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Gefährlicher Hund

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurz erklärt

Als gefährlich gilt ein Hund, wenn das Landesrecht das für seine Rasse vermutet oder eine Behörde es nach einem Vorfall im Einzelfall feststellt. Für seine Haltung gelten strenge Auflagen.

Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Die Regeln stehen in den Hundegesetzen und Hundeverordnungen der Länder. Es gibt zwei Wege zur Einstufung. Der erste ist die Rasse: Einige Länder vermuten bei bestimmten Rassen und ihren Kreuzungen eine Gefährlichkeit. Der zweite ist das Verhalten: Hat ein Hund gebissen, Menschen oder Tiere gefährdet oder wurde er auf Aggression gezüchtet, kann die Behörde ihn im Einzelfall als gefährlich einstufen.

Nordrhein-Westfalen kombiniert beide Wege in § 3 LHundG. Niedersachsen nutzt nur den zweiten Weg und hat keine Rasseliste.

Welche Pflichten gelten für Halter?

Die Pflichten unterscheiden sich je nach Land. Typisch ist eine behördliche Erlaubnis. In Nordrhein-Westfalen setzt sie nach § 4 LHundG unter anderem Volljährigkeit, Sachkunde, Zuverlässigkeit, eine ausbruchsichere Unterbringung, eine besondere Haftpflichtversicherung und einen Mikrochip voraus. Außerhalb befriedeter Grundstücke gelten dort Leinen- und Maulkorbpflicht.

In Niedersachsen braucht der Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes eine Erlaubnis, für die ein bestandener Wesenstest Voraussetzung ist.

  • Erlaubnis der zuständigen Behörde
  • Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters
  • Leinen- und Maulkorbpflicht, je nach Land
  • Haftpflichtversicherung und Kennzeichnung
  • Wesenstest oder Verhaltensprüfung, je nach Land

Welche Rolle spielt die Hundesteuer?

Viele Gemeinden besteuern gefährliche Hunde mit einem erhöhten Satz. Das Bundesverwaltungsgericht hält das für zulässig, auch wenn der einzelne Hund ein Negativzeugnis hat. Die Steuer darf aber nicht erdrosselnd wirken. Ob die Gemeinde an die Landesliste anknüpft oder eigene Kriterien nennt, steht in der Satzung. Wird ein Hund erst durch einen Vorfall als gefährlich eingestuft, kann sich auch der Steuersatz ändern. Melde eine solche Einstufung deshalb der Steuerabteilung, wenn die Satzung das verlangt. Viele Satzungen sehen für gefährliche Hunde außerdem keine Ermäßigungen vor.

Quellen

Die 5 häufigsten Fragen: Gefährlicher Hund

Wann wird ein Hund als gefährlich eingestuft?

Entweder weil das Landesrecht das für seine Rasse vermutet oder weil die Behörde es nach einem Vorfall im Einzelfall feststellt. Anlass sind etwa Beißvorfälle oder eine Zucht auf Aggression. Die Einzelheiten regelt das Hundegesetz deines Landes.

Was muss ich als Halter eines gefährlichen Hundes beachten?

Meist brauchst du eine Erlaubnis der Behörde, Sachkunde, eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes. Dazu kommen oft Leinen- und Maulkorbpflicht. Die genauen Auflagen bestimmt das Landesrecht.

Kann die Einstufung als gefährlicher Hund aufgehoben werden?

In manchen Ländern ist eine Befreiung von Auflagen möglich, oft nach einem bestandenen Wesenstest oder einer Verhaltensprüfung. Ob und wie das geht, regelt das Landesrecht. Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde.

Kostet ein gefährlicher Hund mehr Hundesteuer?

In vielen Gemeinden ja, weil die Satzung einen erhöhten Satz vorsieht. Das ist rechtlich grundsätzlich zulässig, solange die Steuer nicht erdrosselnd wirkt. Ob deine Gemeinde einen Sondersatz hat, zeigt ihre Seite in diesem Atlas.

Was passiert, wenn mein Hund jemanden gebissen hat?

Die Behörde kann prüfen, ob der Hund als gefährlich einzustufen ist, und Auflagen anordnen. Zivilrechtlich haftest du als Halter nach § 833 BGB für den Schaden. Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche im Rahmen des Vertrags.

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