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Hundesteuer Leverkusen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Leverkusen kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 96 €. Der zweite Hund kostet 156 €, jeder weitere 264 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.

Was ein Hund in Leverkusen jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

Hundesteuer Leverkusen 2026 im Überblick

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Zweiter Hund156 €
Jeder weitere Hund264 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Leverkusen?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Leverkusen

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 19.12.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 12.12.2022, bekannt gemacht 19.12.2022), …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Leverkusen pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Leverkusen 8 € Steuer, am Tag sind es 0,26 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 480 € und in zehn Jahren 960 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Zwei Hunde kosten in Leverkusen zusammen 252 € jährlich (21 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 516 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Leverkusen rund 6,3-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 50 € im Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Bei rund 168.299 Einwohnern zählt Leverkusen zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.

    Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Leverkusen liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Leverkusen 64 € weniger als Mülheim an der Ruhr und 55,20 € weniger als Solingen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Mülheim an der Ruhr160 €
    2. Herne152 €
    3. Solingen151,20 €
    4. Leverkusen96 €
    5. Hamm90 €
    6. Paderborn72 €

    Mehrere Hunde in Leverkusen

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Leverkusen gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: 96,00 € für den ersten, 156,00 € für den zweiten und 264,00 € für jeden weiteren Hund; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 2).

    Listenhunde in Leverkusen

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Leverkusen 600 € im Jahr.

    § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 3: 600,00 € für jeden gefährlichen Hund oder Hund bestimmter Rassen; gefährlich sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach dem Landeshundegesetz NRW vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird, bestimmte Rassen sind die nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW, jeweils einschließlich Kreuzungen.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Leverkusen das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Leverkusen zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Halter, die sich höchstens zwei Monate in Leverkusen aufhalten (§ 4)
    • Auf Antrag Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen (§ 4)
    • Auf Antrag Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII für den ersten Hund (§ 4 Abs. 3)
    • Auf Antrag nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Herdenschutzhunde, die ausschließlich nicht gewerblich gehaltene Herden bewachen (§ 4 Abs. 4)
    • Auf Antrag ein Hund aus dem Tierheim Leverkusen (Tierschutzzentrum Leverkusen e. V.) oder einem in Leverkusen ansässigen anerkannten mildtätigen Tierschutzverein, befristet auf 36 Monate (§ 4 Abs. 5)
    • Befreiungen gelten nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halber Satz auf Antrag für Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Therapiehunde sowie Jagdhunde mit Revierzuordnung in Leverkusen (§ 5)
    • Empfänger von Leistungen nach SGB II: 75 % Ermäßigung für den ersten Hund (§ 5)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Leverkusen (Steuerstelle; E-Mail in der Satzung nicht genannt)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes (§ 9 Abs. 1); bei verspäteter Anmeldung Zuschlag von 10 % möglich (§ 10)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen (Ortsrecht 2/20/1, Stand 01/23)
    Fassung
    Satzung vom 19.12.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 12.12.2022, bekannt gemacht 19.12.2022), …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, a) für den ersten Hund 96,00 €, b) für den zweiten Hund 156,00 €, c) für jeden weiteren Hund 264,00 €. Die Steuer erhöht sich bei der Haltung gefährlicher Hunde oder von Hunden bestimmter Rassen auf 600,00 € für jeden gehaltenen Hund, der unter die Voraussetzungen des § 3 dieser Satzung fällt.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Leverkusen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Leverkusen für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 156 €, jeder weitere 264 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen (Ortsrecht 2/20/1, Stand 01/23). Fassung: Satzung vom 19.12.1996 (in Kraft 01.01.1997), zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 12.12.2022, bekannt gemacht 19.12.2022), ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Leverkusen?

    Für den zweiten Hund gilt in Leverkusen ein Satz von 156 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 252 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: 96,00 € für den ersten, 156,00 € für den zweiten und 264,00 € für jeden weiteren Hund; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 2).

    Gibt es in Leverkusen eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Leverkusen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Empfänger von Leistungen nach SGB II: 75 % Ermäßigung für den ersten Hund (§ 5) und Auf Antrag Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII für den ersten Hund (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Leverkusen von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Leverkusen laut Satzung: Halter, die sich höchstens zwei Monate in Leverkusen aufhalten (§ 4), Auf Antrag Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen (§ 4), Auf Antrag Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII für den ersten Hund (§ 4 Abs. 3), Auf Antrag nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Herdenschutzhunde, die ausschließlich nicht gewerblich gehaltene Herden bewachen (§ 4 Abs. 4), Auf Antrag ein Hund aus dem Tierheim Leverkusen (Tierschutzzentrum Leverkusen e. V.) oder einem in Leverkusen ansässigen anerkannten mildtätigen Tierschutzverein, befristet auf 36 Monate (§ 4 Abs. 5) und Befreiungen gelten nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 4). Ermäßigt wird für: Halber Satz auf Antrag für Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Therapiehunde sowie Jagdhunde mit Revierzuordnung in Leverkusen (§ 5) und Empfänger von Leistungen nach SGB II: 75 % Ermäßigung für den ersten Hund (§ 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Leverkusen an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Leverkusen (Steuerstelle; E-Mail in der Satzung nicht genannt)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes (§ 9 Abs. 1); bei verspäteter Anmeldung Zuschlag von 10 % möglich (§ 10). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Leverkusen. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.