Zum Inhalt springen

Sachkundenachweis für Hundehalter: wer ihn braucht und wie die Prüfung abläuft

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

6 Minuten Lesezeit · 9 Abschnitte

Kurze Antwort

Einen Sachkundenachweis brauchst du in Niedersachsen immer und in Bremen, wenn du seit dem 1. Juli 2026 neu einen Hund hältst. In Nordrhein-Westfalen gilt er für große, bestimmte und gefährliche Hunde, in den meisten anderen Ländern nur für gefährliche Hunde. Der Nachweis besteht in der Regel aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung bei einem anerkannten Prüfer oder einer Bescheinigung der Behörde.

Fragebogen zur Sachkundeprüfung auf einem Tisch, daneben ein liegender Hund
Illustration: KI-generiert

Was ist ein Sachkundenachweis?

Mit dem Sachkundenachweis belegst du gegenüber der Behörde, dass du einen Hund sicher halten und führen kannst. Das Niedersächsische Hundegesetz nennt in § 3 Abs. 2 die Inhalte: Tierschutzrecht, Verhalten und rassetypische Eigenschaften von Hunden, das Erkennen gefährlicher Situationen, Erziehung und die geltenden Rechtsvorschriften. In der praktischen Prüfung wendest du dieses Wissen mit einem Hund an.

Im Alltag heißt der Nachweis oft Hundeführerschein. Ein Hundeführerschein ist aber nur dann ein Sachkundenachweis im Sinne des Gesetzes, wenn dein Land ihn anerkennt. Kosten, Online-Theorie und Vorteile bei der Leinenpflicht findest du im Ratgeber zum Hundeführerschein.

Wer braucht einen Sachkundenachweis?

Ob du einen Nachweis brauchst, hängt von deinem Bundesland und deinem Hund ab. Der Überblick nach unseren Länderdaten:

  • Niedersachsen: jeder Halter (§ 3 NHundG), Theorie vor Beginn der Haltung, Praxis im ersten Jahr
  • Bremen: seit 1. Juli 2026 jeder neue Halter (§ 3 BremHundeG); wer schon vorher einen Hund hielt, nur bei gefährlichen und gelisteten Hunden, mit Frist bis 30. Juni 2028
  • Nordrhein-Westfalen: Halter gefährlicher Hunde, bestimmter Rassen und großer Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§§ 4, 10, 11 LHundG NRW)
  • Berlin: Halter gefährlicher Hunde binnen acht Wochen; außerdem Voraussetzung für die Befreiung von der Leinenpflicht
  • Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt: Halter gefährlicher Hunde, als Voraussetzung für die Erlaubnis
  • Baden-Württemberg: Halter von Kampfhunden im Sinne der Polizeiverordnung, als Voraussetzung für die Erlaubnis
  • Schleswig-Holstein und Thüringen: Pflicht nur bei gefährlichen Hunden, für alle anderen freiwillig
  • Hamburg: keine allgemeine Pflicht; für die Befreiung von der Anleinpflicht eine Gehorsamsprüfung
  • Bayern: Art. 37 LStVG nennt für Kampfhunde keinen Sachkundenachweis als Erlaubnisvoraussetzung
  • Saarland: amtlicher Text noch nicht geprüft, siehe Länderseite

Sachkunde bei gefährlichen Hunden: ein Teil der Erlaubnis

Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht in fast allen Ländern eine Erlaubnis der Behörde. Die Sachkunde ist dabei nur eine von mehreren Voraussetzungen. In Nordrhein-Westfalen verlangt § 4 LHundG unter anderem Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, eine ausbruchsichere Unterbringung, eine besondere Haftpflichtversicherung und einen Mikrochip. In Brandenburg gehört nach § 6 HundehV ebenfalls der Nachweis einer Haftpflichtversicherung dazu, in Sachsen nach § 5 GefHundG eine besondere Haftpflichtversicherung.

In Thüringen bezieht sich die Sachkunde bei gefährlichen Hunden auf den konkreten Hund. Außerdem kann die Behörde dort nach § 5 Abs. 4 ThürTierGefG eine Sachkundeprüfung anordnen, wenn es Anhaltspunkte für eine Haltung gibt, die Gefahren fördert. Ob dein Hund als gefährlich gilt, ergibt sich aus Rasselisten oder aus seinem Verhalten. Das erklären wir auf der Seite zu Listenhunden.

Bremen: Was neue und bisherige Halter beachten müssen

Bremen hat sein Hundegesetz 2025 neu gefasst. Seit dem 1. Juli 2026 gilt dort die Sachkundepflicht nach § 3 BremHundeG. Wer seitdem einen Hund aufnimmt, legt die theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung ab und die praktische im ersten Jahr, ähnlich wie in Niedersachsen.

Wer seinen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hielt, ist nur bei gefährlichen und gelisteten Hunden betroffen. Für diese Halter läuft eine Frist bis zum 30. Juni 2028. Prüfe den Wortlaut des Gesetzes, wenn du unsicher bist, ob dein Hund darunter fällt, und frag im Zweifel bei der Ortspolizeibehörde nach.

Welche Ausnahmen gibt es?

In Niedersachsen gilt als sachkundig, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Ausgenommen sind nach § 3 Abs. 6 NHundG außerdem unter anderem Tierärzte, Personen, die Jagdhunde-Brauchbarkeitsprüfungen abnehmen oder bestanden haben, Verantwortliche für Diensthunde und Halter von Blinden- und Assistenzhunden.

Bremen verlangt von Haltern, die in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund hatten, nur die praktische Prüfung. Auch dort sind unter anderem Tierärzte sowie Halter von Dienst- und Assistenzhunden ausgenommen. In Berlin gilt als sachkundig, wer in den letzten fünf Jahren drei Jahre ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. In Nordrhein-Westfalen zählen nach § 6 Abs. 3 LHundG unter anderem Tierärzte, Jagdscheininhaber und Polizeihundeführer als sachkundig. Wer mit seinem Hund nur zu Besuch nach Niedersachsen kommt, braucht dort laut LAVES keinen Sachkundenachweis, der Hund muss aber gechippt und haftpflichtversichert sein.

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die meisten Länder teilen die Prüfung in Theorie und Praxis. Niedersachsen beschreibt das am ausführlichsten: Die Theorie besteht laut Landesamt LAVES aus 35 Fragen mit jeweils einer richtigen Antwort. Die Praxis dauert etwa eine Stunde und findet in einer reizarmen Umgebung, auf einer Freilauffläche und im öffentlichen Verkehrsraum statt. Beide Teile dürfen beliebig oft wiederholt werden, und die Praxis musst du nicht unbedingt mit dem eigenen Hund ablegen.

Die Prüfer stehen in Niedersachsen auf einer Liste des LAVES. Qualifiziert sind sie in der Regel über eine Zertifizierung der Tierärztekammer Niedersachsen, daneben können etwa Leistungsrichter des Hundesportverbands oder Fachtierärzte anerkannt werden. Auch einige Hundeführerscheine von Verbänden erkennt das Land als gleichwertig an, wenn Theorie und Praxis vollständig bestanden sind.

Wer prüft, legt das Landesrecht fest. In Niedersachsen sind es vom LAVES anerkannte Prüfer. In Nordrhein-Westfalen stellt für gefährliche Hunde der amtliche Tierarzt die Sachkundebescheinigung aus, für große Hunde und Hunde bestimmter Rassen auch anerkannte Sachverständige. Hessen verlangt für gefährliche Hunde die Bescheinigung einer benannten sachverständigen Person oder Stelle. In Sachsen umfasst der Nachweis nach dem GefHundG theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten, in Brandenburg legst du die Praxis in der Regel mit dem eigenen Hund ab.

Online geht nur der theoretische Teil, und nur dort, wo das Land es zulässt. In Niedersachsen bieten anerkannte Prüfer die Theorie online oder auf Papier an. Die praktische Prüfung findet immer mit Hund vor Ort statt.

Achte bei Online-Angeboten genau auf die Formulierung. Ein Lernkurs oder ein Zertifikat eines Anbieters ist noch kein amtlich anerkannter Nachweis. Ob ein Prüfer anerkannt ist, erfährst du beim zuständigen Landesamt oder bei deiner Ordnungsbehörde.

Was kostet der Sachkundenachweis?

Eine einheitliche Gebühr gibt es nicht. Für Niedersachsen nennt das LAVES ab 40 Euro für die schriftliche Theorie und ab 40 Euro für die Praxis, die Online-Theorie kann günstiger sein. Diese Angabe hat den Stand August 2020. Jeder Wiederholungsversuch kostet erneut.

Wo eine Behörde oder der amtliche Tierarzt die Bescheinigung ausstellt, richten sich die Gebühren nach dem jeweiligen Landes- oder Kommunalrecht. Frag vor dem Termin bei der zuständigen Stelle oder beim Prüfer nach dem Preis und danach, was er umfasst.

Was hat der Sachkundenachweis mit der Hundesteuer zu tun?

Rechtlich nichts: Sachkunde regelt das Ordnungsrecht des Landes, die Hundesteuer die Satzung deiner Gemeinde. Trotzdem gibt es Berührungspunkte. Schleswig-Holstein und Thüringen erlauben ihren Gemeinden, Halter mit freiwillig abgelegter Sachkundeprüfung bei der Steuer zu entlasten. In Thüringen steht in § 5 Abs. 5 ThürTierGefG, das Nähere regle die jeweilige Steuersatzung.

Für Halter gefährlicher Hunde ist der Nachweis oft nur eine von mehreren Auflagen. Viele Gemeinden verlangen für Listenhunde zusätzlich einen deutlich höheren Steuersatz, und manche Satzungen schließen gefährliche Hunde von Ermäßigungen aus. Was in deiner Gemeinde gilt, siehst du auf der Gemeindeseite.

Unabhängig vom Landesrecht belohnen einzelne Städte eine freiwillige Prüfung. Die Stadt Nürnberg nennt den Hundeführerschein als möglichen Grund für eine einmalige Vergünstigung bei der Hundesteuer. Einen Anspruch hast du nur, wenn die Satzung deiner Gemeinde das vorsieht. Stell den Antrag zusammen mit dem Prüfungszeugnis bei der Steuerstelle.

Bescheinigung aufbewahren und vorzeigen

In Niedersachsen musst du die Bescheinigung beim Spaziergang nicht mitführen, aber auf Verlangen der Behörde vorlegen können. Bescheinigungen anerkannter Prüfer aus der Zeit vor Juli 2013 gelten dort weiter. Bewahre das Original deshalb sicher auf und mach dir eine Kopie. Nachweisen muss die Sachkunde in Niedersachsen nur die Person, die als Halter gilt. Familienmitglieder brauchen eine eigene Bescheinigung, sobald sie selbst einen Hund halten.

Ziehst du um, prüft die neue Behörde, ob sie deinen Nachweis anerkennt. Niedersachsen behandelt Prüfer, die in einem anderen Bundesland anerkannt sind, nach § 3 Abs. 4 NHundG als anerkannt. Eine automatische Anerkennung in allen Ländern gibt es aber nicht.

Quellen

Die 5 häufigsten Fragen

Wer braucht einen Sachkundenachweis für den Hund?

In Niedersachsen jeder Halter, in Bremen jeder, der seit dem 1. Juli 2026 neu einen Hund hält. Nordrhein-Westfalen verlangt ihn für große, bestimmte und gefährliche Hunde, die meisten anderen Länder nur für gefährliche Hunde.

Wie lange gilt der Sachkundenachweis?

In Niedersachsen musst du die Prüfung nur einmal bestehen, sie gilt auch für spätere Hunde. Bei gefährlichen Hunden kann sich die Sachkunde auf den konkreten Hund beziehen, in Thüringen etwa nach § 5 ThürTierGefG.

Was kostet der Sachkundenachweis?

Die Preise legen die Prüfer oder die Behörden fest. Das niedersächsische Landesamt LAVES nennt ab 40 Euro je Prüfungsteil. Frag vorher nach, auch zu den Kosten einer Wiederholung.

Kann ich den Sachkundenachweis online machen?

Die Theorie ist in Niedersachsen online möglich, die Praxis immer nur vor Ort mit Hund. Ein reiner Online-Kurs ist kein anerkannter Nachweis.

Gilt mein Sachkundenachweis in einem anderen Bundesland?

Nicht automatisch. Jedes Land entscheidet selbst, welche Nachweise es anerkennt. Frag nach einem Umzug bei der Ordnungsbehörde am neuen Wohnort nach.

Weiterlesen