Hundesteuer Paderborn 2026
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Kurze Antwort
Paderborn setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 72 € pro Jahr fest. Bei zwei Hunden kostet jeder 90 €, ab drei Hunden jeder 108 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 600 €.
In Paderborn richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
Die Sätze in Paderborn
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 72 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 90 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 108 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
Deine Hundesteuer in Paderborn
Hundesteuer pro Jahr in Paderborn
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 22.12.2000, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 02.12.2024 (Ratsbeschluss vom 14.11.2024), in Kraft ab 01.01.2025
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Paderborn pro Monat und über die Jahre
Rechnest du die 72 € im Jahr herunter, landest du bei 6 € im Monat oder 0,20 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Paderborn ergeben nach heutigem Satz 360 €, zehn Jahre 720 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Bei zwei Hunden steigt in Paderborn der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 180 € im Jahr, also 108 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 324 €.
Für einen Listenhund verlangt Paderborn rund 8,3-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 50 €.
Wie teuer ist Paderborn?
Paderborn hat etwa 155.906 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.
Unter den 37 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Paderborn liegt damit unter diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Paderborn 80 € weniger als Herne und 24 € weniger als Neuss.
- Mülheim an der Ruhr160 €
- Herne152 €
- Solingen151,20 €
- Neuss96 €
- Leverkusen96 €
- Paderborn72 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Paderborn gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der Satz je nach Hundezahl für jeden Hund: ein Hund 72,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 90,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 108,00 Euro; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Paderborn 600 € im Jahr.
§ 2 Abs. 1 Buchst. d und e knüpft an das Landeshundegesetz NRW an: Hunde nach § 3 LHundG NRW (gefährliche Hunde) 600,00 Euro je Hund, Hunde nach § 10 LHundG NRW (Hunde bestimmter Rassen) 300,00 Euro je Hund. Mit Sachkunde- und bestandener Verhaltensprüfung: 50 % Ermäßigung für § 3-Hunde, Normalsatz für § 10-Hunde (§ 4 Abs. 3).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Paderborn das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Paderborn zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, deren Hunde anderswo versteuert sind (§ 3 Abs. 1)
- Auf Antrag: Hunde von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H, nur ein Hund (§ 3 Abs. 2)
- Auf Antrag: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG, nur ein Hund (§ 3 Abs. 3)
- Auf Antrag: zertifizierte Hunde im Rettungs- und Katastrophendienst, nur ein Hund (§ 3 Abs. 4)
- Auf Antrag: Hunde aus einem Paderborner Tierheim (Aufenthalt dort mehr als 2 Monate) für 12 Monate, unbefristet bei mehr als einem Jahr im Tierheim oder behinderten Hunden (§ 3 Abs. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf 25 % der Sätze a bis c bei Bezug von SGB II- oder SGB XII-Leistungen oder gleichem Einkommen, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1)
- 25 % Ermäßigung auf die Sätze a bis c nach bestandener VDH-Begleithundeprüfung, nicht für Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW (§ 4 Abs. 2)
- 50 % Ermäßigung des Satzes d für Hunde nach § 3 LHundG NRW mit Sachkundenachweis und bestandener Verhaltensprüfung; Hunde nach § 10 LHundG NRW dann zum Normalsatz (§ 4 Abs. 3)
- Bei mehreren Ermäßigungsgründen nur die günstigste (§ 4 Abs. 4); Gewährung ab Folgemonat des schriftlichen Antrags (§ 5 Abs. 1)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Paderborn an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Paderborn, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, unter Angabe der Hunderasse (§ 8 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 (Fassung ab 01.01.2025)
- Fassung
- Hundesteuersatzung vom 22.12.2000, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 02.12.2024 (Ratsbeschluss vom 14.11.2024), in Kraft ab 01.01.2025
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr, wenn von einer hundehaltenden Person oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 72,00 Euro; b) zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 Euro je Hund; d) Hunde nach § 3 Landeshundegesetz NRW gehalten werden 600,00 Euro je Hund;
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Paderborn
Wie hoch ist die Hundesteuer in Paderborn 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Paderborn für den ersten Hund 72 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 90 €, ab drei Hunden jeder 108 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 (Fassung ab 01.01.2025). Fassung: Hundesteuersatzung vom 22.12.2000, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 02.12.2024 (Ratsbeschluss vom 14.11.2024), in Kraft ab 01.01.2025.
Was kosten zwei Hunde in Paderborn an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Paderborn ein Satz von 90 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 180 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 gilt der Satz je nach Hundezahl für jeden Hund: ein Hund 72,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 90,00 Euro, bei drei oder mehr Hunden je Hund 108,00 Euro; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 2).
Sind Rentner in Paderborn von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Paderborn kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf 25 % der Sätze a bis c bei Bezug von SGB II- oder SGB XII-Leistungen oder gleichem Einkommen, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Paderborn von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Paderborn laut Satzung: Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, deren Hunde anderswo versteuert sind (§ 3 Abs. 1), Auf Antrag: Hunde von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H, nur ein Hund (§ 3 Abs. 2), Auf Antrag: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG, nur ein Hund (§ 3 Abs. 3), Auf Antrag: zertifizierte Hunde im Rettungs- und Katastrophendienst, nur ein Hund (§ 3 Abs. 4) und Auf Antrag: Hunde aus einem Paderborner Tierheim (Aufenthalt dort mehr als 2 Monate) für 12 Monate, unbefristet bei mehr als einem Jahr im Tierheim oder behinderten Hunden (§ 3 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 25 % der Sätze a bis c bei Bezug von SGB II- oder SGB XII-Leistungen oder gleichem Einkommen, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1), 25 % Ermäßigung auf die Sätze a bis c nach bestandener VDH-Begleithundeprüfung, nicht für Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW (§ 4 Abs. 2), 50 % Ermäßigung des Satzes d für Hunde nach § 3 LHundG NRW mit Sachkundenachweis und bestandener Verhaltensprüfung; Hunde nach § 10 LHundG NRW dann zum Normalsatz (§ 4 Abs. 3) und Bei mehreren Ermäßigungsgründen nur die günstigste (§ 4 Abs. 4); Gewährung ab Folgemonat des schriftlichen Antrags (§ 5 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Paderborn anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Paderborn, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, unter Angabe der Hunderasse (§ 8 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Paderborn redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.