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Hundesteuer Greifswald 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Greifswald setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 90 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 130 € fällig, für jeden weiteren 220 €.

Für jeden Hund, der in Greifswald gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Die Sätze in Greifswald

Hundesteuer Greifswald 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund90 €
Zweiter Hund130 €
Jeder weitere Hund220 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Greifswald berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Greifswald

    Quelle: Satzung · Stand Neufassung der Satzung, beschlossen von der Bürgerschaft am 12.12.2022 (BV-V/07/0655-01), ausgefertigt und im Internet öffentlich bekannt gemacht am …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Greifswald pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Greifswald 7,50 € Steuer, am Tag sind es 0,25 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 450 €, auf zehn Jahre 900 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 220 € im Jahr, mit drei Hunden 440 €. Der zweite Hund allein macht 130 € aus.

    Einordnung im Vergleich

    Mit rund 56.154 Einwohnern ist Greifswald keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Im Vergleich mit 4 erfassten Städten in Mecklenburg-Vorpommern (Median 95,50 €) liegt Greifswald unter der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Greifswald 5 € weniger als Stralsund und 6 € weniger als Neubrandenburg.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Mecklenburg-Vorpommern
    1. Schwerin108 €
    2. Neubrandenburg96 €
    3. Stralsund95 €
    4. Greifswald90 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Greifswald gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 90,00 Euro, zweiter Hund 130,00 Euro, jeder weitere Hund 220,00 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 3 Abs. 2).

    Was für Listenhunde gilt

    Greifswald verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde oder Listenhunde; es gelten die Sätze nach § 3 Abs. 1.

    Welche Hunde in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Mecklenburg-Vorpommern fest. Grundlage ist „Verordnung über das Führen und Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Greifswald in der Satzung fest.

    Alle Regeln und Städte in Mecklenburg-Vorpommern

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde nachweislich in Deutschland versteuern (§ 4 Abs. 1)
    • Diensthunde, die auch zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
    • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3)
    • Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3)
    • Blindenführhunde, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
    • Einmalige Befreiung für 24 Monate nach Vorlage eines Hundeführerscheins, auf Antrag (§ 4 Abs. 4)
    • Hunde, die nachweislich von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden, können auf Antrag befreit werden (Dauer in der Satzung nicht begrenzt) (§ 4 Abs. 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Inhaber des Kultur- und Sozialpasses (KUS-Pass) zahlen auf Antrag für den 1. Hund 64,00 Euro, den 2. Hund 120,00 Euro, jeden weiteren Hund 175,00 Euro, längstens für die Gültigkeitsdauer des Passes (§ 3 Abs. 4)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (Hund mindestens 1 Jahr alt), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die nachweislich für die Jagd verwendet werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Steuern; E-Mail in der Satzung nicht genannt
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
    Fassung
    Neufassung der Satzung, beschlossen von der Bürgerschaft am 12.12.2022 (BV-V/07/0655-01), ausgefertigt und im Internet öffentlich bekannt gemacht am …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr -für den 1. Hund 90,00 Euro, -für den 2. Hund 130,00 Euro, -für jeden weiteren Hund 220,00 Euro.

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Greifswald 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Greifswald für den ersten Hund 90 €. Der zweite Hund kostet 130 €, jeder weitere 220 €. Grundlage ist die Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Fassung: Neufassung der Satzung, beschlossen von der Bürgerschaft am 12.12.2022 (BV-V/07/0655-01), ausgefertigt und im Internet öffentlich bekannt gemacht am ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Greifswald?

    Für den zweiten Hund gilt in Greifswald ein Satz von 130 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 220 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 90,00 Euro, zweiter Hund 130,00 Euro, jeder weitere Hund 220,00 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 3 Abs. 2).

    Sind Rentner in Greifswald von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Greifswald kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Inhaber des Kultur- und Sozialpasses (KUS-Pass) zahlen auf Antrag für den 1. Hund 64,00 Euro, den 2. Hund 120,00 Euro, jeden weiteren Hund 175,00 Euro, längstens für die Gültigkeitsdauer des Passes (§ 3 Abs. 4). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Greifswald von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Greifswald laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde nachweislich in Deutschland versteuern (§ 4 Abs. 1), Diensthunde, die auch zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3), Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3), Blindenführhunde, auf Antrag, alle zwei Jahre neu zu beantragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 6), Einmalige Befreiung für 24 Monate nach Vorlage eines Hundeführerscheins, auf Antrag (§ 4 Abs. 4) und Hunde, die nachweislich von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden, können auf Antrag befreit werden (Dauer in der Satzung nicht begrenzt) (§ 4 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Inhaber des Kultur- und Sozialpasses (KUS-Pass) zahlen auf Antrag für den 1. Hund 64,00 Euro, den 2. Hund 120,00 Euro, jeden weiteren Hund 175,00 Euro, längstens für die Gültigkeitsdauer des Passes (§ 3 Abs. 4), Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (Hund mindestens 1 Jahr alt), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und Ermäßigung auf die Hälfte für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die nachweislich für die Jagd verwendet werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Greifswald an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Steuern; E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Mecklenburg-Vorpommern

    Alle Städte in Mecklenburg-Vorpommern

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Greifswald. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.