Hundesteuer: Befreiung und Ermäßigung beantragen
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Kurze Antwort
Ob du von der Hundesteuer befreit wirst oder weniger zahlst, entscheidet die Satzung deiner Gemeinde. Einen bundesweiten Anspruch gibt es nicht. Verbreitet sind Befreiungen für Assistenz-, Blindenführ- und Rettungshunde, häufig auch Vergünstigungen für Tierheimhunde und in manchen Gemeinden für Bezieher bestimmter Sozialleistungen, in der Regel nur auf Antrag.

Befreiung oder Ermäßigung: der Unterschied
Bei einer Steuerbefreiung zahlst du für den betreffenden Hund gar keine Hundesteuer. Bei einer Ermäßigung zahlst du einen reduzierten Satz, zum Beispiel die Hälfte oder ein Viertel. Manche Gemeinden kennen außerdem einen Erlass, also den Verzicht auf eine bereits festgesetzte Steuer, etwa bei einer unbilligen Härte.
Weil die Hundesteuer eine Gemeindesteuer ist, legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest, welche Vergünstigungen es gibt. Der Landesgesetzgeber setzt nur den Rahmen über das Kommunalabgabengesetz. Was in einer Stadt gilt, kann in der Nachbargemeinde fehlen. Beachte auch, wie befreite und ermäßigte Hunde gezählt werden: Nach dem bayerischen Muster und der Bielefelder Satzung zählen befreite Hunde bei der Staffel nicht mit, ermäßigte dagegen schon.
Häufige Befreiungen
Ein Blick in verschiedene Satzungen zeigt wiederkehrende Gruppen. Die Mustersatzung des bayerischen Innenministeriums nennt unter anderem Hunde, die blinden, tauben oder schwerbehinderten Menschen helfen, geprüfte Rettungshunde, Hunde für öffentliche Aufgaben und Hunde, die vorübergehend im Tierheim untergebracht sind. Das Merkblatt der Stadt Bremen führt ähnliche Fälle auf, ergänzt um Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, und Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen.
Den Begriff Assistenzhund definiert das Behindertengleichstellungsgesetz in § 12e. Gemeint ist ein speziell ausgebildeter Hund, der einem Menschen mit Behinderungen die Teilhabe ermöglicht oder erleichtert, etwa mit einer Zertifizierung nach § 12g BGG oder einer Anerkennung als Hilfsmittel. Dieses Gesetz regelt allerdings Zutrittsrechte und nicht die Steuer. Ob und unter welchen Bedingungen ein Assistenzhund steuerfrei ist, bestimmt die Satzung. Bielefeld etwa verlangt Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und befreit nur einen Hund, der mindestens ein Jahr alt ist.
Häufige Ermäßigungen
Ermäßigungen knüpfen häufig an den Zweck der Haltung oder an die wirtschaftliche Lage an. Das bayerische Muster halbiert die Steuer für Hunde auf abgelegenen Anwesen und für geprüfte Jagd- oder Forsthunde. Bremen ermäßigt unter anderem für die Bewachung abgelegener Gebäude oder landwirtschaftlicher Gehöfte und für geprüfte Schutzhunde.
Bei Tierheimhunden gehen die Gemeinden verschiedene Wege. Bremen befreit Hunde aus dem Bremer Tierheim für ein Jahr, Köln befreit Tierheimhunde, Hamburg ermäßigt für Hunde aus dem Hamburger Tierheim, und das bayerische Muster sieht eine schrittweise Ermäßigung für bis zu zwölf Monate vor. Häufig gilt die Vergünstigung nur für Hunde aus bestimmten, anerkannten Tierheimen.
Für gefährliche Hunde oder Listenhunde schließen viele Satzungen Vergünstigungen ganz aus. So steht es im bayerischen Muster, und auch Hamburg gewährt für gefährliche Hunde weder Ermäßigung noch Erlass noch Befreiung.
Rentner, Bürgergeld und Sozialleistungen
Eine allgemeine Befreiung allein wegen des Rentenalters ist in den hier ausgewerteten Satzungen nicht vorgesehen. Entscheidend ist meist, ob du bestimmte Sozialleistungen beziehst. Die Regeln gehen dabei weit auseinander. Bielefeld ermäßigt die Steuer für einen Hund auf ein Viertel, wenn du Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehst oder ein vergleichbar geringes Einkommen hast. Köln ermäßigt bei Grundsicherung im Alter und anderen Leistungen nach dem SGB XII, schließt Bürgergeld nach dem SGB II aber ausdrücklich aus. Hamburg sieht für Bürgergeld und weitere Sozialleistungen einen vollständigen oder teilweisen Erlass vor.
Für Rentnerinnen und Rentner heißt das: Wer Grundsicherung im Alter bezieht, hat in manchen Gemeinden Chancen auf eine Vergünstigung, eine reine Altersrente genügt in der Regel nicht. Prüfe die Satzung deiner Gemeinde und frag bei der Steuerstelle nach.
Was Vergünstigungen nicht abdecken
Eine Befreiung oder Ermäßigung gilt nach vielen Satzungen nur für die Person, die sie beantragt hat, und meist nur für einen Hund. Hältst du mehrere Hunde, zahlst du für die weiteren in der Regel den normalen oder den erhöhten Satz. Wechselt der Hund den Halter, muss die neue Halterin oder der neue Halter selbst einen Antrag stellen.
Vergünstigungen ändern außerdem nichts an deinen übrigen Pflichten. Du musst den Hund trotzdem anmelden, und wenn die Satzung eine Steuermarke vorsieht, kann auch ein befreiter Hund eine erhalten. Manche Satzungen knüpfen Vergünstigungen zudem an persönliche Voraussetzungen. Bremen etwa verlangt, dass die Halterin oder der Halter in den letzten zehn Jahren nicht rechtskräftig wegen Tierquälerei verurteilt wurde. Prüfe solche Bedingungen, bevor du dich auf eine Vergünstigung verlässt.
So stellst du den Antrag
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es in der Regel nur auf Antrag. So gehst du vor:
- Satzung prüfen: Welche Vergünstigung passt, welche Nachweise und Fristen gelten?
- Antrag stellen: am besten zusammen mit der Anmeldung, weil viele Gemeinden erst ab Antragstellung oder ab dem Folgemonat ermäßigen.
- Nachweise beilegen: etwa Leistungsbescheid, Schwerbehindertenausweis, Prüfungszeugnis oder Übernahmevertrag des Tierheims.
- Bescheid prüfen: Wird der Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb der Frist aus der Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch einlegen.
- Änderungen melden: Entfallen die Voraussetzungen, musst du das melden, in Bielefeld und Hamburg innerhalb von zwei Wochen.
Quellen
- Bayerisches Staatsministerium des Innern: Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer (BayMBl. 2020 Nr. 471, geändert 22.07.2025) (Stand Oktober 2026)
- Stadt Bielefeld: Hundesteuersatzung (Beispiel einer NRW-Satzung) (Stand Oktober 2026)
- Stadt Köln: Hundesteuer, Ermäßigung und Befreiung (Stand Oktober 2026)
- Freie und Hansestadt Hamburg: Ermäßigung der Hundesteuer beantragen (Stand Oktober 2026)
- Bremen: Merkblatt Hundesteuer, Befreiungen und Ermäßigungen (Stand Oktober 2026)
- Behindertengleichstellungsgesetz, § 12e (Assistenzhunde) (Stand Oktober 2026)
Die 5 häufigsten Fragen
Kann ein Rentner von der Hundesteuer befreit werden?
Allein wegen des Rentenalters in der Regel nicht. Manche Gemeinden ermäßigen oder erlassen die Steuer aber, wenn du Grundsicherung im Alter oder andere Sozialleistungen beziehst. Ob das bei dir gilt, steht in der Satzung deiner Gemeinde.
Sind Hunde aus dem Tierschutz von der Steuer befreit?
Das hängt von der Gemeinde ab. Einige befreien Tierheimhunde befristet, etwa für ein Jahr, andere ermäßigen die Steuer oder gewähren gar keine Vergünstigung. Oft gilt die Regel nur für Hunde aus bestimmten, anerkannten Tierheimen, und Hunde aus dem Auslandstierschutz sind nicht automatisch erfasst.
Wie kann ich meinen Hund von der Steuer befreien?
Du stellst einen Antrag bei der Steuerstelle deiner Gemeinde und belegst, dass die Voraussetzungen der Satzung erfüllt sind. Ohne Antrag gibt es in aller Regel keine Befreiung. Stelle den Antrag möglichst zusammen mit der Anmeldung, damit keine Zeit verloren geht.
Gibt es eine Ermäßigung bei Bürgergeld?
In manchen Gemeinden ja, in anderen ausdrücklich nicht. Bielefeld ermäßigt bei Leistungen nach dem SGB II, Hamburg sieht einen Erlass vor, Köln schließt Bürgergeld dagegen aus. Maßgeblich ist allein die Satzung deiner Gemeinde.
Sind Assistenzhunde steuerfrei?
Viele Satzungen befreien Assistenz- und Blindenführhunde auf Antrag. Die Voraussetzungen unterscheiden sich, etwa bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder ein Mindestalter des Hundes. Das Behindertengleichstellungsgesetz definiert den Assistenzhund, regelt aber selbst keine Steuerbefreiung.