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Hundesteuer Düsseldorf 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Düsseldorf setzt für einen Hund 96 € Hundesteuer pro Jahr fest. Bei zwei Hunden kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.

Für jeden Hund, der in Düsseldorf gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Hundesteuer Düsseldorf 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Düsseldorf
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Je Hund bei zwei Hunden150 €
Je Hund ab drei Hunden180 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Düsseldorf?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Düsseldorf

    Quelle: Satzung · Stand Neufassung vom 19.12.2023 (Amtsblatt Nr. 51/52/2023 vom 30.12.2023), in Kraft seit 01.01.2024

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Düsseldorf im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Düsseldorf 8 € Steuer, am Tag sind es 0,26 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Düsseldorf ergeben nach heutigem Satz 480 €, zehn Jahre 960 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Achtung bei mehreren Hunden: Düsseldorf berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 300 € im Jahr (25 € im Monat), drei Hunde kosten 540 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Düsseldorf rund 6,3-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 50 € im Monat.

    Düsseldorf im Vergleich

    In einer Stadt der Größe von Düsseldorf (rund 619.444 Einwohner) gelten dieselben Grundregeln wie in kleinen Gemeinden. Nur die Beträge und Verfahren unterscheiden sich.

    Im Vergleich mit 7 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 160 €) liegt Düsseldorf unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 90 € bis 174 € für den ersten Hund (Median 150 €, 17 Städte).

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Düsseldorf gilt laut Satzung: Haushaltsstaffel: ein Hund 96 €; bei zwei Hunden je Hund 150 €; bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 € (§ 2 Abs. 1). Steuerfreie/befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 6).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Düsseldorf 600 € im Jahr.

    Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW (Am. Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen; im Einzelfall festgestellte) und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff, Dogo Argentino). Staffel: 600 € (ein Hund), 900 € je Hund (zwei), 1.200 € je Hund (drei+), 750 € wenn mit normalen Hunden gehalten, 1.050 € je Hund bei zwei+ solchen mit normalen Hunden. Bei ordnungsbehördlicher Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag Normalsatz. Keine Befreiung/Ermäßigung.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Düsseldorf das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Düsseldorf gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Blindenführhunde
    • Hunde für Schutz/Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H), höchstens zwei
    • geprüfte Rettungshunde
    • Hunde auf Binnenschiffen im Schiffsregister
    • Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath: erste zwölf Monate
    • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG
    • steuerfrei: Personen mit Aufenthalt bis drei Monate für mitgebrachte Hunde (§ 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Düsselpass-Inhaber (und wirtschaftlich Gleichgestellte): ein Viertel des Normalsatzes, für einen Hund (§ 5 Abs. 3)
    • Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude: Hälfte, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 1)
    • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil: ein Viertel, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 10 Abs. 1)
    • Online: Online-Dienst der Stadt

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Düsseldorf ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023
    Fassung
    Neufassung vom 19.12.2023 (Amtsblatt Nr. 51/52/2023 vom 30.12.2023), in Kraft seit 01.01.2024
    Abgerufen am
    22.10.2026

    ein Hund gehalten wird, 96,00 EUR, - zwei Hunde gehalten werden, je Hund 150,00 EUR, - drei oder mehr Hunde [...] je Hund 180,00 EUR.

    Fragen und Antworten zu Düsseldorf

    Was kostet die Hundesteuer in Düsseldorf 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Düsseldorf für den ersten Hund 96 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023. Fassung: Neufassung vom 19.12.2023 (Amtsblatt Nr. 51/52/2023 vom 30.12.2023), in Kraft seit 01.01.2024.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Düsseldorf?

    Für den zweiten Hund gilt in Düsseldorf ein Satz von 150 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 300 €. Laut Satzung: Haushaltsstaffel: ein Hund 96 €; bei zwei Hunden je Hund 150 €; bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 € (§ 2 Abs. 1). Steuerfreie/befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 6).

    Muss ich als Rentner in Düsseldorf Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Düsseldorf kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Düsseldorf von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Düsseldorf laut Satzung: Blindenführhunde, Hunde für Schutz/Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H), höchstens zwei, geprüfte Rettungshunde, Hunde auf Binnenschiffen im Schiffsregister, Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath: erste zwölf Monate, Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG und steuerfrei: Personen mit Aufenthalt bis drei Monate für mitgebrachte Hunde (§ 3). Ermäßigt wird für: Düsselpass-Inhaber (und wirtschaftlich Gleichgestellte): ein Viertel des Normalsatzes, für einen Hund (§ 5 Abs. 3), Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude: Hälfte, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 1) und Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil: ein Viertel, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Düsseldorf anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Düsseldorf.