Hundesteuer Stralsund 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Stralsund beträgt 2026 für den ersten Hund 95 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 150 € fällig, für jeden weiteren 180 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 500 €.
Die Hundesteuer in Stralsund ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
So hoch ist die Hundesteuer in Stralsund
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 95 € |
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 500 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Stralsund berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Stralsund
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 08.12.2016 (Beschluss der Bürgerschaft vom 01.12.2016), Fassung vom 01.01.2017, gültig ab 01.01.2017
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Rechnest du die 95 € im Jahr herunter, landest du bei 7,92 € im Monat oder 0,26 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Stralsund ergeben nach heutigem Satz 475 €, zehn Jahre 950 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 245 € im Jahr, mit drei Hunden 425 €. Der zweite Hund allein macht 150 € aus.
Ein gefährlicher Hund kostet in Stralsund rund 5,3-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 41,67 € im Monat.
Einordnung im Vergleich
Stralsund zählt etwa 55.481 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Im Vergleich mit 4 erfassten Städten in Mecklenburg-Vorpommern (Median 95,50 €) liegt Stralsund genau auf der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Stralsund 5 € mehr als Greifswald und 1 € weniger als Neubrandenburg.
- Schwerin108 €
- Neubrandenburg96 €
- Stralsund95 €
- Greifswald90 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Stralsund gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 95,00 EUR, zweiter Hund 150,00 EUR, dritter und jeder weitere Hund 180,00 EUR; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 2), ermäßigte Hunde gelten als 1. Hund (§ 5 Abs. 3).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Stralsund 500 € im Jahr.
Als gefährlich gelten Hunde nach § 2 Abs. 1 bis 3 der Hundehalterverordnung M-V (HundehVO M-V) in der jeweils geltenden Fassung (§ 5 Abs. 4); Steuer für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 EUR (§ 5 Abs. 1). Keine Befreiung, Ermäßigung oder Züchtersteuer für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 6).
Welche Hunde in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht für Hunde in Stralsund
Die Hundesteuer regelt Stralsund selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Mecklenburg-Vorpommern die Vorschrift „Verordnung über das Führen und Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Stralsund in der Satzung fest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen, mit Schwerbehindertenausweis, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Hunde von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder von voll erwerbsgeminderten Personen, mit Feststellungsbescheid oder Rentennachweis, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)
- Hunde zur Bewachung von Herden oder von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigte Hunde, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
- Therapiehunde in tiergestützter medizinischer Behandlung mit Ausbildungszertifikat und Einsatznachweis, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung um die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Ermäßigung um die Hälfte für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung nach JagdHBVO M-V (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Ermäßigung um die Hälfte für Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Ermäßigung um die Hälfte für Hunde von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
- Ermäßigung um die Hälfte für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
- Züchtersteuer: für Zuchthunde von Züchtern mit mindestens zwei reinrassigen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) die Hälfte des Steuersatzes, mit Nachweisen u. a. VDH-Mitgliedschaft (§ 8)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Hansestadt Stralsund, Kämmereiamt, Abteilung Steuern, Heilgeiststraße 63, 18439 Stralsund; E-Mail kaemmereiamt@stralsund.de
- Frist: innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat (§ 11 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Stralsund anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Stralsund ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund (SA 20.04), Beschluss-Nr. 2016-VI-09-0514 vom 01. Dezember 2016
- Fassung
- Satzung vom 08.12.2016 (Beschluss der Bürgerschaft vom 01.12.2016), Fassung vom 01.01.2017, gültig ab 01.01.2017
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr - für den 1. Hund 95,00 EUR - für den 2. Hund 150,00 EUR - für den 3. und jeden weiteren Hund 180,00 EUR - für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 EUR
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Stralsund?
Im Jahr 2026 verlangt Stralsund für den ersten Hund 95 €. Der zweite Hund kostet 150 €, jeder weitere 180 €. Für einen Listenhund werden 500 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund (SA 20.04), Beschluss-Nr. 2016-VI-09-0514 vom 01. Dezember 2016. Fassung: Satzung vom 08.12.2016 (Beschluss der Bürgerschaft vom 01.12.2016), Fassung vom 01.01.2017, gültig ab 01.01.2017.
Was kosten zwei Hunde in Stralsund an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Stralsund ein Satz von 150 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 245 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 95,00 EUR, zweiter Hund 150,00 EUR, dritter und jeder weitere Hund 180,00 EUR; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 5 Abs. 2), ermäßigte Hunde gelten als 1. Hund (§ 5 Abs. 3).
Gibt es in Stralsund eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Stralsund kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Stralsund keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Stralsund laut Satzung: Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen, mit Schwerbehindertenausweis, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Hunde von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder von voll erwerbsgeminderten Personen, mit Feststellungsbescheid oder Rentennachweis, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2), Hunde zur Bewachung von Herden oder von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigte Hunde, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3) und Therapiehunde in tiergestützter medizinischer Behandlung mit Ausbildungszertifikat und Einsatznachweis, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Ermäßigung um die Hälfte für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung nach JagdHBVO M-V (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Ermäßigung um die Hälfte für Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Ermäßigung um die Hälfte für Hunde von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes (§ 7 Abs. 1 Nr. 4), Ermäßigung um die Hälfte für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) und Züchtersteuer: für Zuchthunde von Züchtern mit mindestens zwei reinrassigen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin) die Hälfte des Steuersatzes, mit Nachweisen u. a. VDH-Mitgliedschaft (§ 8). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Stralsund anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Hansestadt Stralsund, Kämmereiamt, Abteilung Steuern, Heilgeiststraße 63, 18439 Stralsund; E-Mail kaemmereiamt@stralsund.de», und zwar innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat (§ 11 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Mecklenburg-Vorpommern
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Stralsund. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.