Kampfhundesteuer
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Kurz erklärt
Kampfhundesteuer nennt man den erhöhten Hundesteuersatz, den viele Gemeinden für gefährliche Hunde oder Listenhunde verlangen. Er ist erlaubt, darf aber die Haltung nicht praktisch unmöglich machen.
Was ist die Kampfhundesteuer?
Kampfhundesteuer ist keine eigene Steuer, sondern ein umgangssprachlicher Name für einen Sondersatz innerhalb der Hundesteuer. Viele Hundesteuersatzungen sehen für gefährliche Hunde einen deutlich höheren Jahresbetrag vor als für andere Hunde. Welche Hunde darunter fallen, bestimmt die Satzung. Manche Gemeinden verweisen auf die Rasseliste ihres Landes, andere nennen Rassen und Kriterien selbst.
Der Sondersatz gilt meist unabhängig davon, ob der Hund dein erster oder zweiter Hund ist. Ermäßigungen sind für gefährliche Hunde in vielen Satzungen ausgeschlossen.
Ist eine höhere Steuer für Kampfhunde erlaubt?
Ja, in Grenzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. Oktober 2014 entschieden, dass Gemeinden für Kampfhunde einen erhöhten Satz festlegen dürfen (Az. 9 C 8.13). Die Steuer darf neben Einnahmen den Zweck verfolgen, abstrakt gefährliche Hunde aus dem Gemeindegebiet zurückzudrängen. Das gilt nach dem Urteil auch dann, wenn für den einzelnen Hund ein Negativzeugnis vorliegt.
Die Grenze ist die erdrosselnde Wirkung. Eine Steuer, die die Haltung eines Kampfhundes praktisch unmöglich macht, ist ein verstecktes Verbot. Dafür fehlt der Gemeinde die Kompetenz. Im entschiedenen Fall lag der Sondersatz beim 26-Fachen des Regelsatzes und deutlich über den durchschnittlichen jährlichen Haltungskosten. Das Gericht hielt ihn deshalb für unzulässig, soweit er den Regelsatz überstieg.
- Erhöhter Satz grundsätzlich zulässig
- Lenkungszweck erlaubt, auch bei Negativzeugnis
- Unzulässig bei erdrosselnder Wirkung
- Wichtiges Indiz: Verhältnis zu Regelsatz und Haltungskosten
Was bedeutet das für dich?
Ob dein Hund unter den Sondersatz fällt, hängt von der Satzung deiner Gemeinde ab, nicht allein von der Landesliste. Prüfe vor einem Umzug, wie die neue Gemeinde gefährliche Hunde definiert und besteuert. Hältst du den Satz für überhöht, kannst du den Bescheid innerhalb der Frist anfechten. Ob das Erfolg hat, ist eine Frage des Einzelfalls.
Quellen
- BVerwG, Urteil vom 15.10.2014, 9 C 8.13 (Pressemitteilung 60/2014) (Stand Oktober 2026)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Hügelsheim (Baden-Württemberg), gültig ab 01.01.2026 (Stand Oktober 2026)
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) (Stand Oktober 2026)
Die 5 häufigsten Fragen: Kampfhundesteuer
Was kostet die Kampfhundesteuer?
Das legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest. Die Sondersätze liegen oft deutlich über dem Satz für andere Hunde. Den Betrag für deine Gemeinde findest du auf ihrer Seite in diesem Atlas.
Ist die Kampfhundesteuer rechtens?
Grundsätzlich ja. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2014 erhöhte Sätze für Kampfhunde gebilligt. Unzulässig ist eine Steuer, die so hoch ist, dass sie die Haltung praktisch unmöglich macht.
Muss ich Kampfhundesteuer zahlen, wenn mein Hund den Wesenstest bestanden hat?
Oft ja. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen erhöhten Satz auch bei einem Hund mit Negativzeugnis für zulässig gehalten. Manche Satzungen sehen trotzdem Ausnahmen vor, das musst du im Einzelfall prüfen.
Welche Hunde fallen unter die Kampfhundesteuer?
Das bestimmt die Satzung deiner Gemeinde. Häufig sind es die Rassen, die auch in der Rasseliste des Landes stehen, sowie ihre Kreuzungen. Einige Satzungen nennen zusätzlich Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde.
Was ist eine erdrosselnde Steuer?
Eine Steuer wirkt erdrosselnd, wenn sie so hoch ist, dass sie das besteuerte Verhalten praktisch unmöglich macht. Dann ist sie ein verdecktes Verbot und unzulässig. Gerichte vergleichen dafür unter anderem die Steuer mit den üblichen Haltungskosten.