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Hundesteuer Neubrandenburg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Neubrandenburg 96 € Hundesteuer. Für den zweiten Hund werden 150 € fällig, für jeden weiteren 200 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Neubrandenburg am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

Hundesteuer Neubrandenburg 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Neubrandenburg
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund200 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Neubrandenburg

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Neubrandenburg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2019, in Kraft ab 01.01.2020 (§ 14)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Rechnest du die 96 € im Jahr herunter, landest du bei 8 € im Monat oder 0,26 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Neubrandenburg ergeben nach heutigem Satz 480 €, zehn Jahre 960 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Neubrandenburg zusammen 246 € im Jahr, also 150 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 446 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Neubrandenburg rund 6,3-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Neubrandenburg zählt etwa 59.494 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Der Median der 4 ausgewerteten Städte in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 95,50 €. Der Satz in Neubrandenburg liegt genau auf diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Neubrandenburg 6 € mehr als Greifswald und 1 € mehr als Stralsund.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Mecklenburg-Vorpommern
    1. Schwerin108 €
    2. Neubrandenburg96 €
    3. Stralsund95 €
    4. Greifswald90 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Neubrandenburg gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 €, der zweite 150 € und der dritte sowie jeder weitere 200 € im Jahr; gefährliche Hunde kosten jeweils 600 €.

    Listenhunde in Neubrandenburg

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Neubrandenburg 600 € im Jahr.

    § 5 Abs. 1 Nr. 4 verweist für gefährliche Hunde auf § 2 Abs. 1 bis 3 der Hundehalterverordnung M-V; eine eigene Rasseliste enthält die Satzung nicht. Für gefährliche Hunde gibt es keine Steuervergünstigung (§ 8 Abs. 5).

    Welche Hunde in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Mecklenburg-Vorpommern fest. Grundlage ist „Verordnung über das Führen und Halten von Hunden“.

    Mecklenburg-Vorpommern führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Neubrandenburg trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Alle Regeln und Städte in Mecklenburg-Vorpommern

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Steuerfrei: Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Steuerfrei: aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen o. ä. untergebrachte Hunde (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • auf Antrag: Blindenbegleithunde (§ 6 Abs. 2 Nr. 1)
    • auf Antrag: ausgebildete Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)
    • auf Antrag: Therapiehunde für tiergestützte medizinische Behandlung (§ 6 Abs. 2 Nr. 3)
    • auf Antrag: Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen (§ 6 Abs. 2 Nr. 4)
    • auf Antrag: Herdenschutzhunde und Hunde von Berufsjägern (§ 6 Abs. 2 Nr. 5)
    • Hunde aus dem Tierheim Neubrandenburg für 1 Jahr (§ 6 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Hälfte für Schutzhunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden; Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 7)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Neubrandenburg, Steuern, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, E-Mail steuern@neubrandenburg.de
    • Frist: innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von vier Monaten erreicht hat (§ 10 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Neubrandenburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Neubrandenburg (Hundesteuersatzung)
    Fassung
    Satzung nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2019, in Kraft ab 01.01.2020 (§ 14)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 1. für den 1. Hund 96,00 EUR 2. für den 2. Hund 150,00 EUR 3. für den 3. und jeden weiteren Hund 200,00 EUR

    Fragen und Antworten zu Neubrandenburg

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neubrandenburg?

    Im Jahr 2026 verlangt Neubrandenburg für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 150 €, jeder weitere 200 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Neubrandenburg (Hundesteuersatzung). Fassung: Satzung nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2019, in Kraft ab 01.01.2020 (§ 14).

    Was kosten zwei Hunde in Neubrandenburg an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Neubrandenburg ein Satz von 150 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 246 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 €, der zweite 150 € und der dritte sowie jeder weitere 200 € im Jahr; gefährliche Hunde kosten jeweils 600 €.

    Sind Rentner in Neubrandenburg von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Neubrandenburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Neubrandenburg keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Neubrandenburg laut Satzung: Steuerfrei: Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Steuerfrei: aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen o. ä. untergebrachte Hunde (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), auf Antrag: Blindenbegleithunde (§ 6 Abs. 2 Nr. 1), auf Antrag: ausgebildete Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen (§ 6 Abs. 2 Nr. 2), auf Antrag: Therapiehunde für tiergestützte medizinische Behandlung (§ 6 Abs. 2 Nr. 3), auf Antrag: Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen (§ 6 Abs. 2 Nr. 4), auf Antrag: Herdenschutzhunde und Hunde von Berufsjägern (§ 6 Abs. 2 Nr. 5) und Hunde aus dem Tierheim Neubrandenburg für 1 Jahr (§ 6 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Hälfte für Schutzhunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden; Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Neubrandenburg anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Neubrandenburg, Steuern, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, E-Mail steuern@neubrandenburg.de», und zwar innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von vier Monaten erreicht hat (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Mecklenburg-Vorpommern

    Alle Städte in Mecklenburg-Vorpommern

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Neubrandenburg redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.