Hundesteuer Gelsenkirchen 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Gelsenkirchen 129 € Hundesteuer. Bei zwei Hunden kostet jeder 147 €, ab drei Hunden jeder 168 €. Listenhunde kosten 672 € im Jahr.
Wer in Gelsenkirchen einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Gelsenkirchen selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.
Hundesteuer Gelsenkirchen 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 129 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 147 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 168 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 672 € |
| Steuermarke | nein |
Hundesteuer für Gelsenkirchen berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Gelsenkirchen
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen Nr. 51 vom 20.12.2024), gültig ab 01.01.2025
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 10,75 € pro Monat für einen Hund in Gelsenkirchen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 129 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 645 €, auf zehn Jahre 1.290 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Bei zwei Hunden steigt in Gelsenkirchen der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 294 € im Jahr, also 165 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 504 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Gelsenkirchen rund 5,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 56 € pro Monat.
Gelsenkirchen im Vergleich
Gelsenkirchen ist mit rund 266.199 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.
Der Median der 37 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 120 €. Der Satz in Gelsenkirchen liegt über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Gelsenkirchen 9 € weniger als Mönchengladbach und 9 € mehr als Aachen.
- Bonn162 €
- Mönchengladbach138 €
- Gelsenkirchen129 €
- Aachen120 €
- Münster120 €
- Krefeld111,32 €
Mehrere Hunde in Gelsenkirchen
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Gelsenkirchen gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 gilt der Satz je nach Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund: ein Hund 129 Euro, bei zwei Hunden je Hund 147 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 168 Euro; gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen nach § 5 Abs. 2: einer 672 Euro, bei zwei solchen Hunden je Hund 885 Euro, ab drei je Hund 1.107 Euro.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Gelsenkirchen 672 € im Jahr.
§ 5 Abs. 2: erhöhter Satz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen jeweils im Sinne des Landeshundegesetzes NRW in der am 27.09.2016 geltenden Fassung, die nach dem 01.01.2013 in den Haushalt aufgenommen worden sind; keine Steuerbefreiung für diese Hunde (§ 3 Abs. 2 Nr. 2).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht für Hunde in Gelsenkirchen
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Gelsenkirchen gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt bzw. Pflege/Verwahrung/Probehaltung von höchstens zwei Monaten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 2)
- beruflich oder betrieblich veranlasst gehaltene Hunde (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen mit Merkzeichen Bl, Gl oder H (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
- ein Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II und XII oder von Inhabern des GE-Passes (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
- Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
- ein Hund, der unmittelbar aus dem Tierheim Gelsenkirchen aufgenommen wird, für maximal drei Jahre (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
- Befreiung jeweils auf Antrag, frühestens ab Beginn des Kalendervierteljahres der Antragstellung, nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen (§ 3 Abs. 2 und 3)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtkämmerei und Finanzen (E-Mail amtlich nicht geprüft)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, Zuzug oder Wegfall der Steuerfreiheit, mit Angaben zu Herkunft, Rasse, Alter und Chipnummer (§ 6 Abs. 1)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Gelsenkirchen ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (Hundesteuersatzung
- Fassung
- Satzung vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen Nr. 51 vom 20.12.2024), gültig ab 01.01.2025
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Vorbehaltlich Abs. 2 beträgt die Steuer jährlich, wenn in einem Haushalt 1. ein Hund gehalten wird: 129 Euro, 2. zwei Hunde gehalten werden: 147 Euro je Hund, 3. drei oder mehr Hunde gehalten werden: 168 Euro je Hund.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gelsenkirchen 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Gelsenkirchen für den ersten Hund 129 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 147 €, ab drei Hunden jeder 168 €. Für einen Listenhund werden 672 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (Hundesteuersatzung. Fassung: Satzung vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen Nr. 51 vom 20.12.2024), gültig ab 01.01.2025.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Gelsenkirchen?
Für den zweiten Hund gilt in Gelsenkirchen ein Satz von 147 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 294 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 gilt der Satz je nach Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund: ein Hund 129 Euro, bei zwei Hunden je Hund 147 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 168 Euro; gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen nach § 5 Abs. 2: einer 672 Euro, bei zwei solchen Hunden je Hund 885 Euro, ab drei je Hund 1.107 Euro.
Muss ich als Rentner in Gelsenkirchen Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Gelsenkirchen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für ein Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II und XII oder von Inhabern des GE-Passes (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Gelsenkirchen keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Gelsenkirchen laut Satzung: Steuerfreiheit bei Aufenthalt bzw. Pflege/Verwahrung/Probehaltung von höchstens zwei Monaten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist (§ 2), beruflich oder betrieblich veranlasst gehaltene Hunde (§ 3 Abs. 1 Nr. 1), Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen mit Merkzeichen Bl, Gl oder H (§ 3 Abs. 1 Nr. 2), ein Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II und XII oder von Inhabern des GE-Passes (§ 3 Abs. 1 Nr. 3), Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 3 Abs. 1 Nr. 4), ein Hund, der unmittelbar aus dem Tierheim Gelsenkirchen aufgenommen wird, für maximal drei Jahre (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) und Befreiung jeweils auf Antrag, frühestens ab Beginn des Kalendervierteljahres der Antragstellung, nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen (§ 3 Abs. 2 und 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Gelsenkirchen anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtkämmerei und Finanzen (E-Mail amtlich nicht geprüft)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, Zuzug oder Wegfall der Steuerfreiheit, mit Angaben zu Herkunft, Rasse, Alter und Chipnummer (§ 6 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Gelsenkirchen. Stand 22.10.2026.