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Assistenzhund

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurz erklärt

Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der einem Menschen mit Behinderung Teilhabe ermöglicht. Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt Zutrittsrechte, die Hundesteuer regelt die Gemeinde.

Was ist ein Assistenzhund rechtlich?

Seit 2021 regeln die §§ 12e bis 12l des Behindertengleichstellungsgesetzes den Assistenzhund. Nach § 12e Abs. 3 BGG ist er ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen oder erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen soll. Als Assistenzhund gilt er zum Beispiel, wenn er mit seinem Menschen als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft zertifiziert ist oder von einem Kostenträger als Hilfsmittel anerkannt wurde.

Zu den Assistenzhunden zählen etwa Blindenführhunde, Signalhunde für gehörlose Menschen, Mobilitätshunde sowie Warn- und Anzeigehunde, zum Beispiel bei Diabetes oder Epilepsie.

Welche Rechte und Pflichten gelten?

§ 12e BGG gibt Menschen mit Assistenzhund ein Zutrittsrecht zu Anlagen und Einrichtungen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind. Der Zutritt darf nicht allein wegen des Hundes verweigert werden, es sei denn, das wäre eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung.

  • Zutrittsrecht nach § 12e Abs. 1 BGG
  • Kennzeichnungspflicht des Assistenzhundes nach § 12e Abs. 4 BGG
  • Haftpflichtversicherung nach § 12e Abs. 5 BGG
  • Sonderregeln für Blindenführhunde, die als Hilfsmittel der Krankenversicherung gewährt werden

Ist ein Assistenzhund von der Hundesteuer befreit?

Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt keine Steuern. Ob ein Assistenzhund steuerfrei ist, entscheidet deshalb die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Viele Satzungen befreien Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich hilfsbedürftigen Personen dienen. Einige nennen ausdrücklich Hunde für Menschen mit Epilepsie oder Diabetes, so etwa die Satzung der Gemeinde Hügelsheim. Ältere Satzungen verwenden den Begriff Assistenzhund oft noch nicht. Prüfe deshalb, ob dein Hund unter eine der beschriebenen Gruppen fällt, und stelle einen Antrag mit Nachweisen. Hilfreich sind etwa das Zertifikat der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft, die Bewilligung des Kostenträgers oder der Schwerbehindertenausweis. Lehnt die Gemeinde ab, kannst du den Bescheid innerhalb der Frist anfechten.

Quellen

Die 5 häufigsten Fragen: Assistenzhund

Muss ich für einen Assistenzhund Hundesteuer zahlen?

Das hängt von deiner Gemeinde ab. Viele Satzungen befreien Blindenführhunde und Hunde, die hilfsbedürftigen Menschen dienen. Die Befreiung musst du in der Regel beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Assistenzhund und Therapiehund?

Ein Assistenzhund unterstützt dauerhaft einen bestimmten Menschen mit Behinderung im Alltag. Ein Therapiehund wird von Fachkräften in Therapie oder Pädagogik bei wechselnden Menschen eingesetzt. Das Zutrittsrecht nach § 12e BGG gilt nur für Assistenzhunde.

Darf ein Assistenzhund in Geschäfte und Restaurants?

Grundsätzlich ja. Nach § 12e BGG darf der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen nicht allein wegen des Hundes verweigert werden. Eine Ausnahme gilt nur bei unverhältnismäßiger oder unbilliger Belastung.

Wie wird ein Hund als Assistenzhund anerkannt?

Zum Beispiel durch eine Zertifizierung als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nach § 12g BGG oder durch Anerkennung als Hilfsmittel bei einem Kostenträger. Die Ausbildung muss bestimmten Anforderungen genügen. Einzelheiten regelt die Assistenzhundeverordnung.

Muss ein Assistenzhund gekennzeichnet sein?

Ja. § 12e Abs. 4 BGG schreibt vor, dass ein Assistenzhund als solcher zu kennzeichnen ist. Außerdem muss für ihn eine Haftpflichtversicherung bestehen.

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