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Hundesteuer Jena 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Jena beträgt 2026 für den ersten Hund 102 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 120 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.

Wer in Jena einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Jena selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

Hundesteuer Jena 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Jena
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund102 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Jena berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Jena

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 09.05.2019 (Amtsblatt 37/19 vom 19.09.2019), geändert durch Satzung vom 19.05.2021 (Amtsblatt 26/21 vom 01.07.2021, neue Steuersätze ab …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Jena pro Monat und über die Jahre

    Rechnest du die 102 € im Jahr herunter, landest du bei 8,50 € im Monat oder 0,28 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 510 €, auf zehn Jahre 1.020 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Zwei Hunde kosten in Jena zusammen 222 € jährlich (18,50 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 342 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Jena rund 5,9-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 50 € im Monat.

    Wie teuer ist Jena?

    Jena hat etwa 109.353 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.

    Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Mehrere Hunde in Jena

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Jena gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 102,00 Euro und jeder weitere Hund 120,00 Euro im Jahr; neben gefährlichen Hunden (600,00 Euro je Hund) und neben befreiten oder ermäßigten Hunden wird für weitere Hunde im Haushalt der Satz für weitere Hunde (120,00 Euro) erhoben (§ 3 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Jena 600 € im Jahr.

    § 1 Abs. 2 bis 4: Als gefährlich gelten Hunde, die von der Ordnungsbehörde nach einem Wesenstest gemäß § 9 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich eingestuft wurden; wird die Gefährlichkeit per Wesenstest widerlegt, gelten sie nicht als gefährlich. Keine Rasseliste in der Satzung; für gefährliche Hunde gibt es keine Befreiung, Ermäßigung oder Billigkeitsmaßnahme (§ 1 Abs. 3).

    Welche Hunde in Thüringen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Thüringen

    Was in Thüringen für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Thüringen fest. Grundlage ist „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“.

    Thüringen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Jena trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Wichtig für alle Halter in Jena: Thüringen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.

    Alle Regeln und Städte in Thüringen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde ausschließlich zum Schutz, zur Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen (u. a. Merkzeichen BL, GL, aG, G oder H), nur ein Hund je Person, auf schriftlichen Antrag (§ 4 Abs. 1 a)
    • Rettungshunde mit bestandener Rettungshundeteam-Prüfung für Zivil-, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 4 Abs. 1 b)
    • Therapiehunde staatlich anerkannter therapeutischer, (heil-)pädagogischer oder medizinischer Fachkräfte mit Ausbildungszertifikat (§ 4 Abs. 1 c)
    • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung, ein Hund je Person (§ 4 Abs. 1 d, seit 01.01.2025)
    • Hunde aus dem Jenaer Tierheim für ein Jahr; nach mehr als 2 Jahren im Tierheim bis zum Ableben des Hundes (§ 4 Abs. 2)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • halber Steuersatz für brauchbare Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten bzw. Jagdscheininhabern oder Schweißhunde bestätigter Schweißhundeführer, mit festgestellter Brauchbarkeit nach ThürJHVO, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
    • halber Steuersatz für Hunde mit nachweislich bestandener Begleithundeprüfung nach der Internationalen Gebrauchshunde-Prüfungsordnung der FCI, auf Antrag (§ 4 Abs. 4, seit 01.01.2025)
    • Erlass oder Ermäßigung im begründeten Einzelfall bei Unbilligkeit, auf Antrag (§ 5)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Jena an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Jena, Steuerbehörde (§ 8); E-Mail nicht amtlich geprüft
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen, schriftlich (§ 8 Abs. 1)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Jena (Lesefassung)
    Fassung
    Satzung vom 09.05.2019 (Amtsblatt 37/19 vom 19.09.2019), geändert durch Satzung vom 19.05.2021 (Amtsblatt 26/21 vom 01.07.2021, neue Steuersätze ab …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt für a) den 1. Hund 102,00 € b) jeden weiteren Hund 120,00 € c) jeden gefährlichen Hund 600,00 € Neben einem gefährlichen Hund bzw. mehreren gefährlichen Hunden wird für andere im gleichen Haushalt gehaltenen Hunde die Hundesteuer nach Absatz 1 Buchstabe b) erhoben.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Jena?

    Im Jahr 2026 verlangt Jena für den ersten Hund 102 €. Der zweite Hund kostet 120 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Jena (Lesefassung). Fassung: Satzung vom 09.05.2019 (Amtsblatt 37/19 vom 19.09.2019), geändert durch Satzung vom 19.05.2021 (Amtsblatt 26/21 vom 01.07.2021, neue Steuersätze ab ….

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Jena?

    Für den zweiten Hund gilt in Jena ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 222 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 102,00 Euro und jeder weitere Hund 120,00 Euro im Jahr; neben gefährlichen Hunden (600,00 Euro je Hund) und neben befreiten oder ermäßigten Hunden wird für weitere Hunde im Haushalt der Satz für weitere Hunde (120,00 Euro) erhoben (§ 3 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2).

    Sind Rentner in Jena von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Jena kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Jena keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Jena laut Satzung: Hunde ausschließlich zum Schutz, zur Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen (u. a. Merkzeichen BL, GL, aG, G oder H), nur ein Hund je Person, auf schriftlichen Antrag (§ 4 Abs. 1 a), Rettungshunde mit bestandener Rettungshundeteam-Prüfung für Zivil-, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 4 Abs. 1 b), Therapiehunde staatlich anerkannter therapeutischer, (heil-)pädagogischer oder medizinischer Fachkräfte mit Ausbildungszertifikat (§ 4 Abs. 1 c), Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung, ein Hund je Person (§ 4 Abs. 1 d, seit 01.01.2025) und Hunde aus dem Jenaer Tierheim für ein Jahr; nach mehr als 2 Jahren im Tierheim bis zum Ableben des Hundes (§ 4 Abs. 2). Ermäßigt wird für: halber Steuersatz für brauchbare Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten bzw. Jagdscheininhabern oder Schweißhunde bestätigter Schweißhundeführer, mit festgestellter Brauchbarkeit nach ThürJHVO, auf Antrag (§ 4 Abs. 3), halber Steuersatz für Hunde mit nachweislich bestandener Begleithundeprüfung nach der Internationalen Gebrauchshunde-Prüfungsordnung der FCI, auf Antrag (§ 4 Abs. 4, seit 01.01.2025) und Erlass oder Ermäßigung im begründeten Einzelfall bei Unbilligkeit, auf Antrag (§ 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Jena anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Jena, Steuerbehörde (§ 8); E-Mail nicht amtlich geprüft», und zwar innerhalb von zwei Wochen, schriftlich (§ 8 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Jena.