Zum Inhalt springen

Hundesteuer Gotha 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Gotha 2026 eine Hundesteuer von 84 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 120 € fällig, für jeden weiteren 156 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 420 €.

Für jeden Hund, der in Gotha gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Thüringen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Hundesteuer Gotha 2026 im Überblick

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund84 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund156 €
Listenhund (gefährlicher Hund)420 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Gotha?

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Gotha

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 26.06.2012 (Stadtratsbeschluss 16.05.2012, Rathauskurier 06/12), in Kraft ab 01.07.2012

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Gotha im Jahr kostet

    Rechnest du die 84 € im Jahr herunter, landest du bei 7 € im Monat oder 0,23 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 420 € und in zehn Jahren 840 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Zwei Hunde kosten in Gotha zusammen 204 € jährlich (17 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 360 €.

    Für einen Listenhund verlangt Gotha 5-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 35 €.

    Gotha im Vergleich

    Gotha zählt etwa 45.904 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Unter den 4 Städten in Thüringen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 90 €. Gotha liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Gotha 24 € mehr als Weimar und 12 € weniger als Gera.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Thüringen
    1. Jena102 €
    2. Gera96 €
    3. Gotha84 €
    4. Weimar60 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Gotha gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 Euro, der zweite Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 156 Euro im Kalenderjahr; gefährliche Hunde werden bei der Zählung vorangestellt, ermäßigte Hunde gehen den übrigen vor und steuerfreie Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 2).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Gotha 420 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 5 Abs. 4 Hunde, von denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter eine erhöhte Verletzungsgefahr oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, jedenfalls American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Miniature Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeauxdogge, Mastino Español, Staffordshire Bull Terrier, Dogo Argentino, Presa Canario, Perro de Presa, Alano und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen; Steuer 420 Euro je gefährlichem Hund (§ 5 Abs. 1). Keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 1 bis 4 und keine Ermäßigung nach § 6 Abs. 1 und 3 sowie § 7 (§ 5 Abs. 5); eigene Steuermarke für gefährliche Hunde (§ 12 Abs. 1).

    Welche Hunde in Thüringen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Thüringen

    Landesrecht für Hunde in Gotha

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Thüringen fest. Grundlage ist „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“.

    Thüringen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Gotha trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Thüringen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Thüringen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, z. B. Diensthunde von Polizei, Zoll und Bundesgrenzschutz (§ 2 Nr. 1)
    • geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst sowie Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
    • ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, aG, Gl oder H) dient (§ 2 Nr. 3)
    • Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Einkommenserzielung im Rahmen der Berufsausübung gehalten werden, z. B. Herdenschutz-, Artisten- und Forst-/Berufsjägerhunde (§ 2 Nr. 4)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5)
    • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 6)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 200 m vom nächsten entfernt) und Weilern (höchstens 50 Einwohner, mehr als 400 m Abstand), je Ermäßigungsgrund ein Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 3)
    • Halbe Steuer für drei Jahre für Hunde aus dem Tierheim Gotha-Uelleben, auf Antrag (§ 6 Abs. 3)
    • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin, mit Nachweis des eingetragenen Zwingernamens (§ 7)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadtverwaltung Gotha (Kämmerei/Steuern), Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha; E-Mail für die Hundesteuer nicht amtlich gefunden
    • Frist: innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 11 Abs. 1); Ende der Haltung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen (§ 11 Abs. 3)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Gotha
    Fassung
    Satzung vom 26.06.2012 (Stadtratsbeschluss 16.05.2012, Rathauskurier 06/12), in Kraft ab 01.07.2012
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr: für den ersten Hund 84,00 € für den zweiten Hund 120,00 € für jeden weiteren Hund 156,00 € für jeden gefährlichen Hund 420,00 €.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gotha

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Gotha 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Gotha für den ersten Hund 84 €. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 156 €. Für einen Listenhund werden 420 € fällig. Grundlage ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Gotha. Fassung: Satzung vom 26.06.2012 (Stadtratsbeschluss 16.05.2012, Rathauskurier 06/12), in Kraft ab 01.07.2012.

    Was kosten zwei Hunde in Gotha an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Gotha ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 204 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 Euro, der zweite Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 156 Euro im Kalenderjahr; gefährliche Hunde werden bei der Zählung vorangestellt, ermäßigte Hunde gehen den übrigen vor und steuerfreie Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 2).

    Sind Rentner in Gotha von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Gotha kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Einkommenserzielung im Rahmen der Berufsausübung gehalten werden, z. B. Herdenschutz-, Artisten- und Forst-/Berufsjägerhunde (§ 2 Nr. 4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Gotha von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Gotha laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, z. B. Diensthunde von Polizei, Zoll und Bundesgrenzschutz (§ 2 Nr. 1), geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst sowie Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2), ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, aG, Gl oder H) dient (§ 2 Nr. 3), Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Einkommenserzielung im Rahmen der Berufsausübung gehalten werden, z. B. Herdenschutz-, Artisten- und Forst-/Berufsjägerhunde (§ 2 Nr. 4), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 2 Nr. 5) und Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 6). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 200 m vom nächsten entfernt) und Weilern (höchstens 50 Einwohner, mehr als 400 m Abstand), je Ermäßigungsgrund ein Hund, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 3), Halbe Steuer für drei Jahre für Hunde aus dem Tierheim Gotha-Uelleben, auf Antrag (§ 6 Abs. 3) und Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin, mit Nachweis des eingetragenen Zwingernamens (§ 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Gotha an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Gotha (Kämmerei/Steuern), Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha; E-Mail für die Hundesteuer nicht amtlich gefunden», und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter (über drei Monate) erreicht hat, schriftlich (§ 11 Abs. 1); Ende der Haltung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen (§ 11 Abs. 3). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Thüringen

    Alle Städte in Thüringen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Gotha. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.