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Hundesteuer Halle (Saale) 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Halle (Saale) beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Für einen zweiten Hund werden 180 € fällig. Listenhunde kosten 720 € im Jahr.

In Halle (Saale) richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

So hoch ist die Hundesteuer in Halle (Saale)

Jahresbeträge in Halle (Saale)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €
Listenhund (gefährlicher Hund)720 €
Steuermarkenein

Hundesteuer für Halle (Saale) berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Halle (Saale)

    Quelle: Satzung · Stand Neufassung vom 26.11.2025 (Stadtratsbeschluss und Ausfertigung 26.11.2025, Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) Nr. 27 vom 12.12.2025), gültig ab 01.01.2026

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Halle (Saale) im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Halle (Saale) 10 € Steuer, am Tag sind es 0,33 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 600 € zusammen, in zehn Jahren 1.200 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Halle (Saale) zusammen 300 € im Jahr, also 180 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 480 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Halle (Saale) 6-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 60 € im Monat.

    Wie teuer ist Halle (Saale)?

    Bei rund 226.186 Einwohnern zählt Halle (Saale) zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.

    Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Mehrere Hunde in Halle (Saale)

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Halle (Saale) gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 120,00 Euro und der zweite und jeder weitere Hund je 180,00 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 3 Abs. 2).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Halle (Saale) 720 € im Jahr.

    § 3 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3–5: 720,00 Euro für jeden gefährlichen Hund; gefährlich sind Hunde, bei denen nach besonderer Veranlagung, Erziehung oder Charaktereigenschaft eine erhöhte Verletzungsgefahr oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht; die Satzung nennt u. a. Bullterrier, Pit-Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu und Mastiff sowie deren Kreuzungen (§ 3 Abs. 4 und 5).

    Welche Hunde in Sachsen-Anhalt als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Sachsen-Anhalt

    Landesrecht für Hunde in Halle (Saale)

    Die Hundesteuer regelt Halle (Saale) selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Sachsen-Anhalt die Vorschrift „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“.

    Sachsen-Anhalt nennt 4 Rassen ausdrücklich, etwa Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier. Für die Hundesteuer in Halle (Saale) kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.

    Wichtig für alle Halter in Halle (Saale): Sachsen-Anhalt schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.

    Alle Regeln und Städte in Sachsen-Anhalt

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen, die sich höchstens zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn der Hund in Deutschland bereits versteuert oder steuerfrei ist (§ 4 Abs. 1)
    • Auf Antrag Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 2)
    • Auf Antrag Rettungshunde einer von der Kommune anerkannten Rettungshundestaffel (§ 4 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Auf Antrag um die Hälfte für einen über ein Jahr alten Wachhund eines Anwesens, das mehr als 400 m Fußweg vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegt (§ 5 Abs. 1)
    • Auf Antrag dauerhaft bis zu 50 % bei Übernahme eines oder mehrerer Hunde aus dem Tierheim der Stadt (§ 5 Abs. 2)
    • Auf Antrag bis zu 50 % für geprüfte Jagdhunde mit jährlich bestätigtem Einsatz, Halter Mitglied der Jägerschaft der Stadt Halle (Saale) e. V. (§ 5 Abs. 3)
    • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4); schriftlicher Antrag spätestens vier Wochen vor Monatsbeginn (§ 6)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Halle (Saale) an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Halle (Saale), Team Hundesteuer, Schmeerstraße 1, 06108 Halle (Saale), E-Mail hundesteuer@halle.de
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; Abmeldung binnen 14 Tagen nach Ende der Haltung (§ 8 Abs. 1 und 2)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Halle (Saale) ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
    Fassung
    Neufassung vom 26.11.2025 (Stadtratsbeschluss und Ausfertigung 26.11.2025, Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) Nr. 27 vom 12.12.2025), gültig ab 01.01.2026
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 120,00 Euro b) für den zweiten Hund und jeden weiteren 180,00 Euro c) für jeden gefährlichen Hund 720,00 Euro

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Halle (Saale)

    Was kostet die Hundesteuer in Halle (Saale) 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Halle (Saale) für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 180 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Fassung: Neufassung vom 26.11.2025 (Stadtratsbeschluss und Ausfertigung 26.11.2025, Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) Nr. 27 vom 12.12.2025), gültig ab 01.01.2026.

    Was kosten zwei Hunde in Halle (Saale) an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Halle (Saale) ein Satz von 180 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 300 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 120,00 Euro und der zweite und jeder weitere Hund je 180,00 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 3 Abs. 2).

    Muss ich als Rentner in Halle (Saale) Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Halle (Saale) kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Halle (Saale)?

    Steuerfrei sind in Halle (Saale) laut Satzung: Personen, die sich höchstens zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn der Hund in Deutschland bereits versteuert oder steuerfrei ist (§ 4 Abs. 1), Auf Antrag Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 2) und Auf Antrag Rettungshunde einer von der Kommune anerkannten Rettungshundestaffel (§ 4 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Auf Antrag um die Hälfte für einen über ein Jahr alten Wachhund eines Anwesens, das mehr als 400 m Fußweg vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegt (§ 5 Abs. 1), Auf Antrag dauerhaft bis zu 50 % bei Übernahme eines oder mehrerer Hunde aus dem Tierheim der Stadt (§ 5 Abs. 2), Auf Antrag bis zu 50 % für geprüfte Jagdhunde mit jährlich bestätigtem Einsatz, Halter Mitglied der Jägerschaft der Stadt Halle (Saale) e. V. (§ 5 Abs. 3) und Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4); schriftlicher Antrag spätestens vier Wochen vor Monatsbeginn (§ 6). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Halle (Saale) anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Halle (Saale), Team Hundesteuer, Schmeerstraße 1, 06108 Halle (Saale), E-Mail hundesteuer@halle.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; Abmeldung binnen 14 Tagen nach Ende der Haltung (§ 8 Abs. 1 und 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Sachsen-Anhalt

    Alle Städte in Sachsen-Anhalt

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Halle (Saale). Stand 22.10.2026.