blinden, Tauben oder sonst hilflosen Personen dienen, inkl. Merkzeichen H (§ 3 Abs. 1 b)
    • Hunde direkt aus dem Tierheim Wuppertal oder Nachbarstädten, für die ersten 12 Monate (§ 3 Abs. 1 c)
    • geprüfte Rettungshunde einer anerkannten Katastrophenschutzorganisation (§ 3 Abs. 1 d)
    • a) und b) nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2); jeweils auf Antrag

    Ermäßigt laut Satzung:

    • auf ein Viertel für einen Hund bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII bzw. gleichgestellten Einkommensverhältnissen, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 4)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Wuppertal, Ressort Finanzen, Steueramt (403.23 Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern), hundesteuer@stadt.wuppertal.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1)
    • Online: Online-Dienst der Stadt

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Wuppertal ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal
    Fassung
    Satzung vom 16.12.2008 (in Kraft 01.01.2009), zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 18.12.2013 (Der Stadtbote Nr. 42/2013), gültig ab 01.01.2014
    Abgerufen am
    22.10.2026

    a) ein Hund 160,00 EUR, b) werden zwei oder mehrere Hunde gehalten, je Hund 288,00 EUR, c) ... gefährlicher Hund ... 1.000,00 EUR

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wuppertal

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wuppertal?

    Im Jahr 2026 verlangt Wuppertal für den ersten Hund 160 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 288 €. Für einen Listenhund werden 1.000 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal. Fassung: Satzung vom 16.12.2008 (in Kraft 01.01.2009), zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 18.12.2013 (Der Stadtbote Nr. 42/2013), gültig ab 01.01.2014.

    Was kostet ein zweiter Hund in Wuppertal?

    Für den zweiten Hund gilt in Wuppertal ein Satz von 288 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 576 €. Laut Satzung: ein Hund 160 EUR; werden zwei oder mehr Hunde gehalten, je Hund 288 EUR (§ 2 Abs. 1 b).

    Muss ich als Rentner in Wuppertal Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Wuppertal kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für auf ein Viertel für einen Hund bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII bzw. gleichgestellten Einkommensverhältnissen, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Wuppertal keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Wuppertal laut Satzung: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Wuppertal aufhalten (§ 3 Abs. 1 a), Hunde, die Blinden, Tauben oder sonst hilflosen Personen dienen, inkl. Merkzeichen H (§ 3 Abs. 1 b), Hunde direkt aus dem Tierheim Wuppertal oder Nachbarstädten, für die ersten 12 Monate (§ 3 Abs. 1 c), geprüfte Rettungshunde einer anerkannten Katastrophenschutzorganisation (§ 3 Abs. 1 d) und a) und b) nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2); jeweils auf Antrag. Ermäßigt wird für: auf ein Viertel für einen Hund bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII bzw. gleichgestellten Einkommensverhältnissen, auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Wuppertal an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Wuppertal, Ressort Finanzen, Steueramt (403.23 Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern), hundesteuer@stadt.wuppertal.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Wuppertal.