Hundesteuer Neuss 2026
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Kurze Antwort
Neuss setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 96 € pro Jahr fest. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 120 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 640 €.
In Neuss richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
Hundesteuer Neuss 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 96 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 120 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 180 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 640 € |
Deine Hundesteuer in Neuss
Hundesteuer pro Jahr in Neuss
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 23. Dezember 1970, zuletzt geändert durch 17. Änderungssatzung vom 19. März 2026, gültig ab 01.07.2026 (laut Ortsrecht-Seite, Stand 02.06.2026)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8 € pro Monat für einen Hund in Neuss. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 96 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 480 € zusammen, in zehn Jahren 960 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Achtung bei mehreren Hunden: Neuss berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 240 € im Jahr (20 € im Monat), drei Hunde kosten 540 €.
Für einen Listenhund verlangt Neuss rund 6,7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 53,33 €.
Neuss im Vergleich
Neuss ist mit rund 153.767 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.
Der Median der 37 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 120 €. Der Satz in Neuss liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Neuss 24 € mehr als Paderborn und 56 € weniger als Herne.
- Mülheim an der Ruhr160 €
- Herne152 €
- Solingen151,20 €
- Neuss96 €
- Leverkusen96 €
- Paderborn72 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Neuss gilt laut Satzung: Ein Hund 96 EUR; bei zwei Hunden je Hund 120 EUR; bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 EUR jährlich (§ 2 Abs. 1).
Listenhunde in Neuss
Für einen gefährlichen Hund verlangt Neuss 640 € im Jahr.
Gefährliche Hunde im Sinne von § 3 LHundG NRW (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde): ein Hund 640 EUR, bei zwei Hunden je Hund 762 EUR, bei drei oder mehr je Hund 878 EUR (§ 2 Abs. 2 a); Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW: ein Hund 316 EUR, bei zwei je Hund 382 EUR, ab drei je Hund 440 EUR (§ 2 Abs. 2 b).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Neuss das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Neuss zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Steuerfrei: Personen mit Aufenthalt von höchstens zwei Monaten für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1)
- Auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden (§ 3 Abs. 2)
- Auf Antrag: nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 3 Nr. 1)
- Auf Antrag: Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3 Nr. 2)
- Hunde aus einem Neusser Tierheim: Steuerpflicht beginnt erst ein Jahr nach Aufnahme, nicht für Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 6 Abs. 4)
- Keine Befreiung für Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halber Steuersatz auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung vor anerkanntem Verein/Verband) (§ 4 Abs. 1)
- 50 % Ermäßigung auf Antrag für das laufende und folgende Jahr bei Hunden nach § 2 Abs. 2 mit bestandener Verhaltensprüfung (Nachweis nicht älter als ein Jahr) (§ 2 Abs. 5)
- Keine Ermäßigung nach § 4 für Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 4 Abs. 2)
- Billigkeitserlass oder -ermäßigung im Einzelfall möglich (§ 8)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Neuss, Amt für Finanzen – Steueramt (Hundesteuer), hundesteuer@stadt.neuss.de; An-/Abmeldung per Vordruck, E-Mail oder persönlich nach Termin
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem eigene Welpen drei Monate alt sind; Abmeldung binnen zwei Wochen; Chipnummer ist mitzuteilen (§ 9 Abs. 1 bis 3)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23. Dezember 1970 (22/01 HdO)
- Fassung
- Satzung vom 23. Dezember 1970, zuletzt geändert durch 17. Änderungssatzung vom 19. März 2026, gültig ab 01.07.2026 (laut Ortsrecht-Seite, Stand 02.06.2026)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam nur ein Hund gehalten wird 96,– EUR zwei Hunde gehalten werden 120,– EUR je Hund drei oder mehr Hunde gehalten werden 180,– EUR je Hund.
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Neuss 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Neuss für den ersten Hund 96 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 120 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Für einen Listenhund werden 640 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23. Dezember 1970 (22/01 HdO). Fassung: Satzung vom 23. Dezember 1970, zuletzt geändert durch 17. Änderungssatzung vom 19. März 2026, gültig ab 01.07.2026 (laut Ortsrecht-Seite, Stand 02.06.2026).
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Neuss?
Für den zweiten Hund gilt in Neuss ein Satz von 120 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 240 €. Laut Satzung: Ein Hund 96 EUR; bei zwei Hunden je Hund 120 EUR; bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 EUR jährlich (§ 2 Abs. 1).
Sind Rentner in Neuss von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Neuss kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Neuss von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Neuss laut Satzung: Steuerfrei: Personen mit Aufenthalt von höchstens zwei Monaten für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1), Auf Antrag: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden (§ 3 Abs. 2), Auf Antrag: nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 3 Nr. 1), Auf Antrag: Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung gewerblich gehaltener Herden (§ 3 Abs. 3 Nr. 2), Hunde aus einem Neusser Tierheim: Steuerpflicht beginnt erst ein Jahr nach Aufnahme, nicht für Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 6 Abs. 4) und Keine Befreiung für Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 3 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halber Steuersatz auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung vor anerkanntem Verein/Verband) (§ 4 Abs. 1), 50 % Ermäßigung auf Antrag für das laufende und folgende Jahr bei Hunden nach § 2 Abs. 2 mit bestandener Verhaltensprüfung (Nachweis nicht älter als ein Jahr) (§ 2 Abs. 5), Keine Ermäßigung nach § 4 für Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 4 Abs. 2) und Billigkeitserlass oder -ermäßigung im Einzelfall möglich (§ 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Neuss an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Neuss, Amt für Finanzen – Steueramt (Hundesteuer), hundesteuer@stadt.neuss.de; An-/Abmeldung per Vordruck, E-Mail oder persönlich nach Termin», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem eigene Welpen drei Monate alt sind; Abmeldung binnen zwei Wochen; Chipnummer ist mitzuteilen (§ 9 Abs. 1 bis 3). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Neuss redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.