Hundesteuer Magdeburg 2026
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Kurze Antwort
Magdeburg setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 114 € pro Jahr fest.
Kommt ein Hund in einen Haushalt in Magdeburg, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.
Hundesteuer Magdeburg 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 114 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 114 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 114 € |
| Steuermarke | nein |
Rechner: Was zahlst du in Magdeburg?
Hundesteuer pro Jahr in Magdeburg
Quelle: Satzung · Stand Neufassung beschlossen vom Stadtrat am 13. Juni 2024, ausgefertigt 15.07.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 14 vom 19. Juli 2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Magdeburg im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Magdeburg 9,50 € Steuer, am Tag sind es 0,31 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 570 €, auf zehn Jahre 1.140 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Bei zwei Hunden steigt in Magdeburg der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 228 € im Jahr, also 114 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 342 €.
Magdeburg im Vergleich
Bei rund 244.494 Einwohnern zählt Magdeburg zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.
Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Zweithund und weitere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Magdeburg gilt laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 6 beträgt die Steuer jährlich für jeden Hund 114,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 114,00 Euro.
Was für Listenhunde gilt
Magdeburg verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde; es gilt der Einheitssatz nach § 6.
Welche Hunde in Sachsen-Anhalt als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Sachsen-Anhalt
Regeln des Landes
Die Hundesteuer regelt Magdeburg selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Sachsen-Anhalt die Vorschrift „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“.
Sachsen-Anhalt nennt 4 Rassen ausdrücklich, etwa Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Für die Hundesteuer in Magdeburg kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Eine Hundehaftpflicht ist in Sachsen-Anhalt für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser Personen dienen (§ 8 Nr. 1)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen (§ 8 Nr. 2)
- Hunde aus dem städtischen Tierheim Magdeburg, für drei Jahre (§ 8 Nr. 3)
- ausgebildete und zugelassene Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (§ 8 Nr. 4)
- geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 8 Nr. 5)
- erfolgreich geprüfte Jagdhunde mit jährlicher Bestätigung der unteren Jagdbehörde (§ 8 Nr. 6)
- zertifizierte Assistenzhunde mit mindestens 12 Einsätzen im Jahr in sozialen Einrichtungen (§ 8 Nr. 7)
- Befreiung nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat des Antragseingangs (§ 7, § 8)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte der Steuer (57,00 Euro laut amtlicher Dienstleistungsseite) für einen Hund bei Bezug von Leistungen nach SGB XII oder SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder mit gültiger Otto-City-Card, auf Antrag (§ 9)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Finanzservice, Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern, Katzensprung 2, 39104 Magdeburg; Tel. 0391 540-2623 / -2962; E-Mail nur über Kontaktformular
- Frist: innerhalb von 14 Tagen nach Entstehung der Steuerpflicht (§ 11 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Magdeburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg, Amtsblatt für die Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 14 vom 19. Juli 2024
- Fassung
- Neufassung beschlossen vom Stadtrat am 13. Juni 2024, ausgefertigt 15.07.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 14 vom 19. Juli 2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich für jeden Hund 114,00 Euro. Soweit der Hund nicht das gesamte Kalenderjahr gehalten wird, beträgt die Steuer für jeden Monat der Steuerpflicht ein Zwölftel des Jahresbetrages.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Magdeburg
Was kostet die Hundesteuer in Magdeburg 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Magdeburg für den ersten Hund 114 €. Grundlage ist die Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg, Amtsblatt für die Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 14 vom 19. Juli 2024. Fassung: Neufassung beschlossen vom Stadtrat am 13. Juni 2024, ausgefertigt 15.07.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 14 vom 19. Juli 2024.
Was kosten zwei Hunde in Magdeburg an Steuer?
In Magdeburg kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 114 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Keine Staffel: Nach § 6 beträgt die Steuer jährlich für jeden Hund 114,00 Euro, bei zwei Hunden je Hund 114,00 Euro.
Sind Rentner in Magdeburg von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Magdeburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte der Steuer (57,00 Euro laut amtlicher Dienstleistungsseite) für einen Hund bei Bezug von Leistungen nach SGB XII oder SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder mit gültiger Otto-City-Card, auf Antrag (§ 9) und zertifizierte Assistenzhunde mit mindestens 12 Einsätzen im Jahr in sozialen Einrichtungen (§ 8 Nr. 7). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Magdeburg?
Steuerfrei sind in Magdeburg laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser Personen dienen (§ 8 Nr. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H dienen (§ 8 Nr. 2), Hunde aus dem städtischen Tierheim Magdeburg, für drei Jahre (§ 8 Nr. 3), ausgebildete und zugelassene Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (§ 8 Nr. 4), geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 8 Nr. 5), erfolgreich geprüfte Jagdhunde mit jährlicher Bestätigung der unteren Jagdbehörde (§ 8 Nr. 6), zertifizierte Assistenzhunde mit mindestens 12 Einsätzen im Jahr in sozialen Einrichtungen (§ 8 Nr. 7) und Befreiung nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat des Antragseingangs (§ 7, § 8). Ermäßigt wird für: Hälfte der Steuer (57,00 Euro laut amtlicher Dienstleistungsseite) für einen Hund bei Bezug von Leistungen nach SGB XII oder SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder mit gültiger Otto-City-Card, auf Antrag (§ 9). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Magdeburg an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Finanzservice, Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern, Katzensprung 2, 39104 Magdeburg; Tel. 0391 540-2623 / -2962; E-Mail nur über Kontaktformular», und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Entstehung der Steuerpflicht (§ 11 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Sachsen-Anhalt
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Magdeburg. Stand 22.10.2026.