Hundesteuer Herne 2026
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Kurze Antwort
Herne setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 152 € pro Jahr fest. Bei zwei Hunden kostet jeder 188 €, ab drei Hunden jeder 206 €. Listenhunde kosten 250 € im Jahr.
Hundehalter in Herne finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Die Sätze in Herne
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 152 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 188 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 206 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 250 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Herne?
Hundesteuer pro Jahr in Herne
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.12.2002 (in Kraft 01.01.2003), zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025 (Amtsblatt der Stadt Herne Nr. 58/2025), gültig ab …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Pro Monat gerechnet sind es in Herne 12,67 €, pro Tag 0,42 €. Wann der Jahresbetrag von 152 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 760 € und in zehn Jahren 1.520 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Hältst du zwei Hunde, gilt in Herne für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 376 € pro Jahr; das sind 224 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 618 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Herne rund 1,6-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 20,83 € pro Monat.
Herne im Vergleich
Großstädte wie Herne (etwa 156.266 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.
Im Vergleich mit 37 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 120 €) liegt Herne über der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Herne 80 € mehr als Paderborn und 56 € mehr als Neuss.
- Mülheim an der Ruhr160 €
- Herne152 €
- Solingen151,20 €
- Neuss96 €
- Leverkusen96 €
- Paderborn72 €
Zweithund und weitere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Herne gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein Hund 152 €, bei zwei Hunden je Hund 188 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 206 €; gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen 250 € (einer) bzw. bei zwei oder mehr je Hund 310 €, wobei befreite und gefährliche Hunde bei der Staffel Nr. 1–3 nicht mitzählen.
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Herne 250 € im Jahr.
§ 2 Abs. 2: gefährliche Hunde sind im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte Hunde sowie nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen; § 2 Abs. 3: Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen) – beide Gruppen zahlen den erhöhten Satz von 250 € bzw. 310 € je Hund.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Herne zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 4 Abs. 1 a)
- Blindenführhunde (§ 4 Abs. 1 b)
- Hunde an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 4 Abs. 1 c)
- Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 4 Abs. 1 d)
- Hunde für den Rettungs- und Katastrophendienst mit nachgewiesener Ausbildung (§ 4 Abs. 1 e)
- Befreiung nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen (§ 4 Abs. 2 und 3)
- Ab 01.01.2026: 12 Monate Befreiung für Hunde aus dem Tierschutzverein Herne-Wanne e.V. oder dem Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880, ein Hund je Haushalt (§ 4 Abs. 4 und 5)
- Steuerfreiheit für Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt und anderswo versteuerten Hunden (§ 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Keine Ermäßigungstatbestände; die Satzung kennt nur Steuerfreiheit (§ 3) und Steuerbefreiungen (§ 4)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Herne, Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne; E-Mail steueramt@herne.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. zwei Wochen nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Umzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Herne vom 17.12.2002
- Fassung
- Satzung vom 17.12.2002 (in Kraft 01.01.2003), zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025 (Amtsblatt der Stadt Herne Nr. 58/2025), gültig ab …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter / einer Hundehalterin oder von mehreren Personen gemeinsam 1. ein Hund gehalten wird 152,00 € 2. zwei Hunde gehalten werden 188,00 € je Hund 3. drei oder mehr Hunde gehalten werden 206,00 € je Hund
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Herne 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Herne für den ersten Hund 152 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 188 €, ab drei Hunden jeder 206 €. Für einen Listenhund werden 250 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Herne vom 17.12.2002. Fassung: Satzung vom 17.12.2002 (in Kraft 01.01.2003), zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025 (Amtsblatt der Stadt Herne Nr. 58/2025), gültig ab ….
Was kostet ein zweiter Hund in Herne?
Für den zweiten Hund gilt in Herne ein Satz von 188 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 376 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein Hund 152 €, bei zwei Hunden je Hund 188 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 206 €; gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen 250 € (einer) bzw. bei zwei oder mehr je Hund 310 €, wobei befreite und gefährliche Hunde bei der Staffel Nr. 1–3 nicht mitzählen.
Sind Rentner in Herne von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Herne kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Herne?
Steuerfrei sind in Herne laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 4 Abs. 1 a), Blindenführhunde (§ 4 Abs. 1 b), Hunde an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 4 Abs. 1 c), Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (§ 4 Abs. 1 d), Hunde für den Rettungs- und Katastrophendienst mit nachgewiesener Ausbildung (§ 4 Abs. 1 e), Befreiung nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen (§ 4 Abs. 2 und 3), Ab 01.01.2026: 12 Monate Befreiung für Hunde aus dem Tierschutzverein Herne-Wanne e.V. oder dem Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880, ein Hund je Haushalt (§ 4 Abs. 4 und 5) und Steuerfreiheit für Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt und anderswo versteuerten Hunden (§ 3). Ermäßigt wird für: Keine Ermäßigungstatbestände; die Satzung kennt nur Steuerfreiheit (§ 3) und Steuerbefreiungen (§ 4). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wo melde ich meinen Hund in Herne an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Herne, Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne; E-Mail steueramt@herne.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. zwei Wochen nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Umzug folgenden Monats (§ 8 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Herne. Stand 22.10.2026.