Hundesteuer Greifswald 2026
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Kurze Antwort
Greifswald setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 90 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 130 € fällig, für jeden weiteren 220 €.
Für jeden Hund, der in Greifswald gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
Die Sätze in Greifswald
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 90 € |
| Zweiter Hund | 130 € |
| Jeder weitere Hund | 220 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Greifswald berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Greifswald
Quelle: Satzung · Stand Neufassung der Satzung, beschlossen von der Bürgerschaft am 12.12.2022 (BV-V/07/0655-01), ausgefertigt und im Internet öffentlich bekannt gemacht am …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Greifswald pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Greifswald 7,50 € Steuer, am Tag sind es 0,25 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 450 €, auf zehn Jahre 900 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 220 € im Jahr, mit drei Hunden 440 €. Der zweite Hund allein macht 130 € aus.
Einordnung im Vergleich
Mit rund 56.154 Einwohnern ist Greifswald keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Im Vergleich mit 4 erfassten Städten in Mecklenburg-Vorpommern (Median 95,50 €) liegt Greifswald unter der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Greifswald 5 € weniger als Stralsund und 6 € weniger als Neubrandenburg.
- Schwerin108 €
- Neubrandenburg96 €
- Stralsund95 €
- Greifswald90 €
Zweithund und weitere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Greifswald gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 90,00 Euro, zweiter Hund 130,00 Euro, jeder weitere Hund 220,00 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 3 Abs. 2).
Was für Listenhunde gilt
Greifswald verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde oder Listenhunde; es gelten die Sätze nach § 3 Abs. 1.
Welche Hunde in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Mecklenburg-Vorpommern fest. Grundlage ist „Verordnung über das Führen und Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Greifswald in der Satzung fest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde nachweislich in Deutschland versteuern (§ 4 Abs. 1)
- Diensthunde, die auch zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3)
- Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3)
- Blindenführhunde, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
- Einmalige Befreiung für 24 Monate nach Vorlage eines Hundeführerscheins, auf Antrag (§ 4 Abs. 4)
- Hunde, die nachweislich von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden, können auf Antrag befreit werden (Dauer in der Satzung nicht begrenzt) (§ 4 Abs. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Inhaber des Kultur- und Sozialpasses (KUS-Pass) zahlen auf Antrag für den 1. Hund 64,00 Euro, den 2. Hund 120,00 Euro, jeden weiteren Hund 175,00 Euro, längstens für die Gültigkeitsdauer des Passes (§ 3 Abs. 4)
- Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (Hund mindestens 1 Jahr alt), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die nachweislich für die Jagd verwendet werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Steuern; E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
- Fassung
- Neufassung der Satzung, beschlossen von der Bürgerschaft am 12.12.2022 (BV-V/07/0655-01), ausgefertigt und im Internet öffentlich bekannt gemacht am …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr -für den 1. Hund 90,00 Euro, -für den 2. Hund 130,00 Euro, -für jeden weiteren Hund 220,00 Euro.
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Greifswald 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Greifswald für den ersten Hund 90 €. Der zweite Hund kostet 130 €, jeder weitere 220 €. Grundlage ist die Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Fassung: Neufassung der Satzung, beschlossen von der Bürgerschaft am 12.12.2022 (BV-V/07/0655-01), ausgefertigt und im Internet öffentlich bekannt gemacht am ….
Was kostet ein zweiter Hund in Greifswald?
Für den zweiten Hund gilt in Greifswald ein Satz von 130 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 220 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 90,00 Euro, zweiter Hund 130,00 Euro, jeder weitere Hund 220,00 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 3 Abs. 2).
Sind Rentner in Greifswald von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Greifswald kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Inhaber des Kultur- und Sozialpasses (KUS-Pass) zahlen auf Antrag für den 1. Hund 64,00 Euro, den 2. Hund 120,00 Euro, jeden weiteren Hund 175,00 Euro, längstens für die Gültigkeitsdauer des Passes (§ 3 Abs. 4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Greifswald von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Greifswald laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde nachweislich in Deutschland versteuern (§ 4 Abs. 1), Diensthunde, die auch zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3), Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3), Blindenführhunde, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 6), Einmalige Befreiung für 24 Monate nach Vorlage eines Hundeführerscheins, auf Antrag (§ 4 Abs. 4) und Hunde, die nachweislich von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden, können auf Antrag befreit werden (Dauer in der Satzung nicht begrenzt) (§ 4 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Inhaber des Kultur- und Sozialpasses (KUS-Pass) zahlen auf Antrag für den 1. Hund 64,00 Euro, den 2. Hund 120,00 Euro, jeden weiteren Hund 175,00 Euro, längstens für die Gültigkeitsdauer des Passes (§ 3 Abs. 4), Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (Hund mindestens 1 Jahr alt), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und Ermäßigung auf die Hälfte für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die nachweislich für die Jagd verwendet werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Greifswald an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Steuern; E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
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