Hundesteuer Weimar 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Weimar 2026 eine Hundesteuer von 60 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 72 €, jeder weitere 84 €.
Die Hundesteuer in Weimar ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Die Sätze in Weimar
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 60 € |
| Zweiter Hund | 72 € |
| Jeder weitere Hund | 84 € |
Rechner: Was zahlst du in Weimar?
Hundesteuer pro Jahr in Weimar
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 13/13 vom 13.07.2013, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 19.08.2025 (Rathauskurier Nr. …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Weimar pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 5 € pro Monat für einen Hund in Weimar. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 60 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Weimar ergeben nach heutigem Satz 300 €, zehn Jahre 600 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Zwei Hunde kosten in Weimar zusammen 132 € jährlich (11 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 216 €.
Einordnung im Vergleich
Weimar ist mit rund 65.566 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Unter den 4 Städten in Thüringen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 90 €. Weimar liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Weimar 24 € weniger als Gotha und 36 € weniger als Gera.
Zweithund und weitere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Weimar gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 2 beträgt die Steuer jährlich 60 Euro für den 1. Hund, 72 Euro für den 2. Hund und 84 Euro für den 3. und jeden weiteren Hund; steuerfrei gehaltene Hunde zählen nicht mit (§ 4 Abs. 3).
Was für Listenhunde gilt
Weimar verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Thüringen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Thüringen
Was in Thüringen für Hundehalter gilt
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Thüringen fest. Grundlage ist „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“.
Thüringen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Weimar trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Hundehaftpflicht ist in Thüringen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, deren Haltung aus beruflichen Gründen erforderlich ist, u. a. Diensthunde, Sanitäts-/Rettungshunde, Hunde zur gewerblichen Zucht, zum Handel oder zur Ausbildung, Hütehunde, berufliche Wach- und Gebrauchshunde (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde zur Bewältigung des täglichen Lebens, insbesondere zur Unterstützung oder Therapie behinderter (Merkzeichen G, aG, B, Bl oder H) oder kranker Menschen (fachärztliches Attest) (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG (§ 8 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde von Haltern, die sich höchstens 2 Monate im Jahr in Weimar aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern, sowie Hunde, die höchstens 2 Monate zur Pflege, Verwahrung oder Ausbildung gehalten werden (§ 8 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte des Satzes für den 1. Hund für einen Hund zur Bewachung von Grundstücken/Gebäuden, wenn das nächste ständig bewohnte Gebäude mindestens 200 m Luftlinie entfernt ist (Antrag spätestens nach 5 Jahren erneuern) (§ 9 Nr. 1)
- Hälfte des Satzes für den 1. Hund für 3 Jahre bei Erwerb unmittelbar aus einem Tierheim in Weimar (§ 9 Nr. 2)
- Hälfte des Satzes für den 1. Hund für Jagd- bzw. Schweißhunde mit Eignung und Anerkennung nach ThJG/ThJGAVO (§ 9 Nr. 3)
- Zuchthundesteuer für nichtgewerbliche Züchter: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund, insgesamt höchstens die reguläre Steuer für den 1. und 2. Hund; Zuchthunde unter 6 Monaten steuerfrei; längstens 3 Jahre, dann neuer Antrag (§ 10)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: zuständige Stelle der Stadtverwaltung Weimar (Satzung nennt keine Dienststelle/E-Mail)
- Frist: innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 12 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Weimar in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.08.2025 (Weimarer Ortsrecht 22.1)
- Fassung
- Hundesteuersatzung veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 13/13 vom 13.07.2013, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 19.08.2025 (Rathauskurier Nr. …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(2) Die Steuer beträgt jährlich: für den 1. Hund 60,00 EUR für den 2. Hund 72,00 EUR für den 3. und jeden weiteren Hund 84,00 EUR. (3) Steuerfrei gehaltene Hunde (§ 8) werden bei der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht mitgerechnet.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weimar
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weimar?
Im Jahr 2026 verlangt Weimar für den ersten Hund 60 €. Der zweite Hund kostet 72 €, jeder weitere 84 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Weimar in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.08.2025 (Weimarer Ortsrecht 22.1). Fassung: Hundesteuersatzung veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 13/13 vom 13.07.2013, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 19.08.2025 (Rathauskurier Nr. ….
Was kostet ein zweiter Hund in Weimar?
Für den zweiten Hund gilt in Weimar ein Satz von 72 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 132 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 2 beträgt die Steuer jährlich 60 Euro für den 1. Hund, 72 Euro für den 2. Hund und 84 Euro für den 3. und jeden weiteren Hund; steuerfrei gehaltene Hunde zählen nicht mit (§ 4 Abs. 3).
Sind Rentner in Weimar von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Weimar kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Weimar?
Steuerfrei sind in Weimar laut Satzung: Hunde, deren Haltung aus beruflichen Gründen erforderlich ist, u. a. Diensthunde, Sanitäts-/Rettungshunde, Hunde zur gewerblichen Zucht, zum Handel oder zur Ausbildung, Hütehunde, berufliche Wach- und Gebrauchshunde (§ 8 Abs. 1 Nr. 1), Hunde zur Bewältigung des täglichen Lebens, insbesondere zur Unterstützung oder Therapie behinderter (Merkzeichen G, aG, B, Bl oder H) oder kranker Menschen (fachärztliches Attest) (§ 8 Abs. 1 Nr. 2), Hunde in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG (§ 8 Abs. 1 Nr. 3) und Hunde von Haltern, die sich höchstens 2 Monate im Jahr in Weimar aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern, sowie Hunde, die höchstens 2 Monate zur Pflege, Verwahrung oder Ausbildung gehalten werden (§ 8 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Hälfte des Satzes für den 1. Hund für einen Hund zur Bewachung von Grundstücken/Gebäuden, wenn das nächste ständig bewohnte Gebäude mindestens 200 m Luftlinie entfernt ist (Antrag spätestens nach 5 Jahren erneuern) (§ 9 Nr. 1), Hälfte des Satzes für den 1. Hund für 3 Jahre bei Erwerb unmittelbar aus einem Tierheim in Weimar (§ 9 Nr. 2), Hälfte des Satzes für den 1. Hund für Jagd- bzw. Schweißhunde mit Eignung und Anerkennung nach ThJG/ThJGAVO (§ 9 Nr. 3) und Zuchthundesteuer für nichtgewerbliche Züchter: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund, insgesamt höchstens die reguläre Steuer für den 1. und 2. Hund; Zuchthunde unter 6 Monaten steuerfrei; längstens 3 Jahre, dann neuer Antrag (§ 10). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Weimar an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «zuständige Stelle der Stadtverwaltung Weimar (Satzung nennt keine Dienststelle/E-Mail)», und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 12 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Thüringen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Weimar redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.