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Hundesteuer Gera 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Gera 2026 eine Hundesteuer von 96 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 124,80 €, jeder weitere 153,60 €. Listenhunde kosten 672 € im Jahr.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Gera, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

Die Sätze in Gera

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Zweiter Hund124,80 €
Jeder weitere Hund153,60 €
Listenhund (gefährlicher Hund)672 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Gera?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Gera

    Quelle: Satzung · Stand Neufassung vom 16.06.2016 (Amtsblatt 25/2016 vom 25.06.2016, in Kraft 26.06.2016), Steuersätze geändert durch Änderungssatzung vom 06.09.2018 (Amtsblatt …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Rechnest du die 96 € im Jahr herunter, landest du bei 8 € im Monat oder 0,26 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Gera ergeben nach heutigem Satz 480 €, zehn Jahre 960 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Zwei Hunde kosten in Gera zusammen 220,80 € jährlich (18,40 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 374,40 €.

    Für einen Listenhund verlangt Gera 7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 56 €.

    Gera im Vergleich

    Gera zählt etwa 95.162 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Der Median der 4 ausgewerteten Städte in Thüringen beträgt 90 €. Der Satz in Gera liegt über diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Gera 6 € weniger als Jena und 36 € mehr als Weimar.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Thüringen
    1. Jena102 €
    2. Gera96 €
    3. Gotha84 €
    4. Weimar60 €

    Mehrere Hunde in Gera

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Gera gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer pro Kalenderjahr 96,00 Euro für den 1. Hund, 124,80 Euro für den 2. Hund und 153,60 Euro für jeden weiteren Hund; befreite Hunde zählen nicht mit, neben vergünstigten Hunden gehaltene Hunde werden nach den Sätzen für den zweiten bzw. weiteren Hund besteuert (§ 3 Abs. 3 und 4).

    Listenhunde in Gera

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Gera 672 € im Jahr.

    § 3 Abs. 1 und 2: 672,00 Euro für jeden gefährlichen Hund; gefährlich sind Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 ThürTierGefG, also Hunde, die von der zuständigen Behörde nach einem Wesenstest im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden (keine Rasseliste).

    Welche Hunde in Thüringen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Thüringen

    Landesrecht für Hunde in Gera

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Thüringen fest. Grundlage ist „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Thüringen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Gera in der Satzung fest.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Thüringen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Thüringen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 5 Nr. 1)
    • Hunde für Schutz, Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen (Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, Gl oder RF) (§ 5 Nr. 2)
    • Sanitäts- und Rettungshunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband (§ 5 Nr. 3)
    • Jagd-Diensthunde von Forstbeamten/-bediensteten, Privatforstdienst oder bestätigten Jagdaufsehern mit Brauchbarkeitsprüfung (§ 5 Nr. 4)
    • Hunde vorübergehend in Tierheimen o. ä. mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG (§ 5 Nr. 5)
    • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 5 Nr. 6)
    • abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern für die Berufsarbeit (§ 5 Nr. 7)
    • Hunde in gewerblichen Tierhandlungen (§ 5 Nr. 8)
    • Zuchthunde bei gewerblicher Hundezucht mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG (§ 5 Nr. 9)
    • nachweislich ausgebildete und regelmäßig eingesetzte Therapie- oder Besuchshunde (§ 5 Nr. 10, in Kraft seit 05.09.2026)
    • Befreiungen nur auf schriftlichen Antrag und nicht für gefährliche Hunde (§ 5, § 7 Abs. 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Hälfte des Steuersatzes für Hunde in bewohnten Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Grundstück, nur für jeweils einen Hund (§ 6 Abs. 1)
    • Ermäßigung um ein Zwölftel des Jahresbetrags je Hund bei Nachweis einer Sachkundeprüfung nach § 5 ThürTierGefG (nicht für festgestellt gefährliche Hunde) (§ 6 Abs. 2)
    • Hälfte des Steuersatzes für Jagdhunde von Jagdscheininhabern mit Brauchbarkeitsprüfung, nicht für Hunde in Ausbildung (§ 6 Abs. 3)
    • Vergünstigungen nur auf schriftlichen Antrag, längstens für zwei Jahre, nicht für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 2 und 5)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadtverwaltung Gera, Abteilung 1530 Steuern, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Tel. 0365 838-2230, steuern@gera.de (laut amtlichem Serviceportal; Anmeldeformular als Download)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens, nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat (§ 11 Abs. 1, § 1 Abs. 1)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Gera
    Fassung
    Neufassung vom 16.06.2016 (Amtsblatt 25/2016 vom 25.06.2016, in Kraft 26.06.2016), Steuersätze geändert durch Änderungssatzung vom 06.09.2018 (Amtsblatt …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    1. Die Steuer beträgt pro Kalenderjahr für den 1. Hund 96,00 EUR den 2. Hund 124,80 EUR jeden weiteren Hund 153,60 EUR für jeden gefährlichen Hund 672,00 EUR

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gera

    Was kostet die Hundesteuer in Gera 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Gera für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 124,80 €, jeder weitere 153,60 €. Für einen Listenhund werden 672 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Gera. Fassung: Neufassung vom 16.06.2016 (Amtsblatt 25/2016 vom 25.06.2016, in Kraft 26.06.2016), Steuersätze geändert durch Änderungssatzung vom 06.09.2018 (Amtsblatt ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Gera?

    Für den zweiten Hund gilt in Gera ein Satz von 124,80 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 220,80 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer pro Kalenderjahr 96,00 Euro für den 1. Hund, 124,80 Euro für den 2. Hund und 153,60 Euro für jeden weiteren Hund; befreite Hunde zählen nicht mit, neben vergünstigten Hunden gehaltene Hunde werden nach den Sätzen für den zweiten bzw. weiteren Hund besteuert (§ 3 Abs. 3 und 4).

    Gibt es in Gera eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Gera kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Gera von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Gera laut Satzung: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 5 Nr. 1), Hunde für Schutz, Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen (Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, Gl oder RF) (§ 5 Nr. 2), Sanitäts- und Rettungshunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband (§ 5 Nr. 3), Jagd-Diensthunde von Forstbeamten/-bediensteten, Privatforstdienst oder bestätigten Jagdaufsehern mit Brauchbarkeitsprüfung (§ 5 Nr. 4), Hunde vorübergehend in Tierheimen o. ä. mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG (§ 5 Nr. 5), Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 5 Nr. 6), abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern für die Berufsarbeit (§ 5 Nr. 7), Hunde in gewerblichen Tierhandlungen (§ 5 Nr. 8), Zuchthunde bei gewerblicher Hundezucht mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG (§ 5 Nr. 9), nachweislich ausgebildete und regelmäßig eingesetzte Therapie- oder Besuchshunde (§ 5 Nr. 10, in Kraft seit 05.09.2026) und Befreiungen nur auf schriftlichen Antrag und nicht für gefährliche Hunde (§ 5, § 7 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Hälfte des Steuersatzes für Hunde in bewohnten Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Grundstück, nur für jeweils einen Hund (§ 6 Abs. 1), Ermäßigung um ein Zwölftel des Jahresbetrags je Hund bei Nachweis einer Sachkundeprüfung nach § 5 ThürTierGefG (nicht für festgestellt gefährliche Hunde) (§ 6 Abs. 2), Hälfte des Steuersatzes für Jagdhunde von Jagdscheininhabern mit Brauchbarkeitsprüfung, nicht für Hunde in Ausbildung (§ 6 Abs. 3) und Vergünstigungen nur auf schriftlichen Antrag, längstens für zwei Jahre, nicht für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 2 und 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Gera anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Gera, Abteilung 1530 Steuern, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Tel. 0365 838-2230, steuern@gera.de (laut amtlichem Serviceportal; Anmeldeformular als Download)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens, nachdem der Hund das steuerbare Alter (über drei Monate) erreicht hat (§ 11 Abs. 1, § 1 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Weitere Städte in Thüringen

    Alle Städte in Thüringen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Gera. Stand 22.10.2026.