Hundesteuer Düsseldorf 2026
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Kurze Antwort
Düsseldorf setzt für einen Hund 96 € Hundesteuer pro Jahr fest. Bei zwei Hunden kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.
Für jeden Hund, der in Düsseldorf gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
Hundesteuer Düsseldorf 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 96 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 150 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 180 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Düsseldorf?
Hundesteuer pro Jahr in Düsseldorf
Quelle: Satzung · Stand Neufassung vom 19.12.2023 (Amtsblatt Nr. 51/52/2023 vom 30.12.2023), in Kraft seit 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Düsseldorf im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Düsseldorf 8 € Steuer, am Tag sind es 0,26 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Düsseldorf ergeben nach heutigem Satz 480 €, zehn Jahre 960 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Achtung bei mehreren Hunden: Düsseldorf berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 300 € im Jahr (25 € im Monat), drei Hunde kosten 540 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Düsseldorf rund 6,3-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 50 € im Monat.
Düsseldorf im Vergleich
In einer Stadt der Größe von Düsseldorf (rund 619.444 Einwohner) gelten dieselben Grundregeln wie in kleinen Gemeinden. Nur die Beträge und Verfahren unterscheiden sich.
Im Vergleich mit 7 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 160 €) liegt Düsseldorf unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 90 € bis 174 € für den ersten Hund (Median 150 €, 17 Städte).
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Düsseldorf gilt laut Satzung: Haushaltsstaffel: ein Hund 96 €; bei zwei Hunden je Hund 150 €; bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 € (§ 2 Abs. 1). Steuerfreie/befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 6).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Düsseldorf 600 € im Jahr.
Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW (Am. Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen; im Einzelfall festgestellte) und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff, Dogo Argentino). Staffel: 600 € (ein Hund), 900 € je Hund (zwei), 1.200 € je Hund (drei+), 750 € wenn mit normalen Hunden gehalten, 1.050 € je Hund bei zwei+ solchen mit normalen Hunden. Bei ordnungsbehördlicher Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag Normalsatz. Keine Befreiung/Ermäßigung.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Düsseldorf das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Düsseldorf gefährliche Hunde bestimmt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Blindenführhunde
- Hunde für Schutz/Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H), höchstens zwei
- geprüfte Rettungshunde
- Hunde auf Binnenschiffen im Schiffsregister
- Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath: erste zwölf Monate
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG
- steuerfrei: Personen mit Aufenthalt bis drei Monate für mitgebrachte Hunde (§ 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Düsselpass-Inhaber (und wirtschaftlich Gleichgestellte): ein Viertel des Normalsatzes, für einen Hund (§ 5 Abs. 3)
- Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude: Hälfte, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 1)
- Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil: ein Viertel, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 2)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 10 Abs. 1)
- Online: Online-Dienst der Stadt
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Düsseldorf ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023
- Fassung
- Neufassung vom 19.12.2023 (Amtsblatt Nr. 51/52/2023 vom 30.12.2023), in Kraft seit 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
ein Hund gehalten wird, 96,00 EUR, - zwei Hunde gehalten werden, je Hund 150,00 EUR, - drei oder mehr Hunde [...] je Hund 180,00 EUR.
Fragen und Antworten zu Düsseldorf
Was kostet die Hundesteuer in Düsseldorf 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Düsseldorf für den ersten Hund 96 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023. Fassung: Neufassung vom 19.12.2023 (Amtsblatt Nr. 51/52/2023 vom 30.12.2023), in Kraft seit 01.01.2024.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Düsseldorf?
Für den zweiten Hund gilt in Düsseldorf ein Satz von 150 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 300 €. Laut Satzung: Haushaltsstaffel: ein Hund 96 €; bei zwei Hunden je Hund 150 €; bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 € (§ 2 Abs. 1). Steuerfreie/befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 6).
Muss ich als Rentner in Düsseldorf Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Düsseldorf kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Düsseldorf von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Düsseldorf laut Satzung: Blindenführhunde, Hunde für Schutz/Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H), höchstens zwei, geprüfte Rettungshunde, Hunde auf Binnenschiffen im Schiffsregister, Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath: erste zwölf Monate, Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG und steuerfrei: Personen mit Aufenthalt bis drei Monate für mitgebrachte Hunde (§ 3). Ermäßigt wird für: Düsselpass-Inhaber (und wirtschaftlich Gleichgestellte): ein Viertel des Normalsatzes, für einen Hund (§ 5 Abs. 3), Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude: Hälfte, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 1) und Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil: ein Viertel, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Bis wann muss ich meinen Hund in Düsseldorf anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Düsseldorf.