Hundesteuer Mülheim an der Ruhr 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
In Mülheim an der Ruhr kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 160 €. Bei zwei Hunden kostet jeder 220 €, ab drei Hunden jeder 250 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 850 €.
Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Mülheim an der Ruhr staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.
Die Sätze in Mülheim an der Ruhr
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 160 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 220 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 250 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 850 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr
Hundesteuer pro Jahr in Mülheim an der Ruhr
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung in der Form ihrer 14. Änderungssatzung vom 26. Juni 2020, zuletzt geändert durch 15. Änderungssatzung vom 19.12.2025 (Ratsbeschluss …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Mülheim an der Ruhr 13,33 € Steuer, am Tag sind es 0,44 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 800 € zusammen, in zehn Jahren 1.600 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Hältst du zwei Hunde, gilt in Mülheim an der Ruhr für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 440 € pro Jahr; das sind 280 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 750 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Mülheim an der Ruhr rund 5,3-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 70,83 € im Monat.
Einordnung im Vergleich
Bei rund 171.674 Einwohnern zählt Mülheim an der Ruhr zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.
Der Median der 37 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 120 €. Der Satz in Mülheim an der Ruhr liegt über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Mülheim an der Ruhr 64 € mehr als Leverkusen und 8,80 € mehr als Solingen.
- Mülheim an der Ruhr160 €
- Herne152 €
- Solingen151,20 €
- Leverkusen96 €
- Hamm90 €
- Paderborn72 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Mülheim an der Ruhr gilt laut Satzung: Ein Hund 160 Euro; bei zwei Hunden je Hund 220 Euro; bei drei oder mehr Hunden je Hund 250 Euro jährlich (§ 2 Abs. 1).
Listenhunde in Mülheim an der Ruhr
Für einen gefährlichen Hund verlangt Mülheim an der Ruhr 850 € im Jahr.
Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW kosten 850 Euro je Hund (§ 2 Abs. 1); zusätzlich gelten nach § 2 Abs. 4 Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen und Mischlinge als gefährlich.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht für Hunde in Mülheim an der Ruhr
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Mülheim an der Ruhr das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Mülheim an der Ruhr zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Steuerfrei: Personen mit Aufenthalt von höchstens zwei Monaten für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3)
- Auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H) (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
- Auf Antrag: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
- Befreiungen nach § 4 Abs. 1 gelten nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2)
- Auf Antrag für 24 Monate: Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern, Jagdaufsehern sowie Jagdausübungsberechtigten mit Jagdbrauchbarkeitsprüfung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Auf Antrag für 24 Monate: Hunde auf ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Auf Antrag für 24 Monate: Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- Auf Antrag für die ersten 24 Monate: Hunde aus dem städtischen Mülheimer Tierheim bzw. aus der Tierpension Sonsbeck (im Auftrag der Stadt) (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
- Auf Antrag für 24 Monate: geprüfte Rettungs- oder Suchhunde für behördliche Sicherheits- und Rettungskräfte (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Auf Antrag einfacher Steuersatz statt 850 Euro für Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW mit bestandener Verhaltensprüfung vor dem Amtstierarzt (Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang) (§ 2 Abs. 2)
- Halber Steuersatz auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1)
- Ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 6 Abs. 2)
- Ermäßigungen nach § 6 Abs. 1 und 2 gelten nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 3)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Fachbereich Finanzen – Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, hundesteuer@muelheim-ruhr.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme (bei eigenen Welpen zwei Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats) unter Angabe der Rasse anmelden; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 1 und 2)
Hund online bei der Stadt Mülheim an der Ruhr anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Hundesteuersatzung) in der Fassung der 15. Änderungssatzung
- Fassung
- Hundesteuersatzung in der Form ihrer 14. Änderungssatzung vom 26. Juni 2020, zuletzt geändert durch 15. Änderungssatzung vom 19.12.2025 (Ratsbeschluss …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 160,- Euro, b) zwei Hunde gehalten werden 220,- Euro je Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 250,- Euro je Hund.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Mülheim an der Ruhr für den ersten Hund 160 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 220 €, ab drei Hunden jeder 250 €. Für einen Listenhund werden 850 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Hundesteuersatzung) in der Fassung der 15. Änderungssatzung. Fassung: Hundesteuersatzung in der Form ihrer 14. Änderungssatzung vom 26. Juni 2020, zuletzt geändert durch 15. Änderungssatzung vom 19.12.2025 (Ratsbeschluss ….
Was kostet ein zweiter Hund in Mülheim an der Ruhr?
Für den zweiten Hund gilt in Mülheim an der Ruhr ein Satz von 220 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 440 €. Laut Satzung: Ein Hund 160 Euro; bei zwei Hunden je Hund 220 Euro; bei drei oder mehr Hunden je Hund 250 Euro jährlich (§ 2 Abs. 1).
Muss ich als Rentner in Mülheim an der Ruhr Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Mülheim an der Ruhr kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Mülheim an der Ruhr von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Mülheim an der Ruhr laut Satzung: Steuerfrei: Personen mit Aufenthalt von höchstens zwei Monaten für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3), Auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H) (§ 4 Abs. 1 Nr. 1), Auf Antrag: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG (§ 4 Abs. 1 Nr. 2), Befreiungen nach § 4 Abs. 1 gelten nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2), Auf Antrag für 24 Monate: Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern, Jagdaufsehern sowie Jagdausübungsberechtigten mit Jagdbrauchbarkeitsprüfung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Auf Antrag für 24 Monate: Hunde auf ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Auf Antrag für 24 Monate: Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), Auf Antrag für die ersten 24 Monate: Hunde aus dem städtischen Mülheimer Tierheim bzw. aus der Tierpension Sonsbeck (im Auftrag der Stadt) (§ 5 Abs. 1 Nr. 4) und Auf Antrag für 24 Monate: geprüfte Rettungs- oder Suchhunde für behördliche Sicherheits- und Rettungskräfte (§ 5 Abs. 1 Nr. 5). Ermäßigt wird für: Auf Antrag einfacher Steuersatz statt 850 Euro für Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW mit bestandener Verhaltensprüfung vor dem Amtstierarzt (Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang) (§ 2 Abs. 2), Halber Steuersatz auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1), Ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 6 Abs. 2) und Ermäßigungen nach § 6 Abs. 1 und 2 gelten nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Mülheim an der Ruhr anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Fachbereich Finanzen – Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, hundesteuer@muelheim-ruhr.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme (bei eigenen Welpen zwei Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats) unter Angabe der Rasse anmelden; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 10 Abs. 1 und 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Mülheim an der Ruhr. Stand 22.10.2026.