Hundesteuer Dortmund 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Dortmund beträgt 156 € pro Jahr für den ersten Hund. Bei zwei Hunden kostet jeder 204 €, ab drei Hunden jeder 228 €. Listenhunde kosten 468 € im Jahr.
Hundehalter in Dortmund finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
So hoch ist die Hundesteuer in Dortmund
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 156 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 204 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 228 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 468 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Dortmund?
Hundesteuer pro Jahr in Dortmund
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2023 (Lesefassung auf dortmund.de, PDF zuletzt bearbeitet 11.10.2023)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Dortmund im Jahr kostet
Rechnest du die 156 € im Jahr herunter, landest du bei 13 € im Monat oder 0,43 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 780 €, auf zehn Jahre 1.560 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Bei zwei Hunden steigt in Dortmund der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 408 € im Jahr, also 252 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 684 €.
Für einen Listenhund verlangt Dortmund 3-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 39 €.
Einordnung im Vergleich
Mit etwa 600.880 Einwohnern ist Dortmund eine Metropole. Die Satzung regelt Hundesteuer, Ermäßigungen und Meldepflichten für die ganze Stadt einheitlich.
Der Median der 7 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 160 €. Der Satz in Dortmund liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 90 € bis 174 € für den ersten Hund (Median 150 €, 17 Städte).
Zweithund und weitere Hunde
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Dortmund gilt laut Satzung: Haushaltsstaffel: nur ein Hund 156 €; bei zwei Hunden je Hund 204 €; bei drei oder mehr Hunden je Hund 228 € (§ 2 Abs. 1). Gefährliche Hunde zählen bei der Anzahl mit.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Dortmund 468 € im Jahr.
Gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 3): vermutet bei Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen; im Einzelfall vom Ordnungsamt festgestellt (z. B. nach Beißvorfall). 468 € je Hund unabhängig von der Anzahl; 312 € bei bestandener Verhaltensprüfung (nur Rassehunde nach Buchst. b, § 5 Abs. 4). Keine Befreiung, keine sonstige Ermäßigung.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Die Hundesteuer regelt Dortmund selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Nordrhein-Westfalen nennt 14 Rassen ausdrücklich, etwa Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Dortmund kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (inkl. Erstattung für die Ausbildungszeit)
- Hunde auf Binnenschiffen im Schiffsregister
- Herdengebrauchshunde für nicht gewerbliche Herden
- Rettungshunde im Bevölkerungsschutz nach Ausbildung und erstem bestätigtem Einsatz
- Therapiehunde von therapeutischen, (heil-)pädagogischen oder medizinischen Fachkräften
- steuerfrei: Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund (§ 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Bürgergeld- oder SGB-XII-Grundsicherungsbezieher und einkommensmäßig Gleichgestellte: Hälfte des Satzes, für einen Hund (§ 5 Abs. 3)
- Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude: Hälfte (§ 5 Abs. 1)
- Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil: ein Viertel (§ 5 Abs. 2)
- gefährliche Rassehunde mit bestandener Verhaltensprüfung: 312 € statt 468 € (§ 5 Abs. 4)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Dortmund an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Dortmund, Stadtkasse und Steueramt (Löwenstraße 11, 44135 Dortmund)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 10 Abs. 1)
- Online: Online-Dienst der Stadt
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund (01.01.2023)
- Fassung
- Hundesteuersatzung, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2023 (Lesefassung auf dortmund.de, PDF zuletzt bearbeitet 11.10.2023)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
a) nur ein Hund gehalten wird 156,00 €, b) zwei Hunde [...] je Hund 204,00 €, c) drei oder mehr [...] je Hund 228,00 €
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Dortmund
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Dortmund?
Im Jahr 2026 verlangt Dortmund für den ersten Hund 156 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 204 €, ab drei Hunden jeder 228 €. Für einen Listenhund werden 468 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund (01.01.2023). Fassung: Hundesteuersatzung, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2023 (Lesefassung auf dortmund.de, PDF zuletzt bearbeitet 11.10.2023).
Was kosten zwei Hunde in Dortmund an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Dortmund ein Satz von 204 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 408 €. Laut Satzung: Haushaltsstaffel: nur ein Hund 156 €; bei zwei Hunden je Hund 204 €; bei drei oder mehr Hunden je Hund 228 € (§ 2 Abs. 1). Gefährliche Hunde zählen bei der Anzahl mit.
Gibt es in Dortmund eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Dortmund kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Bürgergeld- oder SGB-XII-Grundsicherungsbezieher und einkommensmäßig Gleichgestellte: Hälfte des Satzes, für einen Hund (§ 5 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Dortmund von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Dortmund laut Satzung: Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (inkl. Erstattung für die Ausbildungszeit), Hunde auf Binnenschiffen im Schiffsregister, Herdengebrauchshunde für nicht gewerbliche Herden, Rettungshunde im Bevölkerungsschutz nach Ausbildung und erstem bestätigtem Einsatz, Therapiehunde von therapeutischen, (heil-)pädagogischen oder medizinischen Fachkräften und steuerfrei: Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund (§ 3). Ermäßigt wird für: Bürgergeld- oder SGB-XII-Grundsicherungsbezieher und einkommensmäßig Gleichgestellte: Hälfte des Satzes, für einen Hund (§ 5 Abs. 3), Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude: Hälfte (§ 5 Abs. 1), Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil: ein Viertel (§ 5 Abs. 2) und gefährliche Rassehunde mit bestandener Verhaltensprüfung: 312 € statt 468 € (§ 5 Abs. 4). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Bis wann muss ich meinen Hund in Dortmund anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Dortmund, Stadtkasse und Steueramt (Löwenstraße 11, 44135 Dortmund)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei eigenem Wurf innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Dortmund. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.