Hundesteuer Schwerin 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Schwerin beträgt 2026 für den ersten Hund 108 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 200 €, jeder weitere 350 €. Listenhunde kosten 700 € im Jahr.
Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Schwerin staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.
Hundesteuer Schwerin 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 108 € |
| Zweiter Hund | 200 € |
| Jeder weitere Hund | 350 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 700 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Schwerin berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Schwerin
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.01.2001, zuletzt geändert durch die 6. Änderung der Hundesteuersatzung (Beschluss der Stadtvertretung vom 10.07.2023, ausgefertigt Juli 2023), …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Schwerin im Jahr kostet
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 9 € pro Monat für einen Hund in Schwerin. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 108 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 540 € und in zehn Jahren 1.080 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 308 € im Jahr, mit drei Hunden 658 €. Der zweite Hund allein macht 200 € aus.
Der Satz für Listenhunde ist in Schwerin rund 6,5-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 58,33 € pro Monat.
Wie teuer ist Schwerin?
Schwerin ist mit rund 97.922 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Schwerin gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 108,00 Euro, zweiter Hund 200,00 Euro, dritter und jeder weitere Hund 350,00 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 2).
Listenhunde in Schwerin
Für einen gefährlichen Hund verlangt Schwerin 700 € im Jahr.
Als gefährlich gelten Hunde, die nach der Hundehalterverordnung M-V (HundehVO M-V) als gefährlich gelten (§ 5); Steuer für den ersten gefährlichen Hund 700,00 Euro, für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 Euro (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 und 5).
Welche Hunde in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Was in Mecklenburg-Vorpommern für Hundehalter gilt
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Mecklenburg-Vorpommern fest. Grundlage ist „Verordnung über das Führen und Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Schwerin in der Satzung fest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildung und Zertifikat, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder Schwerhöriger bei Merkzeichen Bl, hS, aG, Gl, G oder H im Schwerbehindertenausweis, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
- Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde zur Bewachung von Herden (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
- Hunde aus dem Tierheim der Landeshauptstadt Schwerin für 3 Jahre ab dem Ersten des Folgemonats nach Haltungsbeginn, nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 7 Abs. 1)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 2)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Landeshauptstadt Schwerin, Steuern & Abgaben (Hundesteuer); E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens; bei Welpen nach Erreichen des steuerbaren Alters von zwei Monaten (§ 9 Abs. 1, § 3 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Schwerin anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin in der Fassung der 6. Änderungssatzung (Lesefassung)
- Fassung
- Satzung vom 22.01.2001, zuletzt geändert durch die 6. Änderung der Hundesteuersatzung (Beschluss der Stadtvertretung vom 10.07.2023, ausgefertigt Juli 2023), …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich 1. für den ersten Hund 108,00 Euro 2. für den zweiten Hund 200,00 Euro 3. für den dritten und jeden weiteren Hund 350,00 Euro 4. für den ersten gefährlichen Hund 700,00 Euro 5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 Euro
Fragen und Antworten zu Schwerin
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwerin 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Schwerin für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 200 €, jeder weitere 350 €. Für einen Listenhund werden 700 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin in der Fassung der 6. Änderungssatzung (Lesefassung). Fassung: Satzung vom 22.01.2001, zuletzt geändert durch die 6. Änderung der Hundesteuersatzung (Beschluss der Stadtvertretung vom 10.07.2023, ausgefertigt Juli 2023), ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Schwerin?
Für den zweiten Hund gilt in Schwerin ein Satz von 200 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 308 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 108,00 Euro, zweiter Hund 200,00 Euro, dritter und jeder weitere Hund 350,00 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 2).
Sind Rentner in Schwerin von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Schwerin kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Schwerin von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Schwerin laut Satzung: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildung und Zertifikat, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder Schwerhöriger bei Merkzeichen Bl, hS, aG, Gl, G oder H im Schwerbehindertenausweis, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4), Hunde zur Bewachung von Herden (§ 6 Abs. 1 Nr. 5) und Hunde aus dem Tierheim der Landeshauptstadt Schwerin für 3 Jahre ab dem Ersten des Folgemonats nach Haltungsbeginn, nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag (§ 7 Abs. 1) und Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Schwerin an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Landeshauptstadt Schwerin, Steuern & Abgaben (Hundesteuer); E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens; bei Welpen nach Erreichen des steuerbaren Alters von zwei Monaten (§ 9 Abs. 1, § 3 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Schwerin redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.